Hallo,
habe meinen Vater heute gefragt ob ich Taschengeld von ihm bekommen kann. Er hat geantwortet das er mir kein Taschengeld zahlt bevor ich nciht meinen eigenes Geld verdienen würde was für mcih unlogisch ist.Zur Zeit bekommen ich 20 Euro Taschengeld von meiner Mutter, mein Vater bekommt mein Kindergeld quasi als Miete weil wir in seinem Haus wohnen sodass wir nur die Nebenkosten etc. bezahlen müssen.Was für mcih auhc kein Problem ist nur meine Mutter kann nicht mehr Taschengeld geben da sie sich selbst fats nichts leisten kann.Naja und ich darf von meiner Mutter aus aber nicht zum beispiel im Supermarkt Regale einräumen wiel cih das ja dann nahc der Schule machen würde und dann meine Schule zu kurz kommen würde.Und mit 16 fast 17 Jahren mit 20 Euro im Monat auszukommen und davon Weggehen ( mahce ich ca 1 -2 mal in der woche eher 1 mal) und dann habe ich auch ncoh einen Freund und das Geld ist wie gesagt ziemlich knapp. Habe cih irgendwelche Rechte an meinen Vater?
Wieviel Taschengeld steht mir zu ?
Danke schonmal
Hallo Clara!
Ob Dir Taschengeld zusteht kann ich leider nicht beantworten aber:
Kurze Gegenfrage: Sind Deine Eltern getrennt/geschieden, bzw. lebt Ihr in demselben Haus, aber in unterschiedlichen Wohnungen? Sind Deine Eltern beide berufstätig?
Ich verstehe nur die gesamte Wohnsituation nicht ganz.
Evtl. kannst Du Dir ja auch mit Babysitten-Kinderbetreuung (wie ich damals in Deinem Alter) etwas dazuzuverdienen, es sei denn Du bist natürlich der Typ dafür.
LG Motorradmieze
Hallo
Das klingt für mich irgendwie ziemlich traurig.
Von dem Kindergeld wird die Miete bezahlt, und Unterhalt wird für dich auch nicht gezahlt?
Es klingt so, als solle sich deine Mutter mal beraten lassen, was ihre finanzielle Situation betrifft.
Viele Grüße
Hallo,
wenn du einen Job annehmen möchtest, aber nicht darfst wegen der Schule, dann schau doch mal, ob Nachhilfe eine Möglichkeit wäre. Du verdienst dir etwas hinzu, und tust gleichzeitig etwas für die Schule, weil du ja den alten Stoff noch einmal wiederholst.
Hallo,
Wieviel Taschengeld steht mir zu ?
rechtlich hast du keinen Anspruch auf Taschengeld.
Lade dir hier die Broschüre „Da red ich mit“ runter, oder bestelle sie dir. Da steht alles drin, was die Eltern müssen und was sie nicht dürfen.
http://www.bmj.de/meine-erziehung
TM
Hallo,
es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld.
Beatrix
Hallo
zu unserer WOhnsituation mein Vater hat vor ca 4-5 Jahren dieses Haus gekauft in dem wir wohnen ca 200 m2 wohnfläche hat dieses renoviert und wollte dann eigentlich mit einziehen zu dem zeitpunkt hat er allerdings eine Frau kennengelernt und uns davon nichts gesgat.Dann ist er mit mir und einer Gruppe auf eine Tagesfahrt gefahren und dort hat er mir seine „neue“ Freundin vorgstellt. ich hatte natürlich puren hass…sollte nichts meiner mutter sagen.er selbst hat es meiner Mutter erst anch 3 Monaten gesagt, dass ist jetzt ca 1 Jahr her. und er hat eine neue Freundin. Sie hat auch zwei Kinder (18 und 17 mädchen) seine Freundin wohnt ca 150 km von uns weg.Entweder fährt er also zu ihr oder sie zu ihm.Meine Familiere situation ist sehr schelhct dadurch das ich das alles wusste und meiner Mama nichts gesagt habe weil ich meinen Vater „nicht verpetzen“ wollte ist sie natürlich sehr sauer gewesen und unser Verhältnis leidet.Mein Vater vertraut mir auch nicht richtig deswegen fühle ich mich zuhause auch nciht mehr wohl.Meine Mutter möchte hier bald wegziehen aber sie geht nciht bevor ich nicht meine Schule beendet habe, da sie auf keinefall möchte das ich zu meinem Vater ziehe.
Mein Vater hat meine Mutter die ganze Zeit über shcon ab und zu mal betrogen, an meiner Geburt war er im Urlaub, naja ich hab davon Jahre lang nichts mitbekommen, erst so mit 13, 14 naja und nun strieten Sie sich ich fühle mcih nirgends wohl nicht bei ihr nicht bei ihm.Deswegen würde ich auch so gerne zuhause ausziehen zu meinem Freund, meine Mutter ist mit seiner Mutter auhc total gut befreundet.
Naja meine eltern sind beide Berufstätig.Mein Vater arbeitet im Öffentlichen Dienst als Straßenwärter und meine Mutter ist selbststöndig, aber die Geschäfte laufen nciht so gut sie hat 2 und deswegen ist ihre finanzielle Situation nicht so prall.
Danke shconmal
@ simsy mone
habe das thema mit dem geld in dem Artikel mit der Wohnsituation reingeschrieben.
hm deine Häusliche situation hört sich sehr verzwickt an aber davon ab, ich war vor 20 jahren in einem internat, da war es so das es feste sätze an taschengeld gab, also je nach alter … ich denke mit 20 euro im monat kommt man sicher als 17 jährige nicht weit. aber einen rechtlichen anspruch hm… glaube ich nicht. und selbst wenn, willst du gegen deine eltern klagen? wohl kaum…
ich habe gerade mal geschaut und folgenden text gefunden:
Taschengeld
Es gibt keine gesetzliche Regelungen, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Taschengeld ist aber wichtig, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen. So müssen sie selbst entscheiden, was sie sich leisten können und was nicht, und tragen dafür auch die Verantwortung.
Die Höhe des Taschengeldes ist in erster Linie davon abhängig, über welches Einkommen die Eltern verfügen. Wird z.B. ein Elternteil arbeitslos, müssen unter Umständen auch die Kinder zurückstecken.
Natürlich ist die Höhe des Taschengeldes auch danach zu bemessen, welche Ausgaben die Kinder und Jugendlichen davon bestreiten sollen. Dabei sollte das Taschengeld altersgemäß gestaffelt werden.
Es gibt aber Orientierungswerte für Taschengeld. So empfiehlt z.B. der Deutsche Sparkassen- und Giroverband:
unter 6 Jahre 0,50 Euro/Woche
6-7 Jahre 1,50-2,00 Euro /Woche
8-9 Jahre 2,00-2,50 Euro /Woche
Weil Kinder bis zum zehnten Lebensjahr selten einen ganzen Monat finanziell planen können, ist zunächst eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Später sollten Kinder dann auch längere Perioden finanziell überschauen lernen.
10-11 Jahre 12-15 Euro /Monat
12-13 Jahre 15-20 Euro /Monat
14-15 Jahre 20-30 Euro /Monat
16-17 Jahre 30-40 Euro /Monat
18 Jahre 60 Euro /Monat
Eltern können sich aber auch bei ihrem zuständigen Jugendamt nach aktuellen Richtgrößen erkundigen.
Weiterführende Informationen und Links
INFORMATION
Jugendämter
wobei ich persönlich nicht mit 18 noch taschengeld geben würde.