Ist es möglich, wenn es die Belegschaft und die Geschäftsführung eines Unternehmens wünschen, einen „betriebsinternen Tarifvertrag“ (oder wie auch immer man das Ganze nennt)zu schließen ohne die dazugehörige Gewerkschaft einzuschalten?
Ist es möglich, wenn es die Belegschaft und die
Geschäftsführung eines Unternehmens wünschen, einen
„betriebsinternen Tarifvertrag“ (oder wie auch immer man das
Ganze nennt)zu schließen ohne die dazugehörige Gewerkschaft
einzuschalten?
nö…hab ich ja nicht geschrieben…sollte ein Hinweis sein dass auch bei Haustarifverträgen die Gewerkschaft dabei sein muss…steht eben alles in diversen Seiten zu dem Thema
nö…hab ich ja nicht geschrieben…sollte ein Hinweis sein
dass auch bei Haustarifverträgen die Gewerkschaft dabei sein
muss…steht eben alles in diversen Seiten zu dem Thema
OK, danke!
Ich dachte schon, dass Du irgendwas gefunden hättest, was neu ist (kommt ja jetzt im Arbeitsrecht nIcht soo selten vor)
Zitat aus dem bereits verlinkten § 77 BetrVG Abs. 3
_Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durchTarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. _
zu schließen ohne die dazugehörige Gewerkschaft
einzuschalten?