Hallo Michael,
das ist mir leider schon bekannt, mir geht es hauptsächlich
darum einmal nur wenigstens ansatzweise zu wissen was man in
meinem Beruf (Hotelfachfrau) verdienen kann und was mir
allgemein als Urlaub ungefähr zusteht. Kollegen braucht man
nicht zu fragen, da die sich hüten würden mit Zahlen
rauszurücken!! Von alledem hab ich keinen blassen Dunst, so
das mich jeder Arbeitgeber über den Tisch ziehen kann und bei
Gehaltsangaben weiss ich nie was ich verlangen darf.
Hallo Talina
folgendes kannst Du auf alle Fälle von den Tarifvertragsparteien verlangen
Hotel- und Gaststättengewerbe, Hessen
- Mantel-TV mit Anlage und Protokollnotizen vom 10.12.1996, av ab 1.1.1997
Dieser Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich (ohne das ich Garantie dafür übernehmen kann, dass er für Dich gültig ist)
Rechtgrondlage Deines verlangens auf Herausgabe:
Bezugsmöglichkeit allgemeinverbindlicher Tarifverträge:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, sowie deren mandatierte Rechtsanwälte können nach § 9 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1989 (BGBl. I S. 76) von einer der
Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (das sind die Papier-
und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Nach § 8 Tarifvertragsgesetz sind die tarifgebundenen Arbeit- geber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarif- verträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Diese Verpflichtung haben auch Arbeitgeber, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist (§ 9 Abs.2 Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes).
Die NGG oder der Arbeitgeberverband muß diesen Tarifvertrag herausgeben.
Solange man nicht selbst Mitglied in der Gewerkschaft ist,
rücken die Gewerkschaften jedenfalls auch keinen Tarifvertrag
raus, was ja auch nicht gerade das „gelbe vom Ei“ ist!! Wie
soll man sich sonst informieren können sowohl über Rechte als
selbstverständlich auch über Pflichten - beider Parteien!!
Wenn man im Netz schon nichts finden kann, würden mir auch
Adressen weiterhelfen, die man anschreiben kann!!
Das kann ich nicht nur verstehen, als ehrenamtlicher Funktionär erwarte ich auch, das Leistungen die wir als Mitglieder erreichen auch nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Denn schließlich finanzieren wir Mitglieder und nur wir Mitglieder die Oranisationen.
Liebe Grüße
Talina
vielleicht hat noch ein anderer oder andere Teilnehmerin im Netz Tipps, ich bin hier am Ende
Mit kollegialen Grüßen
Michael