Tarifwechsel in der GKV (Erfahrungen)?

Hallo und moin moin.
Ich erwäge, bei meiner GKV (Barmer)in den Tarif „Kostenerstattung“ zu wechseln. Möchte also die Rechnung meiner Hausärztin nach GOÄ(Privatpatient) der Barmer zur Erstattung nach EBM einreichen. Mir ist bekannt, dass eine Verwaltungsgebühr und eine Gebühr für Wirtschaftlichkeitsprüfung( mindestens 4 höchstens 40 Euro pro Rechnung) abgezogen werden.
Wegen meines fortgeschrittenen Lebensalters ist eine private Restkostenversicherung nicht möglich.

Wie hoch wird in etwa/erfahrungsgemäß die %-Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Ärztin und Erstattungsbetrag der Krankenkasse, bezogen auf ein Quartal bzw. das Kalenderjahr sein?

Von dieser Antwort hängt entscheidend ab, ob ich den Tarifwechsel (verbindlich für ein Jahr)vornehme.

Schon jetzt herzlichen Dank für die Antworten/Erfahrungen.

Es grüßt

Erhard Heitland

Hallo,
in der Regeld wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.Nach meinen Erfahrungen setzten die Ärzte dort im Durchschnitt den Faktor 2,3 an, also wenn eine Leistung normalerweise 10,00 € kostet, dann berechnet der Arzt dann 23,00 € - es kann, je nach Diagnose bzw, Fall auch schon mal das 3,5fache sein, allerdings auch schon mal nur der einfache Satz.
Die Erstattung der Krankenkasse beträgt ungefähr 30%, wobei aber zu beachten ist, dass nur die Kosten ersttet werden, die die Kasse bei einer vertragsärztlichen Behandlung auch übernommen hätte, d.h. nicht jede berechneter Geb.-Ziffer wird auch erstattet oder so oft erstattet wie der Arzt sie angesetzt hat.
Gruss
Czauderna

Hallo und moin moin Herr Czauderna.

Danke für die ausführliche Antwort. Jetzt bin ich der Lösung
meiners Problems ein beträchtliches Stück näher gekommen.

Einen schönen Advent-Sonntag
wünscht Ihnen

E. Heitland

Vorteil?
Hallo,
welchen Vorteil siehst du darin, privatärztlich abzurechnen?