"Taschengeld/ Aufwandsentschädigung"

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das Board richtig ist, ggf. also bitte verschieben.

Für unsere Pfarr-Karnevalssitzung haben wir immer ein paar Jugendliche, die dort Kellnern. Die haben bisher ein Taschengeld (20€) für den Abend erhalten, freien Eintritt, sowie frei Essen- und Trinken (Softdrinks) und halt das Trinkgeld von den Gästen.

Das hat jahrelang funktioniert. Letztes Mal hat sich aber ein Vater beschwert, dass seine Tochter drei Stunden für weniger als den Mindestlohn „gearbeitet“ hat. Dabei waren die Bedingungen vorher klar kommuniziert und bekannt.

Jetzt müssen wir dieses Jahr diese Jugendlichen als Mini-Jobber anmelden und nach Mindestlohn bezahlen. Aber dann können wir den Jugendlichen keine Möglichkeiten mehr bieten sich ein Taschengeld zu verdienen, denn dann müssten wir Getränke- und Essenspreise aufrufen, die keiner mehr bezahlen will um diesen Lohn bezahlen zu können. Das Geld, was bei der Veranstaltung übrig bleibt - das ist nicht viel, und so wäre es vermutlich sogar Minus - geht für neue Gläser und Teller und Sonstiges drauf, was so im Laufe eines Jahres ersetzt werden muss.

Ich selbst bin sehr aktiv als Zuschauer bei TV-Sendungen. Hin und wieder, wenn die Produktionen nicht genügend Tickets verkaufen konnten und auch mit Freikarten nicht genügend Zuschauer kommen wollen, dann werden die freien Plätze mit Komparsen (teilweise auch Zuschauergäste genannt) aufgefüllt. Das sind Zuschauer, die neben einer Freikarte eine „Aufwandsentschädigung (brutto=netto)“ erhalten. Für 4-5 h Anwesenheit/ im Publikum sitzen und fleißig Klatschen bekommt man dann zwischen 25 € und 35€ gegen Quittung. Früher bar ausgezahlt, neuerdings meist überwiesen. Vereinzelt mit einem Hinweis auf §22 (3) EStG versehen.

Jetzt die Frage: Wie und wieso geht das da so unbürokratisch und für ein paar Jugendliche, muss so ein Aufwand betrieben werden?

Danke & Gruß

Klaus

Warum? Nur, weil ein Vater da herumzetert, ist die Behauptung, Ihr müsstet den Mindestlohn bezahlen, nicht richtig. Das mangelt im konkreten Fall im Zweifel schon am Willen beider Parteien, einen Arbeitsvertrag mit allen Folgen einzugehen. Der nächste kommt wahrscheinlich mit der Idee um die Ecke, dass Ihr als Verein auch einen Betriebsarzt und einen Betriebsrat braucht.

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Anspruch auf Mindestlohn haben Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Da ist sowohl das Alter und die Arbeitnehmerschaft zu klären. Ausserdem ist Taschengeld kein Lohn!!

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Moin,

wenn die anfallenden Arbeiten (auch die für die Geselligkeit) im Verein grundsätzlich als Arbeitsverhältnisse gestaltet werden müssten, gäbe es keinen einzigen Verein mehr. Und niemand hindert ein Mitglied daran, sich freiwillig für Dienstleistungen jeder Art zu melden, sei es als Kassiererin beim Faschingsball, als Brotzeitholer oder als Handlanger, wenn der Keller neu verputzt werden muss. Seht mal zu, dass Ihr den Nöler loswerdet.

Gruß
Rlaf

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Ich würde den Sohn dieses Nölers bei der nächsten Veranstaltung nicht mit arbeiten lassen und ihm mitteilen, dass sein Vater mit seinem Verlangen nach dem Mindestlohn dafür verantwortlich wäre.

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Ich bin kein Fan des Genderns, aber wenn schon im UP steht

kann man das beim Beantworten durchaus berücksichtigen. :stuck_out_tongue:

Noch eine kleine Anmerkung zu

Das ist jetzt keine wirkliche Leistung, denn wenn sie am Kellnern sind, haben sie nichts von dem „freien Eintritt“, und ohne zu kellnern wären sie wahrscheinlich gar nicht hingengangen.
Der Rest ist aber natürlich ok.

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Moin,

es geht nicht an, die Kinder für die Blödheiten ihrer Eltern büßen zu lassen. Sind wir hier in der Ostzone, wo Sippenhaft üblich war? Vereine brauchen Freiwillige und EhrenämtlerInnen, ohne die geht absolut nichts. Und wo sonst sollen die Kinder sowas lernen? Bei der Kirche gewiss nicht, da laufen ja schon die kleinsten Ministranten mit zwei Kassen herum - eine für die Spenden, eine für die Sammler.

Gruß
Ralf

Vorsicht, es geht hier um eine Veranstaltung der Kirche: Pfarr-Karneval.

Naja, schon. Nach dem Programm wird der Servierdienst eingestellt, die Party geht aber noch weiter. Und da dürfen sie natürlich bleiben und mitfeiern.
Zumal, alle ehrenamtlichen Helfer (Küche, Technik) und Darbietende kaufen eine Karte. Die einzigen Ausnahmen sind unsere Garde-Mädels und die Band. Letztere sind Profis und wollen bezahlt werden.

Das Taschengeld für die Jugendlichen soll ein auch einen kleinen Reiz darstellen, denn ohne Gegenleistung ist es heute verdammt schwer jemanden zum Mithilfen zu bewegen. Das war zu meiner Jugend (und die war in den 90er) noch anders. Ich habe damals auch jährlich auf der Veranstaltung gekellnert, meine Schwester ebenso und wir haben nur das Trinkgeld gehabt. Und da gab es eine Warteliste, das machen zu dürfen.

Die Jugendlichen sind 15-17 Jahre alt. In dem Alter machen die das noch. Wenn die 18 sind ist das plötzlich „Kinderkram“.

Dann ist jetzt nur noch die Frage: Wie lässt sich das so verargumentieren (und gegenüber der Rendantur abrechnen), dass wir denen weiterhin „nur“ ein Taschengeld zahlen können und daraus ein Mini-Job o.ä. werden muss, dass das verkompliziert das Ganze ungemein, z.B. wenn einer von denen schon einen Mini-Job hat, und mit den 20€ jetzt die Grenze sprengen würde.

Haben sie einen Arbeitsvertrag? Nein. Dann ist es ehrenamtliche Tätigkeit, das Geld eine Aufwandsentschädigung, und dafür gilt der Mindestlohn nicht. Punkt.

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Nur mal so nebenbei gefragt: Wieviel „paar Jugendliche“ sind es denn? Bei einem Mindestlohn von 12 Euro würde jeder der jungen Leute 36 Euro „Taschengeld“ bekommen. Was machen diese 16 Euro mehr Pro Kopf in der Gesamtbilanz der Veranstaltung aus? Wenn da wirklich der „ganze Gewinn“ wegbleibt, solltet Ihr mal über die Veranstaltung nachdenken.