Tarifrecht oder nicht

Nehmen wir mal an:
Ein Arbeiter arbeitet in einer Firma die Mitglied beim Arbeitsgeberverband Metall ist und die Mitarbeiter sind zu 30% Mitglieder bei der IG Metall.

Frage:
Darf in dieser Firma der Arbeitgeber die Arbeiter,
die in der IGM sind nach Tarif zahlen (logisch das muss er)
und die Mitarbeiter die nicht bei der IGM sind, nicht nach Tarif bezahlen (Urlaub, Weihnachtsgeld, usw).

Ich bin (war) immer der Meinung, dass der Tarif für alle in dieser Firma bindend ist. Lieg ich da falsch?

Fritz

Hallo

Darf in dieser Firma der Arbeitgeber die Arbeiter,
die in der IGM sind nach Tarif zahlen (logisch das muss er)
und die Mitarbeiter die nicht bei der IGM sind, nicht nach
Tarif bezahlen (Urlaub, Weihnachtsgeld, usw).

Selbstverständlich.

Ich bin (war) immer der Meinung, dass der Tarif für alle in
dieser Firma bindend ist. Lieg ich da falsch?

Da liegst Du vollkommen falsch.

Gruß,
LeoLo

Hallo Fritz,
die Leistungen aus dem Tarifvertrag gelten verbindlich nur für die Gewerkschaftsmitglieder und nicht für TRITTBRETTFAHRER.
Die Arbeitgeber entlohnen aber in der Regel alle gleich um die Gewerkschaften zu schwächen.
Gruß Manfred

Noch ein Grund:
Vielen ist es zu umständlich für verschiedene Arbeitnehmer verschiedene Regeln in Ihr Lohnbuchhaltung abzuwickeln.

Gruß Ivo

Danke, wieder was gelernt!
owT

Fritz