Liebe/-r Experte/-in,
Mein Arbeitgeber hat vom Zeitarbeits-tarifvertrag AMP zum BZA umgestellt.
Angeblich besser für den Arbeitnehmer.
Die Änderungen sind die Punkte 1) bis 4):
§2.3
Außerordentliche Kündigung bei:
- Abbruch des Auftrages durch Verschulden des Mitarbeiters.
- Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften.
§3 betriebsbedingter Kündigung
- Beendigung des Verhältnisses durch für den Arbeitgeber aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse.
- Arbeitgeber behält sich das Recht zur Einzelfallentscheidung und Erlass von Sonderregelung vor.
Die Punkt 1),3) und 4) hören sich wie eine „Aushebelung“ der Gesetze an.
Wo kann ich nachlesen was die Rechtssprechung darunter versteht?
Bzw. kann der Arbeitgeber leicht behaupten Punkt 1),3) und 4) sind eingetreten.
Vielen, vielen Dank
Robert