Hi,
meine Schwester ist privat bei der LKH krankenversichert. Kennt jemand deren Tarife um entscheiden zu könne ob sich eventuell ein Wechsel in eine preiswerteren lohnt.
Max
Hi,
meine Schwester ist privat bei der LKH krankenversichert. Kennt jemand deren Tarife um entscheiden zu könne ob sich eventuell ein Wechsel in eine preiswerteren lohnt.
Max
hallo, Max
klar habe ich die alle. dazu sollte ich aber wissen, in welchem Tarif sie ist und welches Eintrittsalter sie hat.
Grüße
Raimund
hallo, Max
klar habe ich die alle. dazu sollte ich aber wissen, in
welchem Tarif sie ist und welches Eintrittsalter sie hat.
Grüße
Raimund
Hi,
habe nochmal nachgefragt.
Aler: 43
Eintrittsalter: 35
Tarife: 102, 194, 300 + Pflegeversicherung
Max
hallo, Max,
also: der LKH-Tarif ist ein guter Tarif… nur für die Leistung etwas teuer. Das mal als Einführung.
Es gibt da eine ganze Menge von Alternativen, auch um einiges preiswerter. Sogar mit 2-Bett-Absicherung.
Aber eines sollte Deine Schwester immer bedenken: sie verliert 8 Jahre Altersrückstellungen! Wenn sie wechselt, sollte sie grundsätzlich einen Ausgleich für diese verlorenen AR machen: in Form von z.B. fondsgebundener Rententarife, oder einer Fondskapitalanlage. Ein Beispiel. sie spart beim Wechsel sagen wir mal 200,- DM. Dann sollte sie 100,- DM anlegen. Damit hat sie 2 vorteile: 1. sie gleicht den Verlust aus (kann also die etwas höheren Beiträge im Alter lässig bezahlen) 2. sollten die etwas weniger gesponserten (durch AR) Altersbeiträge doch ncht so hoch sein, wie vermutet, hat sie mehr Rente zur Verfügung. Auch nicht schlecht, oder? Der günstigste (vernünftige) Tarif, den ich gefunden habe, kostet 545,25 DM, incl. PPV und 10% AR.
Um Deiner Schwester zu helfen, ist allerdings dieses Forum denkbar schlecht geeignet… Werbung, Geschäfte machen… usw. ist nun mal nicht erlaubt (ist auch richtig so).
Ich weiß, manche werden allein diesen Satz schon als Werbung ansehen. Wie soll ich aber sonst helfen?
Grüße
Raimund
Hi Raimund,
meine Schwester hat eigentlich nicht die Absicht den Versicherer zu wechseln. Sie möchte nur gegebenenfalls die neue Gesetzeslage nutzen und unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. Bekanntlich haben in der Vergangenheit viele Versicherer alte Tarife geschlosssen oder zumindest nicht mehr verkauft und junge Kunden in neu eröffnete Tarifwerke aufgenommen mit dem Effekt daß die Tarife wegen der günstigen Versichertenstruktur preiswert waren während die alten Tarife langsam „vergreisten“ mit entsprechenden Preiserhöhungen. Dieser Praxis hat der Gesetzgeber bekanntlich vor einiger Zeit einen Riegel vorgeschoben und den Wechsel unter Mitnahme der Altersrückstellung ermöglicht. Meine Schwester wüsste gerne ob die LKH diese Geschäftspolitik ebenfalls verfolgt hat und es nun einen „jungen“ und preiswerteren Tarif gibt in den sie - innerhalb der LKH - wechseln könnte.
Grüße,
Max
Jetzt habe ich Dich richtig verstanden!
Ok, also seit 1995 gibt es ein Gesetz, das besagt, dass jeder Versicherte innerhalb der gleichen Gesellschaft in einen vergleichbaren Tarif wechseln kann unter Mitnahme der Zugehörigkeitsboni und, das ist das Wichtigste, ohne Risikoprüfung! Und hier haperts bei einigen wenigen: 2 aus dem Stehgreif: HALLESCHE NATIONALE (Prozessführer), DKV,…
Ob die LKH sich ebenfalls gegen dieses Gesetz sperrt, ist mir allerdings nicht bekannt. Lässt sich aber herausfinden.
Der effektiv günstigste Tarif der LKH ist: A1500, S3, Z100/80.
Effektif bedeutet: 1/12 der jahres-Selbstbeteiligung auf den Beitrag gerechnet. Den Beitrag will die Versicherung, der effektife Beitrag ist also der kaufmännisch richtige.
Dieser Tarif (A1500) hat 1.643,- DM SB im Jahr. 2 Vorteile: niedrigerer Beitrag (auch eff,) und meistens eine Beitragsrückgewähr. Denn Deine Schwester wird wahrscheinlich selten 1.643,- DM an Rechnungen verbrauchen. Damit nimmt sie die Versicherung nicht in Anspruch, das belohnt die Gesellschaft mit BRE.
Weiterer Unterschied: im Zahnbereich sind Inlays nicht Behandlung sonder Zahnersatz, der um 10% niedriger ausfällt, als beim 194. Ansonsten fast gleiche Leistungen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LKH etwas gegen den Wechsel hat: sie spart ja auch daran: Deine Schwester reicht weniger Rechnungen ein.
Grüße
Raimund
Hallo Max,
hallo Raimund,
Der effektiv günstigste Tarif der LKH ist: A1500, S3, Z100/80.
S3? Ich denke, es war eine Frage nach einem 2-Bett-Zimmer-Vertrag. Und S3 hört sich eher an wie stationär 3-Bett + Zimmer …
Dieser Tarif (A1500) hat 1.643,- DM SB im Jahr. 2 Vorteile:
niedrigerer Beitrag (auch eff,) und meistens eine
Beitragsrückgewähr. Denn Deine Schwester wird wahrscheinlich
selten 1.643,- DM an Rechnungen verbrauchen. Damit nimmt sie
die Versicherung nicht in Anspruch, das belohnt die
Gesellschaft mit BRE.
Die LKH hat alle Tarife mit einer BRE ausgestattet. Meines Wissens nach sind auch noch keine alten bisherigen Tarife geschlossen worden. Nichts desto trotz würde ich in jedem Fall mir die Tarifbedingungen jedes einzelnen Bausteines ansehen, und prüfen, ob mindestens die gleichen Leistungen in dem neuen Vertrag enthalten wären.
Eine BRE ist auch so die Sache. Wenn sie angestellte ist, würde ich davon abraten, einen günstigen Tarif ( mit hohem SB) zu wählen, weil ihr Arbeitgeber ja diesen Selbstbehalt mitbezahlt. Und sie ansonsten den SB von Nettogeld bezahlen müsste. Und sie allein kann am Jahresende entscheiden, ob sie die Rechnungen einreicht. Der Vorteil eines teureren Tarifes wäre aber auch der, dass die BRE höher wäre… aber darauf achten, ob es Kompakttarif ist und worauf sich die BRE bezieht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LKH etwas gegen den
Wechsel hat: sie spart ja auch daran: Deine Schwester reicht
weniger Rechnungen ein.
Das spielt dabei keine Rolle.
Sobald ein Teil des neuen Tarifes höherwertiger ist, als der andere muss theoretisch eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Zur Gleichbehandlung aller Versicherten.
Ein Beispiel…
Stationär…
Versichert: 1-Bettzimmer, kein Chefarzt… keine GOÄ-Begrenzung
neu… Mehrbettzimmer, Chefarzt… GOÄ- Begrenzung…
Gesundheitsprüfung unbedingt nötig…
Und die theoretische Anwendbarkeit ist auch in der Praxis umsetzbar und wird daher auch so durchgeführt, denn das Gesetz bezieht sich lediglich auf „gleichwertige“ Tarife…
§8a. (4) MB/KK
Viele Grüße
Marco
…ich denke, es war eine Frage nach einem
2-Bett-Zimmer-Vertrag. Und S3 hört sich eher an wie stationär
3-Bett + Zimmer …
Nein, es geht hier nur um eine Mehrbettzimmer-Absicherung
Die LKH hat alle Tarife mit einer BRE ausgestattet.
Das ist richtig
Meines
Wissens nach sind auch noch keine alten bisherigen Tarife
geschlossen worden. Nichts desto trotz würde ich in jedem Fall
mir die Tarifbedingungen jedes einzelnen Bausteines ansehen,
und prüfen, ob mindestens die gleichen Leistungen in dem neuen
Vertrag enthalten wären.
Die Leistungen sind sehr ähnlich. Ein genauer Vergleich sollte auf alle Fälle gemacht werden. Nicht jeder Mensch hat die gleichen Ansprüche.
Eine BRE ist auch so die Sache. Wenn sie angestellte ist,
würde ich davon abraten, einen günstigen Tarif ( mit hohem SB)
zu wählen, weil ihr Arbeitgeber ja diesen Selbstbehalt
mitbezahlt. Und sie ansonsten den SB von Nettogeld bezahlen
müsste. Und sie allein kann am Jahresende entscheiden, ob sie
die Rechnungen einreicht.
Im Prinzip richtig, doch… es kommt auf die Höhe der Einsparung an. Die kann ich aber nicht berechnen, da ich von dem evtl. neuen Tarif den Beitrag abzüglich der Boni nicht weiß. Eine genaue nachrechnung ist auf alle Fälle nötig.
Der Vorteil eines teureren Tarifes
wäre aber auch der, dass die BRE höher wäre… aber darauf
achten, ob es Kompakttarif ist und worauf sich die BRE
bezieht.
Wie Du aus der Tarifaufzählung ersehen kannst, ist es kein Kompakttarif. Außerdem halte ich die Spekulation mit der Beitragsrückgewähr für gewagt. Es ist ein schöne Sache, 600,- DM zurück zu bekommen. Nur, irgend wann wird man älter und geht öfter zum Arzt, produziert Kosten. Also ist die Wahrscheinlichkeit, die BRE im Alter zu erhalten gering. Hier gibt es auch keinen AG, der sich mit der Hälfte der Beiträge beteiligt. Es ist immer eine Rechnerei, ob man jetzt eine Rechnung einreicht oder nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LKH etwas gegen den
Wechsel hat: sie spart ja auch daran: Deine Schwester reicht
weniger Rechnungen ein.Das spielt dabei keine Rolle.
Sobald ein Teil des neuen Tarifes höherwertiger ist, als der
andere muss theoretisch eine Gesundheitsprüfung durchgeführt
werden. Zur Gleichbehandlung aller Versicherten.
Es ist kein höherwertiger Tarif dabei! Also auch keine Risikoprüfung.
Ein Beispiel…
Stationär…
Versichert: 1-Bettzimmer, kein Chefarzt… keine
GOÄ-Begrenzungneu… Mehrbettzimmer, Chefarzt… GOÄ- Begrenzung…
Gesundheitsprüfung unbedingt nötig…
Falsch! Hier ist es genau umgekehrt! Von einem niedrigeren Tarif in einen höheren Tarif wird das Risiko der Mehrleistung geprüft. In Deinem Beispiel wäre aber die Minderleistung prüfenswert. Das ist aber nicht der Fall. Ich vermute aber, Du hast es auch so gemeint und nur neu und alt verwechselt.
Und die theoretische Anwendbarkeit ist auch in der Praxis
umsetzbar und wird daher auch so durchgeführt, denn das Gesetz
bezieht sich lediglich auf „gleichwertige“ Tarife…
Richtig, deshalb habe ich auch diese beiden Tarife ausgesucht.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Nein, es geht hier nur um eine Mehrbettzimmer-Absicherung
Okay… 
Wie Du aus der Tarifaufzählung ersehen kannst, ist es kein
Kompakttarif.
Dies wollte ich nur erwähnt haben… weil die ja oftmals noch günstiger sind… das dein Tarif kein Kompakt war, das habe ich durch die Bausteine gesehen 
Außerdem halte ich die Spekulation mit der
Beitragsrückgewähr für gewagt. Es ist ein schöne Sache, 600,-
DM zurück zu bekommen. Nur, irgend wann wird man älter und
geht öfter zum Arzt, produziert Kosten. Also ist die
Wahrscheinlichkeit, die BRE im Alter zu erhalten gering.
Gut… dann nochmal das Beispiel:
Monatsbeitrag: 313,50 DM… BRE 3-5 MoB für amb. … SB 1500 DM
Monatsbeitrag: 458,50 DM… BRE 3-5 MoB für amb. … SB 250 DM
Gleiche Tarife, nur andere SB
Differenz= 145 DM * 12 = 1740 DM p.a.
Differenz SB= 1250 DM …
Der Tarif liegt also mit 490 DM schlechter da…
Der ambulante Baustein kostet: 239,20 DM (250 DM SB)
bzw. 94,20 DM ( 1500 DM SB)
So… 3 Beiträge zurück… = 1 Jahr leistungsfrei
bei 1500 DM = 282,60 DM BRE
bei 250 DM = 717,60 DM
effektive Prämie p.a. ohne BRE - Einrechnung:
1500 DM SB = 438,50 DM.
250 DM SB = 479,33 DM.
An diesen 40,83 DM mehr pro Monat beteiligt sich der AG bei einem Angestellten mit ca .20,40 DM.
Gleichzeitig bildet dieser Tarif aber eine höhere Alterungsrückstellung, als der Tarif mit SB von 1500 DM…
und im Alter, wenn der Tarif nicht mehr bezuschusst wird durch den AG, dann kann man den Tarif runterfahren und gleichzeitig nochmals sparen. ( weil die normalen Alterungsrückstellungen ja auch noch dazu kommen) … daher würde ich einem Angestellen diesen Weg empfehlen…
Aber ist Geschmackssache… nur ich denke… das ist dann letztendlich Entscheidung des Kunden…
Ein Beispiel…
Stationär…
Versichert: 1-Bettzimmer, kein Chefarzt… keine
GOÄ-Begrenzung
neu… Mehrbettzimmer, Chefarzt… GOÄ- Begrenzung…
Gesundheitsprüfung unbedingt nötig…Falsch! Hier ist es genau umgekehrt! Von einem niedrigeren
Tarif in einen höheren Tarif wird das Risiko der
Mehrleistung geprüft. In Deinem Beispiel wäre
aber die Minderleistung prüfenswert. Das ist
aber nicht der Fall. Ich vermute aber, Du hast es auch so
gemeint und nur neu und alt verwechselt.
Du hast hier aber das Risiko der Mehrleistung… Und zwar die des Chefarztes… und es spielt hierbei absolut keine Rolle, ob einzelne Bausteine schwächer werden… das Risiko des Chefarztes ist ein derartig hohes und vor allem vorher nicht versichertes und damit höheres, dass dafür ein Risikozuschlag genommen werden kann… bei Bedarf… und lt. Theorie …
und in meiner alten Firma auch so praktiziert.
Da wurde dies auch bei dem Zahntarif gemacht, eben aus dem Grund, weil Inlay als Behandlung ein höheres Risiko ist, als wenn es über Ersatz reguliert wird.
Gruß
Marco
Hallo, Marco,
ich glaube wir diskutieren über Maxilmilians Kopf hinweg!
Seine Schwester hat einen Mehrbett-Tarif. Ich habe wieder einen Mehrbetttarif ausgesucht mit geringfügig niedrigeren Leistungen.Ob diese Minderleistungen akzeptabel sind, muss die Schwester selbst entscheiden.
So, Maximilian, jetzt kannst Du wieder weglesen, jetzt hauen sich die „Fachleute“. Jetzt geht´s in die Theorie.
Jetzt aber zur Risikoprüfung. Ich habe noch nie bei einem Nichtarzt einen Kunden gehabt, der 1-Bettzimmer gewählt hat und auf den Chefarzt verzichtet. Also sieht die Praxis doch so aus, dass derjenige, der 1-Bett nimmt, mit 99,999%-iger Wahrscheinlichkeit auch díe freie Wahl des Arztes haben will. Also wird die Umstufung von 1-Bett nach Mehrbett (auch mit freier Wahl des Arztes) eine Minderleistung sein. OK? Eine Ausnahme: wenn der 1-Bett-Tarif auf die GOÄ begrenzt ist und der Mehrbetttarif ohne GOÄ-Begrenzung (gibt es sehr wenige: ARAG, BERLIN-KÖLNISCHE; AXA,DBV, DKV mit Einschränkung. Also insgesamt 5) Doch hier gibt es wiederum dieses Problem nicht: die höherwertigen Tarife dieser Gesellschaften haben keine Einschränkung der GOÄ. Also besteht das Problem nur in der Theorie.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
ich glaube wir diskutieren über Maxilmilians Kopf hinweg!
Seine Schwester hat einen Mehrbett-Tarif. Ich habe wieder
einen Mehrbetttarif ausgesucht mit geringfügig niedrigeren
Leistungen.Ob diese Minderleistungen akzeptabel sind, muss die
Schwester selbst entscheiden.
Jep… muss sie 
Und das wir darüber hinaus diskutieren ergab sich 
Die Einschränkung, die du gegeben hast (als nur in der Theorie) hatte ich ja vorher schon gegeben
… durch mein lt. Theorie…
Das Beispiel Krankenhaus war nur zur deutlicheren Verdeutlichung angeführt worden.
Bei Zahnversicherungen ist dieser Unterschied viel schneller und wahrscheinlicher.
Im Übrigen gibt es noch einen Versicherer, der nicht auf die GOÄ begrenzt ( im Mehrbettzimmer) und dennoch in höheren Tarifen diese Begrenzung wieder drin haben kann…
Und es gibt auch noch sehr alte Tarife, wo das Ein-Bettzimmer versichert ist, der Chefarzt aber nicht. Insbesondere auch bei Zusatztarifen.
So long…
und schönen Sonntag noch
Marco
Hi Raimund,
vielen Dank, das ist die Information die ich wollte. Meine Schwester wird sich ein Angebot mit den Tarifen geben lassen und dann entscheiden.
Die Tarife in denen meine Schwester derzeit ist sind nicht geschlossen. Sie hatte bereits bei der LKH diesbezüglich angerufen.
Man hat sie allerdings auch nicht auf andere hingewiesen. Seit wann gibt es denn die von dir genannten?
Gruß,
Max
P.S.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]