'Tarifvetrag v. Optiker' und Arbeitszeit

Hallo :smile:

ein AN ist sehr sauer über seinen AG, da er seiner Meinung nach, sich einfach zuviel des Guten heraus nimmt. z.B.: Überstunden werden falsch aufgeschrieben, natürlich zu Gunsten des AG`s, Dienstwege sollen für Lulli gemacht werden vor der Arbeit, Pausen IMMER!! im Betrieb und so, dass man IMMER sofort bereit ist für die Kundschaft, als Teilzeit soll der AN Di.,Mi. & Fr. täglich 8 Std. durcharbeiten und angeblich nur eine 1/4Std. Pause erhalten (die er natürlich im Betrieb zu verrichten hat, laut AG), sollte der An mal etwas Essen oder Trinken wollen, dann wird dies von den Pausenzeiten abgerechnet, auch wenn der AN es im stehen verrichtet und es immer herunterschlingt. Urlaub darf der AN nur dann nehmen, wenn der AG es will, auch wenn der andere AN im Betrieb in der Hauptsaison 3 Wochen nehmen durfte. Ach ja, da der AN auf Teilzeit angestellt ist, interessiert ihn natürlich die Berechnung vom Urlaub Bsp. 2 Tage die Woche sind unbezahlt frei, muss der AN od.AG diese beim Urlaub mit berechnen als Urlaubstage oder sind dies Tage die nicht mitberechnet werden dürfen?

Also ier die Fragen vom AN nochmal direkt aufgeschrieben (Falls Ihr dafür Quellen habt würde der AN sich freuen diese zu erfahren):

  1. Wie lange sind Überstunden gültig bzw. wann muss der AG sie dem AN ausbezahlen bzw. freigeben?

  2. Dienstwege vor der Arbeit für den AG sind Arbeitszeit?

  3. Bei 8Std. durchgehend arbeiten nur eine Viertelstunde Pause, bei der der AN nicht einmal das Ladenlokal vom AG verlassen darf und immer stets bereit sein muss zum Kunden bedienen?

  4. Können dem AN Essen und Trinken während der Arbeitszeit als von der normalen Pausenzeit abgerechnet werden?

  5. Wird bei einem Teilzeitangestellten, die nicht bezahlten freien Tage in der Woche, wenn der AN Urlaub nimmt mitangerechnet und als Urlaubstage deklariert?

MfG Sonela :smile:

‚Tarifvetrag v. Optiker‘ und Arbeitszeit
Und noch etwas interessiert den AN:

Muss der AN Putzfrauentäigkeiten übernehmen, weil diese Hilfskraft im Urlaub ist oder kann der AN sich dagegen wehren?

Hallo,

Wie lange sind Überstunden gültig bzw. wann muss der AG sie
dem AN ausbezahlen bzw. freigeben?

Es kommt drauf an, was zu Überstunden vereinbart ist.

Dienstwege vor der Arbeit für den AG sind Arbeitszeit?

Ja.

Bei 8Std. durchgehend arbeiten nur eine Viertelstunde
Pause,

Nein. Siehe http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73352.htm

bei der der AN nicht einmal das Ladenlokal vom AG
verlassen darf und immer stets bereit sein muss zum Kunden
bedienen?

Das sind dann keine Pausen im Sinne des Gesetzes. Pausen sind keine Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit, sie sind unbezahlt und in der Pause kann der AN machen was er will (= er muss nicht zum Arbeiten zur Verfügung stehen).

Können dem AN Essen und Trinken während der Arbeitszeit als
von der normalen Pausenzeit abgerechnet werden?

Eigentlich sollten die Pausen im vorhinein festgelegt sein und diese Pausen werden dann natürlich auch nicht zur Arbeitszeit gerechnet. Wenn die Pausen halt mal gemacht werden dürfen, wenn gerade nichts zu tun ist, dann läuft da bissel was schief.

Wird bei einem Teilzeitangestellten, die nicht bezahlten
freien Tage in der Woche, wenn der AN Urlaub nimmt
mitangerechnet und als Urlaubstage deklariert?

Kommt drauf an, was genau zum Urlaub vereinbart ist. In der Regel wird für Teilzeit-AN, die nicht an 6 Werktagen/Woche arbeiten, der Urlaub anpassend umgerechnet. D.h. wenn z.B. die Vollzeitkraft 24 [Werk]tage Urlaub hat, dann hat halt die 3-Tage-Teilzeitkraft nur 12 Tage. Damit hat sie ja nicht weniger Urlaub, weil sie bei ihren freien Tagen keinen Urlaub nehmen muss. Wenn vertraglich aber Werk tage vereinbart sind, dann werden auch die Werktage gezählt (’‚Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.‘’ http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49769.htm)

Soweit verständlich?

Was hat das Ganze eigentlich mit der Überschrift ‚Tarifvetrag v. Optiker‘ zu tun?

MfG

Muss der AN Putzfrauentäigkeiten übernehmen, weil diese
Hilfskraft im Urlaub ist oder kann der AN sich dagegen wehren?

Im grunde muss er das nicht, wenn das nicht zu seinen vertraglich geschuldeten Tätigkeiten gehört, nur ist die Frage, ob man, wenn es sich um eine kleine Firma (vermutlich ohne Kündigungsschutz) handelt wegen 2-3 Wochen im Jahr zusätzlichen Putzarbeiten, den Aufstand probt und damit seine Stelle riskiert.
Bitte nicht so interpretieren, dass man sich alles gefallen lassen soll, aber heutzutage ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht so rosig …