Tarifvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Morgen,

ausstehende Tarifverhandlungen in unserem Betrieb werden/wurden auf April kommenden Jahres verschoben.

Unser Personal besteht aus 21 Angestellten, davon 11 Gewerkschaftsmitglieder, der Rest nicht.

Zur Abstimmung wurden nur Mitglieder der Gewerkschaft herangezogen.

Nichtmitglieder waren davon ausgeschlossen.

Haben wir tatsächlich kein Mitbestimmungsrecht?

Gruss

F. Islinger

Guten Morgen Herr Islinger,

ein Tarifvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft ausgehandelt und gilt dann auch nur für die Mitglieder (beitragszahlende) der Gewerkschaft (vertragsschliessende Parteien). In der Regel wendet der Arbeitgeber den Tarifvertrag dann aber für alle Beschäftigten seines Betriebs an. Sonst hätten die Gewerkschaften ja noch grösseren Zulauf.
Irgendwie ist es so: Ihr Nachbar geht in ein Geschäft und kauft sich ein Kilo Bananen. Sie treffen ihn und nehmen sich eine Banane aus der Tüte und das machen Sie jeden Tag. Eines Tages schmecken die etwas merkwürdig oder haben eine andere Farbe und dann beklagen Sie sich, er solle doch gefälligst bessere Bananen kaufen.
Also ist es doch besser selber Bananen kaufen…
Nichts für ungut…
Helmut Pötzsch

Hallo,

mitbestimmen wollen, aber nichts zu den Kosten beitragen ?
Die Frage zeugt von unanständigem Egoismus.
Gewerkschaften handeln Tarifverträge für ihre Mitglieder aus, für niemanden sonst. Deswegen bestimmen allein die (zahlenden) Mitglieder den Kurs. Wenn Du schon davon als Trittbrettfahrer profitierst, solltest Du wenigstens nicht noch maßlose Forderungen stellen.

Kopfschüttelnd Tschüß
Wolfgang

Guten Morgen,

meiner Meinung nach, dürfen Sie das gar nicht. Ich werde mich heute mal bei mir in der Fa. schlau machen.

…bis dann.

F.Ö.

Nein