normalerweise sollten die Altersrückstellungen in den neuen Vertrag übernommen werden. Hier wird meistens eine Berechnung des neuen Beitrages mit den bereits angesammelten Altersrückstellungen durchgeführt.
Immer wieder für Überraschungen sorgt übrigens die konkrete Nachfrage bei der Versicherung bezüglich der Höhe der gebildeten Rückstellungen für den inividuellen Vertrag. So manches mal ist das erstaunlich wenig, so dass man auch durchaus über einen kompletten Anbieterwechsel nachdenken kann. Aber wie gesagt, das kann sein, muss aber nicht. Nachfragen lohnt aber in jedem Fall.
Hallo,
die APKV hat die alte Tarifgeneration geschlossen, so weit so gut!
Leider verlangt die APKV einen 20%igen Tarifstrukturzuschlag für den Übertritt in die Aktimed-Tarife.
Ihnen bleibt nichts anderes übrig, wie sich den zukünftigen Beitrag von der APKV aufzeigen zu lassen!
Über zukünftige exorbitante Beitragssteigerungen des Aktimed-Tarifes würde ich aber meine Hand nicht ins Feuer legen, wenn eine 2.gerichtliche Instanz dafür sorgt, dass der TSZ wieder abgeschafft werden muss.
Innerhalb nicht allzu langer Zeit wird dann der ach so jungfräuliche, günstige Tarif nicht mehr so günstig sein!! (die Gründe dürften klar sein)
Hallo,
in erster Instanz hat die Allianz anscheinend Recht bekommen - das BaFin bekam eine abfuhr.
Ich gehe davon aus, dass der TSZ erhoben werden kann!
Ihr Link scheint leider etwas veraltet zu sein!!??