Hallo und moin moin.
Ich erwäge, bei meiner GKV (Barmer)in den Tarif „Kostenerstattung“ zu wechseln. Möchte also die Rechnung meiner Hausärztin nach GOÄ(Privatpatient) der Barmer zur Erstattung nach EBM einreichen. Mir ist bekannt, dass eine Verwaltungsgebühr und eine Gebühr für Wirtschaftlichkeitsprüfung( mindestens 4 höchstens 40 Euro pro Rechnung) abgezogen werden.
Wegen meines fortgeschrittenen Lebensalters ist eine private Restkostenversicherung nicht möglich.
Wie hoch wird in etwa/erfahrungsgemäß die %-Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Ärztin und Erstattungsbetrag der Krankenkasse, bezogen auf ein Quartal bzw. das Kalenderjahr sein?
Von dieser Antwort hängt entscheidend ab, ob ich den Tarifwechsel (verbindlich für ein Jahr)vornehme.
Schon jetzt herzlichen Dank für die Antworten/Erfahrungen.
Es grüßt
Erhard Heitland