Tarifvertrag / Gehaltsabrechnung / Verjährung

guten morgen,

mein arbeitgeber und die gewerkschaft haben letztes jahr einen neuen tarifvertrag abgeschlossen.

in diesem tarifvertrag steht unter der gehaltstabelle ein satz, der einer bestimmten arbeitnehmergruppe eine summe X zusichert.

anscheinend war dem arbeitgeber in diesem moment nicht bewußt, was er da unterschrieben hat.

meine direkten vorgesetzten haben dem arbeitgeber eine liste mit den mitarbeitern geschickt, die in den genuß dieses gehaltszuschuß kommen. der arbeitgeber hat bis jetzt noch nicht reagiert.

der tarirfvertrag wurde im juli 2012 unterschrieben. wenn ich jetzt nicht handel, dann verjähren meine ansprüche ( nach 6 monaten ). mein problem ist, dass ich nicht weiß in welchem wortlaut ich meine ansprüche stellen soll/muss - denn ich will ja auch nicht unverschämt oder unfreundlich wirken.

kann mir jemand sagen, wie so ein schreiben, vor allem wie die einforderung der summe x auszusehen hat?

danke und einen schönen morgen ;9

Hallo DenHelder,

hier:
Hiermit mache ich rückwirkend alle meine Lohnansprüche geltend, die mir lt. Tarifvertrag zustehen.
Ich bitte, mir den noch ausstehenden Lohn bis spätestens zum - 1. Feb. 2013 - auf mein Konto-Nr… BLZ… auszuzahlen.
Sie finden sich mit der mir zustehenden offenn Lohnzahlung bereits seit Juli 2012 in Verzug und bitte deshalb mir den offenen Lohn inkl. des z.Zt. gültigen Überziehungszinssatzes anzuweisen.
MfG

Schnellstens per Einschreiben-Einwurf zum Arbeitgeber schicken.

Alles Gute - LG Chi

hi Chi :wink:

manchmal fehlen einem die richtigen worte. so wie du es geschrieben hast, wollte ich es ausdrücken …

vielen dank für deine mühe

gruß

DenHelder

Hallo DenHelder,
da habe ich leider zuwenig Erfahrung, als dass ich helfen könnte.
LG Deel

Hallo,

es kommt für die Verjährung nicht darauf an, wann der TV unterschrieben wurde, sondern wann die Leistung fällig war.
Da ein derartiges Schreiben zur Unterbrechung der Verjährung relativ konkret formuliert sein muß, ist aufgrund der Fallschilderung ein Formulierungsvorschlag ohne konkrete Kenntnis der Leistung nicht seriös möglich - auch wenn evtl. andere „Experten“ bereits mir irgendwelchen Mustersätzen geantwortet haben.
Es bleibt für Rechtssicherheit nur der Weg zum (Fach-)Anwalt bzw. für Gewerkschaftsmitglieder der Weg zu ihrer Gewerkschaft übrig, um sich von Profis beraten und unterstützen zu lassen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

es tut mir leid, aber mit Tarifvertragsrecht bzw. rechtssicheren Formulierungen in dem Zusammenhang kenne ich mich leider nicht aus, da unsere Firma nicht tarifgebunden ist und insofern so etwas bei uns nicht zum tragen kommt. Ich hoffe aber, dass Dir jemand mit besseren Kenntnissen in dem Bereich weiterhelfen kann.

LG,
Michaela

Hallo, einen ganz normalen Wortlaut benutzen und natürlich auf den Tarifvertrag verweisen. Ich würde schreiben, „Es ist bestimmt ihrer Aufmerksamtkeit entgangen, doch gemäß Tarifvertrag vom … steht mir eine Einmalzahlung von x zu. Ich bitte Sie nunmehr, diese mit der kommenden Lohnabrechnung auszubezahlen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.“ So in etwa. LG