Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TV-L West) *Rechtsanfrage Tarifanpassung*

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine frage bezüglich Gleichstellung im Tarifvertrag der Länder (TV-L West)

Folgendes.

Ich bin gelernter Rettungsassistent, und bin seid 2 1/2 Jahren in der Universitätsklinik „in der Tätigkeit als medizinischer Fachangestellter“ angestellt.
Dort bin ich in die Entgeldgruppe 5 / Stufe 3 eingruppiert worden.

Mein Kollege, ein Quereinsteiger, gelernter Kaufmann, übt genau die gleiche Tätigkeit aus wie ich, und ist in der Entgeldgruppe 6

Seid fast 2 Jahren kämpfe ich um Gleichstellung meines Tarifes.

Gibt es im TV-L einen Paragraphen, der die Gleichstellung wie meiner Kollegen beinhaltet?
Denn meine ganzen Kollegen (Arzthelfer, Kranenpfleger, Kaufmann…) haben ALLE die EG 6, außer meine Wenigkeit hat die 5

Würde mich auf Antwort freuen

Hallo,

lt. TV-L, EGO, Teil II Nr. 10.8 (S. 88)


ist die EG 5 für „medizinische Fachangestellte“ die Normalgruppe. EG 6 gibt es nur bei der Erfüllung „schwieriger Aufgaben“. Ob dies bei Dir gegeben ist, kann wahrscheinlich nur seriös durch (fach-)anwaltlichen Rat vor Ort geklärt werden.

Dabei muß auch geprüft werden, ob überhaupt und falls ja wie Tarifbindung an den TV-L besteht.

Bei der Rechtsdurchsetzung wird angesichts der geschilderten Fallumstände wohl eine Klage vor dem ArbG unumgänglich, falls keine zügige Einigung erzielt wird, da jeder Monat zuwarten sich auf die Verjährung auswirkt.

By the way: Es ist nicht besonders klug, sich für derartige Fragen mit Klarnamen anzumelden. Arbeitgeber lesen in solchen Foren gerne mal mit.

&Tschüß
Wolfgang