Hallo, wie würde man rein rechtlich bezüglich des Taschengeldparagraphes entscheiden?
Ein Jugendlicher (14-17) spart sich sein eigenes monatliches Taschengeld zusammen,
um sich damit etwas teureres zu kaufen.
Seine Eltern erlauben ihm aber nicht, dieses zu kaufen.
Darf er sich das dieses kaufen, oder müssten seine Eltern das entscheiden?
Tag, Danke für deine Anfrage 
Technisch funktioniert der fälschlich oft so genannte „Taschengeldparagraph“ so: Eine Willenserklärung, durch die der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige einen Nachteil erfährt (also die Pflicht, bei einem Kaufvertrag den Preis zu zahlen), kann er nicht wirksam abgeben, sondern braucht die Einwilligung der Eltern.
Die gängige Interpretation des Taschengeldparagraphen geht davon aus, dass die Hingabe als Taschengeld eine solche Einwilligung darstellt. Die Einwilligung kann jedoch problemlos widerrufen werden.
Somit können seine Eltern ihm das wirklich verbieten.
Nice to know: Ganz streng genommen hat der Taschengeldparagraph keine weitere Bedeutung als folgende: Hat ein Minderjähriger einen Vertrag abgeschlossen, der vom Paragraphen eigentlich gedeckt wäre, aber noch nicht bezahlt wurde, ist der Vertrag weiterhin schwebend unwirksam. Er beugt also einfach nur dem Schuldenmachen vor - der Jugendliche ist (mit ganz wenigen Ausnahmen) also niemals „Schuldner“, solange er seine Schuld nicht ohnehin beglichen hat.
Freue mich stets über Nachfragen! Schöne Grüße