Tarivvertrag, Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich möchte in kürze eine Mitarbeiterin bei mir beschäftigen, die derzeit noch wo anders angestellt ist. Sie hat einen Tarifvertrag vor 24 Jahren abgeschlossen, in dieser Zeit ist aber ein neuer Taifvertrag erstellt worden.
Welcher ist nun gültig?
Es geht mir vor allem um die Kündigsungsfrist, da in dem einen steht 6 Wochen zum Quartalsende, bei dem anderne aber nur 4 Wochen zum Monatsende angegeben werden. Für mich deshalb interessant, weil ich sie dann evtl. früher einstellen kann.

MfG

Anna

Hallo,
es gilt immer der aktuelle Tarifvertrag.
Dies aber uneingeschränkt für Arbeitnehmer/Arbeitgeber, wenn dieser Vertrag auch allgemeingültig ist oder aber die Vertragspartner Mitglied der Tarifparteien sind, also Gewerkschafter oder Arbeitgeberverband. Nicht jeder Tarifvertrag ist allgemeingültig, bzw. nicht jeder Arbeitnehmer kann sich darauf stützen.

Grüße