Tarifwechsel über den Jahreswechsel

Hallo,

von 2025 (alter Tarifvertrag) auf 2026 (neuer Tarifvertrag) hatte ich eine Nachtschicht von 22:00 Uhr (2025) bis 06:00 Uhr (2026). Der Lohntarif hat sich 2026 erhöht.

Jetzt zahlte der Arbeitgeber mir nur für diese Schicht komplett den alten Lohn von (Lohntarif 2025). Mit der Begründung - Die Schicht fing 2025 an.

Ich bin der Meinung, der Arbeitgeber muss mir den Lohn aufteilen.

Von 22:00 - 24:00 Uhr 2 Stunden alter Lohn (Lohntarif 2025) und von 00:00 - 06:00 Uhr 6 Stunden neuer Lohn (Lohntarif 2026).

Liege ich mit meiner Annahme richtig? Wenn ja bitte ich um ein Beispiel und gesetztliche Grundlage, da ich nichts genaues finde. Wer kann helfen?

Hallo,

es ist üblich, daß in solchen Fällen (Zeitzuschläge) die Bemessungsgrundlage regelmäßig der Arbeitsbeginn ist, sofern es nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Denkbar wäre aber auch, daß der Zuschlag danach gerechnet wird, in welchen Zeitraum der Hauptteil der zuschlagpflichtigen Zeit fällt.

Das ist völlig unüblich, weil kompliziert und fehleranfällig.

Nein

Schau mal in den für Dich geltenden Manteltarifvertrag, da sind auch oft solche Spezialprobleme geregelt.

&tschüß

Wolfgang

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Im Manteltarifvertrag steht leider nichts zu dem Thema. Der Betriebsrat sagt, dass der Arbeitgeber die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen muss.

Aber erst einmal Danke für die Antwort.