kann ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag bei einem Arbeitsnehmer auf 2 verschiedene Tarifverträge bezug nehmen.
Nach dem Motto. ich suche mir das beste raus.
Beide Tarifverträge werden auch beim anderen AN angewandt,aber dann eben nur jeweils einer.
kann ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag bei einem
Arbeitsnehmer auf 2 verschiedene Tarifverträge bezug nehmen.
Nach dem Motto. ich suche mir das beste raus.
Hallo Jacy,
ich bin kein Experte, aber so wie ich das sehe, kann er sich nicht einfach so einen Tarifvertrag (der, der gerade für ihn am günstigsten ist) aussuchen. Wenn er sich schon auf einen Tarifvertrag festlegt, dann auch mit allen Konsequenzen.
wenn der AG beide Tarifverträge im Arbeitsvertrag in Bezug nimmt und in den Arbeitsvertrag nicht rein schreibt was er aus einem der Verträge anwenden will, dann gilt in der Regel die jeweils bessere Regelung für den Arbeitnehmer aus den Tarifverträgen!
Gruss
Helmut