Tarifwechsel bei der Deutschen Bank Bauspar

Hallo,

folgendes Problem habe ich:
Im letzten Jahr habe ich einen Bausparvertrag bei o.g. Bausparkasse abgeschlossen. Bisher war ich dort auch immer zufrieden. Den Vertrag habe ich abgeschlossen, um später wirklich das Darlehen in Anspruch nehmen zu können.
Letzte Woche bei einem weiteren Beratungstermin wurden mir die neuen Tarife vorgestellt, die deutlich interessanter sind. Ein Wechsel wurde aber ausgeschlossen.

Meine Fragen:

  1. Ist einem Ähnliches widerfahren?
  2. Hat jemand andere Informationen als ich erhalten? Ich kann mir das kaum vorstellen, bei allen anderen Bausparkassen ist ein Wechsel jederzeit und ohne Probleme möglich.

MfG
Andre

Guten Tag Andre,
ich kenne weder das alte noch das neue Tarifwerk der DBB.
Wenn die DBB aber meint, dass ein Wechsel aus einem alten Tarif in einen neuen nicht möglich ist, dann sollten Sie das hinnnehmen.
Im übrigen ist das auch der Standardfall bei den meisten anderen
Anbietern und in den meisten Tarifen, die es gibt. Ihre Darstellung,
wonach bei anderen Bausparkassen ein Tarifwechsel jederzeit und problemlos möglich ist, ist schlicht falsch.

Vielleicht hängt es in Ihrem Fall wie leider nur allzu oft auch in anderen Fällen nur an Begriffen und den dahinter stehenden
Bedeutungen ?
Bei einem „Wechsel“ des Bauspartarifes wird im allgemeinen die
Beibehaltung des Grundtarifes und die Änderung von Guthaben- und
Darlehenszinsen verstanden. Klar, dass das nur geht, wenn der Grundtarif eben eine solche Änderungsmöglichkeit der Zinsbedingungen
(von der Spar- auf die Darlehensvariante oder umgekehrt) vorsieht.
Wenn Sie meinen, dass ein neuer Tarif der DBB in irgendeiner Hinsicht
der Bringer sei, werden Sie durch niemanden daran gehindert, genau diese Prütteln durch einen Neuabschluss einzukaufen. Ihr altes Möhrchen können Sie derweil stilllegen, indem Sie einfach nix mehr darauf einzahlen und das Dingen zum Ablauf der Bindungsfrist oder vorher fristgerecht oder mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wo ist das Problem ?

Gruß
Günther

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Guten Tag Andre,
Anbietern und in den meisten Tarifen, die es gibt. Ihre
Darstellung,
wonach bei anderen Bausparkassen ein Tarifwechsel jederzeit
und problemlos möglich ist, ist schlicht falsch.
Vielleicht hängt es in Ihrem Fall wie leider nur allzu oft
auch in anderen Fällen nur an Begriffen und den dahinter
stehenden
Bedeutungen ?

das ist durchaus möglich, ich bin kein experte.

Bei einem „Wechsel“ des Bauspartarifes wird im allgemeinen die
Beibehaltung des Grundtarifes und die Änderung von Guthaben-
und
Darlehenszinsen verstanden. Klar, dass das nur geht, wenn der
Grundtarif eben eine solche Änderungsmöglichkeit der
Zinsbedingungen
(von der Spar- auf die Darlehensvariante oder umgekehrt)
vorsieht.

sie haben recht, das meinte ich.

Wenn Sie meinen, dass ein neuer Tarif der DBB in irgendeiner
Hinsicht
der Bringer sei, werden Sie durch niemanden daran gehindert,
genau diese Prütteln durch einen Neuabschluss einzukaufen. Ihr
altes Möhrchen können Sie derweil stilllegen, indem Sie
einfach nix mehr darauf einzahlen und das Dingen zum Ablauf
der Bindungsfrist oder vorher fristgerecht oder mit sofortiger
Wirkung kündigen.
Wo ist das Problem ?

kein problem in der form, es ist nur ärgerlich, da ich den vertrag erst vor 6 monaten abgeschlossen habe…
meine betreuerin war die sache auch sehr unangenehm, weil im vorfeld nichts über diese neuen tarife bekanntgegeben wurde.
durch das liegenlassen des ‚alten‘ vertrages verliere ich immerhin die abschlussgebühr…

mfg
andre

Hi,

zufälligerweise habe ich eben einen Anruf meiner Bank bekommen, dass über kurz oder lang (aber eher kurz, o-ton beraterin) der Wechsel möglich sein wird.
Das nur zur Info.

Gruß,
Andre


Wenn Sie meinen, dass ein neuer Tarif der DBB in irgendeiner
Hinsicht
der Bringer sei, werden Sie durch niemanden daran gehindert,
genau diese Prütteln durch einen Neuabschluss einzukaufen. Ihr
altes Möhrchen können Sie derweil stilllegen, indem Sie
einfach nix mehr darauf einzahlen und das Dingen zum Ablauf
der Bindungsfrist oder vorher fristgerecht oder mit sofortiger
Wirkung kündigen.
Wo ist das Problem ?

vielleicht wurde ja für den alten Vertrag schon eine Abschlussgebühr bezahlt, und die wäre dann ziemlich rausgeschmissen…

Gruß Berndt

Guten Tag Berndt,
ich stimme Ihnen zu. Verlorene Abschlussgebühr ist nun einmal verlorene Abschlussgebühr. Da es aber noch ca. drölf andere Stellschrauben an einem BSV gibt, die darüber befinden, ob das Teil
eine lahme Ente oder ein relativer Knaller ist, die hier auch nicht
beleuchtet werden können (Abschlussgebührrückerstattung, Kontogebühr,
Kontogebührrückerstattung, Regelsparbeitrag, Grundhabenverzinsung,
Bonushabenverzinsung, Bonushabenverzinsungsmodalität, tarifliche
Mindestsparsumme, Darlehensverzinsung, Darlehensannuität, Darlehensgebühr, angemessene Bausparsumme - soll ich weitermachen ?),
bleibt es eben auch bei der etwas pauschalen Empfehlung, wonach der
Betroffene ein bisschen selber gucken muss, ob ihm das eine oder das
andere eher zusagt.
Dass die meisten Leute damit ein bisschen überfordert sind, ist eine ganz andere Wahrheit. Aber so laufen die Hasen eben.
Gruß
Günther

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