Tarifvertrag und Arbeitszeitrahmen

Ein Arbeitnehmer hat laut Tarifvertrag eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden. Der Arbeitnehmer hat aber einen Zeitrahmen in dem er da sein muss von 38,5 Stunden. Er ist der einzige Arbeitnehmer der die 38,5 Stunden arbeitet. Die anderen Kollegen haben Teilzeit, er Vollzeit.
Der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber darauf angesprochen ob da was falsch gelaufen ist da ja 37,5 Stunden gearbeitet werden.
Ist es Pflicht für den Arbeitnehmer die 38,5 Stunden zu arbeiten?
Der Arbeitgeber meint der Arbeitnehmer soll sich mit den anderen Arbeitskollegen absprechen. Diese arbeiten aber in der Regel nicht solange.

Hi!

Der Tarifvertrag wird angewendet, es handelt sich dabei um einen Großkonzern.

Es sind keine Betriebsvereinbarungen abgeschlossen worden bezüglich anderlautender Regelungen.

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Es sind keine Betriebsvereinbarungen abgeschlossen worden
bezüglich anderlautender Regelungen.

Von BV hat bislang auch niemand gesprochen - und ohne den TV im Text kann man immer noch nichts sagen…