Taschengeld für Ehefrau

Gibt es Gerichtsurteile in dem ein Ehemann/Frau verurteilt wurde, seinem Ehepartner Taschengeld zu zahlen,obwohl der Partner kein Taschengeld wollte.

Gibt es Gerichtsurteile in dem ein Ehemann/Frau verurteilt wurde, seinem Ehepartner Taschengeld zu zahlen,obwohl der Partner kein Taschengeld wollte.

Soll es in dem Fall unstrittig sein, dass der Partner kein Taschengeld wollte?

Wenn ja, wer sollte denn dann die Klage eingereicht haben?

Hallo,

es soll hier um einen Fall gehen, dass der Ehegatte auf Veranlassung eines Gläubigers zahlen soll, damit der das Taschengeld pfänden kann.

Da der Taschengeldanspruch selbst dann pfändbar ist, auch wenn er nicht erfüllt wird, d.h. durchaus statt der Ehefrau, die kein Taschengeld vom Ehemann verlangt, nun der Gläubiger nach der Pfändung des Anspruchs diesen einklagen kann, kann es zu der Konstellation kommen.

VG
EK

Hallo EK,

es soll hier um einen Fall gehen, dass der Ehegatte auf
Veranlassung eines Gläubigers zahlen soll, damit der das
Taschengeld pfänden kann.

stand nicht in der Origversion drinnen, dass die beiden geschieden oder zumindestens getrennt lebend waeren… Wie waere es in diesen beiden Faellen mit dem Taschengeld?

Gruss
norsemanna

Hallo,

es soll hier um einen Fall gehen, dass der Ehegatte auf Veranlassung eines Gläubigers zahlen soll, damit der das Taschengeld pfänden kann.

Ach so, dass man Ansprüche Dritter nicht dadurch ins Leere laufen lassen kann, dass man auf eigene Ansprüche einfach verzichtet, dass finde ich ziemlich logisch. Das wäre doch mutwillig herbeigeführte Hilfsbedürftigkeit oder sowas ähnliches.

Dann könnte man ja immer, wenn ein Gläubiger kommt, schnell sein Geld seinen Verwandten schenken und freiwillig auf seinen Lohn verzichten, und dann würden die Gläubiger immer in die Röhre gucken.

Und wenn man dann nichts mehr hat, und auf alle Ansprüche verzichtet hat, kann man Sozialleistungen beantragen.
Ich finde das völlig klar, dass es so nicht geht.

Viele Grüße

Hallo,

das § 1360-BGB-Taschengeld gibt es meines Wissens nur bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft, sonst wäre es ja Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt, was eher höher als einige Prozent vom Einkommen ist.

VG
EK