Tarot-Karten

Hallo,

trotz der Überschrift, ich bin richtig hier in diesem Brett.

Nun, welchem Umsatzsteuersatz unterliegen Tarot-Karten?

19% oder 7%?
Fallen sie unter die sonstigen Druckerzeugnisse aus der Anlage zum § 12 UStG?

A ist nämlich gewerbliche Kartenlegerin und je nachdem, wo sie die Teile einkauft werden die Karten in Laden X mit 7% und in Laden Y mit 19% boniert.

Und überhaupt, gilt dann für ein Autoquartett oder ein Skatblatt dieselbe Regelung?

Gruß
Lawrence

Grüß Dich Lawrence,

die Anlage 2 zum UStG nimmt Bezug auf die Zolltarifnummern.

Spielkarten sind der Nr. 4911 99 00 aus Pos. 4911 zugeordnet, aber in der Anlage 2 zum UStG ist nur von Pos. 4901, 4902, 4903, 4905 und 4907 die Rede. Daher gehören Tarotkarten und Skatblätter nicht zu den ermäßigt besteuerten Waren, weil die ja in der Anlage positiv definiert sind, und alle, die da nicht vorkommen, zum Regelsatz besteuert werden.

  • Das kommt im Ursprung wahrscheinlich daher, daß man bloß Rufdeck, Sechsundsechzig und allenfalls noch Binokel zum lebensnotwendigen Grundbedarf zählen kann, während Skat und Doppelkopf bereits in den Bereich der höheren Mathematik gehören.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

oh du wunderbarer Steuer-Dschungel!

Ich hoffe für dich, du weißt diese Zollnummern nicht auswendig.

Wie fändest du jetzt die Variante, wenn ein kleiner Esoterik-Laden diese Karten richtig mit 19% verkaufen würde, eine große, renomierte Buchhandlung aber falsch mit 7%?

Dieser 7%-Ausweis hätte mich je erst auf die Idee zu dieser Frage gebracht.

Gruß
Lawrence

Servus,

Ich hoffe für dich, du weißt diese Zollnummern nicht
auswendig.

Nein, ich hab sie von

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric

eine große, renomierte Buchhandlung aber falsch mit 7%?

Ich könnte mir vorstellen, daß der kleine Krauter da etwas auf der Schiene Wettbewerbsrecht machen könnte. Die USt-Beträge, um die es da geht, sind für Versandbuchhandlungen am Amazonas sowas wie Hintergrundrauschen, aber so eine Abmahn-Kanzlei könnte vielleicht was draus machen. Zur Untermauerung wäre dabei sinnvoll zuerst eine bindende Auskunft der Zollbehörden über die Zuordnung genau dieser konkreten Ausgabe von Tarot-Karten im Zolltarif einzuholen (gebührenpflichtig, aber meines Wissens nicht so arg teuer).

Schöne Grüße

MM

Hallo,

eine große, renomierte Buchhandlung aber falsch mit 7%?

Wie werden denn dort die Karten verkauft? Vielleicht irgendwie zusammen mit einem Buch, so dass die das dann eben als Buchverkauf gestalten können? Diese ganze Aufzählungen, was denn nun ermäßigt besteuert wird, fordert ja geradezu dazu auf sowas zu probieren.

Grüße