Hallo.
angenommen jemand gehört zum Tarif der IG-Metall.
Tja, das sagt ungefähr so viel aus wie „morgen wird es Wetter geben“. Welcher Tarifvertrag ist gemeint (Bundesland/Tarifbezirk und Branche)? Diese Konkretisierung ist schon deswegen notwendig, weil zu jedem Entgelttarif noch ein Entgeltrahmentarif gehört, der genau solche Dinge regelt bzw. sogar noch auf betriebliche Regelungsmöglichkeiten verweist. Deswegen hier nur ein paar „gängige“ Punkte :
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Üblicherweise setzt sich ein Tarifentgelt aus dem zusammen, was sich aus der Eingruppierung ergibt, plus einer tariflichen (Leistungs-)Zulage.
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Tariferhöhungen (die soundsowenig %, die es ab und zu gibt) beziehen sich auf das tarifliche Grundentgelt.
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Für Leistungszulagen gelten meist Bestimmungen, dass im Betriebs-/Abteilungsdurchschnitt dieser und jener Prozentsatz ereicht werden muss.
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Angerechnet wird bei einer Höhergruppierung i.a. ein Anteil der Leistungszulage; meist ist das eine volle Leistungsstufe aus dem Entgeltrahmen oder der betrieblichen Regelung.
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Für die Ermittlung einer Zugehörigkeitsdauer ist der Stichtag im Entgeltrahmen festgelegt.
Dies alles wird vermutlich bedeuten, dass bei Erreichen des nächsten "Alters"sprunges die Leistungszulage gekürzt wird. Das Gleiche passiert üblicherweise bei einem Wechsel der Tarifgruppe.
Beispiel (aus dem mich beschäftigenden Laden) : AN wird nach beendeter Kaufmannslehre zum 1.2. in K2/20 eingruppiert [bei uns ist dämlicherweise das Lebensalter maßgebend und nicht die Betriebszugehörigkeit; K2/20 heißt „unter 20 Jahre“]. Sein (fiktives) Gehalt beträgt 1500 Tarifgrundentgelt + 500 AT- Zulage + 0 Leistungszulage = 2000 Steine. Am 20. Geburtstag (1.4.) wird die Eingruppierung in K2/23 geändert; neues Gehalt 1700 TGE + 300 ATZ + 0 LZ = 2000 Steine. Zum 1.5. wird das Tarifgehalt um 2% erhöht. Ergebnis : 1734 TGE + 300 ATZ + 0 LZ = 2034 Steine. Am 1.7. erfolgt die erste Leistungseinstufung mit 6 %. Ergebnis : 1734 TGE + 196 ATZ + 104 LZ = 2034 Steine. Zum 1.1. erfolgt die Umgruppierung in K3/23; gleichzeitig wird die Leistungszulage auf 4% reduziert. Ergebnis : 1900 TGE + 196 ATZ + 68 LZ = 2164 Steine. Und so geht das lustig weiter … von den jeweiligen Erhöhungen landet meist nur ein Teilbetrag dessen, was beim Gießkannenverfahren passiert, tatsächlich in der Lohntüte. Und wenn der betroffene Arbeitnehmer, von diesem Verfahren entnervt, in der Geschlossenen landet, gibt es auch noch Übergangsgeld, das sich wieder anders berechnet … aber das erklären wir beim nächsten Mal. Muy bien, Maus. 
Die für Dich anzuwendenden Verfahren können durchaus erheblich abweichen. Die Plazierung eines Quantums denaturierten bovinen Mammalsekretes in der Peripherie des Ichthyoiden erscheint also zum Behuf der Eruierung konkreterer Informationen permanent opportun.
Gruß Eillicht zu Vensre