Tarifrecht tvöd

Hallo
ich habe folgende Fragen:
Fange jetzt Anfang nächsten Monats als Erzieherin im öffentlichen Dienst an,also werde nach TVÖD bezahlt.Ist das erste mal für ich, habe sonst immer bei der Caritas gearbeitet. Weiss schon wie ich eingestuft werde, kenne mich aber nicht mit den Zulagen/Zuschlägen aus:
Habe Früh -u. Spätdienst, manchmal auch Nachtdienst. Habe gelesen, bei ständiger Wechselschicht erhält man eine Zulage von 105 Euro oder bei Schichtdienst eine Zulage von 40 Euro.
Ich habe immer Spät-u. Frühdienst im Wechsel (also eine Woche früh und eine Woche spät), auch Wochenenddienste. Ist das dann als ständige Wechselschicht zu bezeichnen oder „nur“ als Schichtdienst?
Gibt es auch eine Heimzulage, arbeite in einem Wohnheim? Und wie hoch wäre diese?
Und: wieviel verdiene ich im Nachtdienst, ich kenne das mit 1,28 pro h von der Caritas ,ist das beim TVÖD genauso?

Über nette ,hilfreiche Antworten freue ich mich sehr und bedanke mich schon mal!!!

Freundliche Grüsse
daggi666

Hallo,

leider kann ich dir in dieser Hinsicht nicht helfen, da kenne ich mich zu wenig aus.

um hier genau antworten zu können ist es wichtig welcher Tarifertrag gilt TvöD BUND oder …

Wechselschicht liegt vor wenn durchgehend TAG und Nacht gearbetiet wird . Aber wie gesagt Grundlage ist welcher Tarifvertrag gilt. Hier wird insbesonder bei Zuschlägen unterschieden.

Viele Grüße

Hallo,

mit abwechselnd Früh- und Spätdiensten (sofern der Beginn der beiden Dienste mindestens 2 Stunden Unterschied hat und wenn zwischen Beginn des Frühdienstes und Ende des Spätdienstes mindestens 13 Stunden liegen) erhält man die 40,- € Schichtzulage.

Für die Wechselschichtzulage von 105,- € muss man zwingend noch „Nachtdienste“ leisten. Nachtdienste in diesem Sinne sind Dienste, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen (also ab 21 Uhr bis 6 Uhr).

Heimzulagen sieht der TVöD nicht vor.

Für Nachtarbeit (Dienst zwischen 21 bis 6 Uhr) bekommt man 20 % des Stundenlohns aus der jeweiligen Entgelttabelle.

MfG
Angelsfear