Tarifwechsel gleich Vertragende?

Beim Neuabschluss eines Internet&Festnetz-Vertrags im Januar 2020 mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten bestätigt der Anbieter in der Auftragsbestätigung folgende Option (Testangebot):

„Sie haben die Möglichkeit, zum 13. Vertragsmonat in einen anderen Tarif zu wechseln. Erhalten wir bis zum Ende des 11. Vertragsmonats keine entsprechende Mitteilung von Ihnen, läuft der ursprünglich gewählte Tarif bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiter.“

Gleichzeitig wurde im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses ein „Onlinevorteil“ in Höhe von 160 EUR Rechnungsguthaben gewährt. Hierzu erfolgt der Hinweis:
„Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.“

Nachdem ich vom vertraglich zugesagten Tarifwechsel fristgerecht Gebrauch gemacht habe teilt mir der Anbieter mit, das Guthaben sei verfallen - weil ich den Vertrag beendet hätte.

Nach meinem Verständnis ist dies nicht rechtens, da ich lediglich den TARIF geändert habe und die Tarifwechsel-Option Bestandteil des Ursprungsvertrags ist. Meine restliche Vertragslaufzeit hat sich durch den Tarifwechsel nicht geändert.

Wer hat recht?

Eine missverständliche und kundenfeindliche Regelung - ist es Vodafone oder 1&1?

Ach, eagl.

Durch den Wechsel zum 13.Monat ist es nicht mehr der selbe Vertrag.

Das, was du einen Tarifwechsel nennst, ist in Wirklichkeit ein Vertragswechsel.

Hallo,
Danke für Deine Antwort.
Ist sie eine rein persönliche Einschätzung oder basiert sie auf einer nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage?
Freundliche Grüße

Man müsste die wortwörtlichen Regeln der AGB kennen und prüfen.

Ich tendiere aber dazu, dass ein Vertrag, bei dem ganz wesentliche Bestandteile, nämlich Leistung und Preis, verändert wurden, nicht mehr als der gleiche Vertrag anzusehen ist.

Ich hab die entsprechenden Teile der AGB mal abfotografiert und wäre Dir sehr dankbar für eine Beurteilung. Ich hoffe das funktioniert mit den Bildern. Ich kann wohl nur eins hinzufügen, nehme jetzt erst einmal das Wichtigste.

Sehr spannend finde ich, dass in Punkt 7.1(7) ein Upgrade explizit aufgeführt wird - in meinem Fall handelt es sich jedoch um ein (bei Vertragsabschluss zugesagtes) Downgrade.
Danke im voraus.!

Vodafone also, wer hätte es gedacht.

Hier ein genau gleicher Fall:

Dort wird auch argumentiert, dass der Vertrag nicht fortgesetzt wurde, sondern durch einen anderen Vertrag ersetzt wurde.

Jetzt mag man sagen: Das ist eine dem Verbraucher nicht unmittelbar ersichtliche Bedeutung der von VF benutzten Worte „Vertrag“ und „Tarif“. Da schließe ich mich an. Falls ein Richter das auch so sehen würde, müsste Vodafone als Benutzer unklarer Formulierungen sich gefallen lassen, dass diese zu DEINEN Gunsten gedeutet werden.

Wenn du ein Überangebot von Zeit und Lebensfreude hast - und eine Rechtschutzversicherung - dann leg dich mit VF an. Ist wirklich ernst gemeint, VF würde nicht das erste Mal wegen AGB-Problemen verlieren.

Nachtrag: Andere Anbieter fallen naürlich auch regelmäßig negativ auf.

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Den Fall im Vodafone Forum hatte ich gesehen. Der Betroffene hat sich m.E. von der Begründung des Unternehmens „abspeisen“ lassen.
Ist ja auch klar, dass man dort eine zur Strategie des Unternehmens passende Antwort von Mitarbeitern erhält. Die Antwort, die ich telefonisch erhielt, war der selbe Wortlaut.

Vodafone weiß natürlich genau, dass kaum jemand wegen 160€ den gerichtlichen Weg einschlagen wird.
Ich habe zwar einen Rechtsschutz, müsste aber auch erst eine entsprechende Deckungszusage erfragen.
Das ist ein Kampf „David gegen Goliath.“

Hattest Du Dir die AGB-Auszüge anschauen können?

Ja. Ich kann nachvollziehen, dass Vodafone sagt „Tarifwechsel ist ein Vertragswechsel“.

Ich kann aber auch nachvollziehen, dass dies dem durchschnittlichen Verbraucher so nicht bewusst ist und evtl. durch nicht eindeutige Aussagen von Vodafone missverstanden werden kann.
Sollte ein Gericht das auch so sehen, verliert Vodafone.

Hallo, mein Kampf war erfolgreich : )
Ich hatte die Bundesnetzagentur eingeschaltet und heute die Antwort erhalten: Vodafone entspricht meiner Forderung und erstattet mir die 160 €.
Für mich ist damit klar, dass Vodafone bewusst ist, dass ich im Recht bin, und dass sie keine Klage mit im Fall des Gewinns weitreichenden Folgen riskieren möchten…

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Hallo,

danke für die Rückmeldung.
Man würde sich natürlich wünschen, VF hätte in einem ordentlichen Verfahren am Ende verloren.

Der Verbraucherschutz könnte aktiv werden und VF abmahnen. Entweder gibt VF klein bei und unterlässt dieses Verhalten zukünftig, oder man wird sich vor Gericht streiten.

Ich denke nicht, dass von Seiten der BNA weitere Schritte unternommen werden.
Da es hier im Speziellen um von Unitymedia übernommene Verträge von aus einem festen Angebots-Zeitraum Ende 2019 geht, werden keine weiteren Vorfälle dieser Art mehr passieren.
Und die 160 € von all jenen Betroffenen, die sich nicht gewehrt haben, hat sich Vodafone schön gespart…