(BVs=Betriebsvereinbarungen)
Vorweg: Meines Wissens sind Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen als der geltende Tarifvertrag, von der Sache her nichtig - man korrigiere mich, wenn ich irre.
Zur Sache: Eine BV zur „Flexiblen Arbeitszeit“ wird derart ausgelegt, dass die Arbeitszeit im 5-Minuten-Takt (abgerundet) gerechnet wird, so lange die Soll-Arbeits-Zeit (SAZ) noch nicht erfüllt ist. Danach wird jedoch im 30-Minuten-Takt (ebenfalls abgerundet) gerechnet, wobei diese „Überzeit“ zusätzlich vorher genehmigt werden muss, da sie ansonsten völlig dem Privatvergnügen zugerechnet wird.
Im Klartext: Im Extremfall „verhaut“ man sich also beim Feierabend 6 mal um 1 Minute (eine Sekunde würde theoretisch reichen, ist aber unrealistisch) und muss dann einen Antrag stellen, 30 Minuten länger arbeiten zu dürfen, um diese - rechnerisch jetzt 6 x 5 = 30 Minuten - auszugleichen. Auch werden damit IMHO alle Teilnehmer an der flexiblen Arbeitszeitregelung schlechter gestellt als diejenigen Tarif’ler, die ihre Zeiten nicht erfassen müssen - die können de facto „auf Zuruf“ mal 'ne Stunde eher weg und die Zeit im Einvernehmen mit ihrem Chef *irgendwie* wieder einfahren.
Damit ist doch die Nichtigkeit dieser BV gegeben, oder?
