Taschengeldabzug beim FSJ

Taschengeldabzug im BFD/FSJ

Hallo zusammen,
angenommen, man macht zur Zeit den Bundesfreiwilligendienst und hat, gemeinsam mit 13 anderen BFD und FSJ Kollegen / -innen ein Problem mit der allgemeinen finanziellen Abwicklung, welches sich wie folgt darstellen lässt…

Alle FSJ und BFDler haben im November, 30.11.11 letzten Jahres 56€ mehr als gewöhnlich (464€ ca.) überwiesen bekommen, was nach Nachfrage bei ihrem zuständigen Koordinator (Zitat von ihm: „Das sind wohl irgendwelche offenen Zahlungen von früher, wird schon so stimmen“) für Weihnachtsgeschenke bzw. auch für eine Bahnfahrt von den FSJ und BFDlern ausgegeben wurde.

  • Letzen Monat, am 15.02.12, wurde ihnen dann schriftlich mitgeteilt, dass dieses Geld aus Versehen zu viel gezahlt sei und mit der nächsten Abrechnung abgezogen wird, wogegen sich die FSJ und BFDler mit nachfolgenden Argumenten zur Wehr setzten:
  1. Entreicherung: § 818, Abs 3 BGB
    Wenn gutgläubig davon auszugehen ist, dass zu viel gezahltes Geld für einen gedacht ist, dieses auch bereits durch Kauf von Aktivitäten oder anderen, nicht mehr im Besitz des Betroffenen befindlichen Gütern ist, tritt die Entreicherung in Kraft. - Der Arbeitgeber darf dann nicht mehr zurückfordern.
  • Ist dieser Paragraph so richtig verstanden wurden? Die zuständige Gehaltsabrechnungsdame meinte, sie dürfe das. Ihre Vorgesetzte ist ebenfalls der selben Meinung.
    Hinzu kommt…
  1. Rückforderungsausschluss bei positiver Kenntnis, § 814 BGB
    Ihr Koordinator wusste bescheid, teilte den FSJ und BFDlern aber nicht mit, dass es sich um Geld handelt, welches ihnen nicht zusteht.
  • Darf er hier nach 3 Monaten seine Aussage revidieren, obwohl das Geld bereits ausgegeben wurde?
    Hinzu kommt…
  1. § 850 c ZPO, Pfändungsfreigrenze
    Gilt auch bei dem beim BFD und FSJ gezahlten Taschengeld von rund 400€ die allgemeine Pfändungsfreigrenze von 1028,89€?
    Wenn ja, hätte man den FSJ und BFDlern die 56€ doch sowieso gar nicht von ihrem Taschengeld abziehen dürfen, oder?

In dem Vertrag der FSJ und BFDler steht nichts zum Thema Überzahlung drin.

Wie sollte man sich nun verhalten, wenn man nach Rücksprache und Schreiben, die auch diese Gesetze enthielten, keine erfreuliche Rückmeldung bekommen würde, sondern die Verhaltung stur darauf bestehen würde, dass der Abzug rechtens ist?