Hallo,
trotz der Überschrift, ich bin richtig hier in diesem Brett.
Nun, welchem Umsatzsteuersatz unterliegen Tarot-Karten?
19% oder 7%?
Fallen sie unter die sonstigen Druckerzeugnisse aus der Anlage zum § 12 UStG?
A ist nämlich gewerbliche Kartenlegerin und je nachdem, wo sie die Teile einkauft werden die Karten in Laden X mit 7% und in Laden Y mit 19% boniert.
Und überhaupt, gilt dann für ein Autoquartett oder ein Skatblatt dieselbe Regelung?
Gruß
Lawrence