Hallo!
Zusammenhang mal interessieren, wie rechtlich wasserdicht es
eigentlich
ist, wenn in Kinos Handtaschen und dergleichen geöffnet werden
müßen,
um das Einbringen von Kameras und Getränken zu verhindern.
Gar nicht. Taschen müssen nicht geöffnet werden. Das Recht, in Taschen zu schauen, ist, grob gesagt, der POlizei vorbehalten.
Dürfte Kinopersonal darauf bestehen, in meine Handtasche zu
schauen?
Nur wenn Du darauf bestehst, mitsamt Tasche in den Kinosaal zu gehen.
Dürfte man mir verbieten, eine Kamera dabei zu haben?
Selbstverständlich dürfte man das.
Dürfte man mir das Mitbringen von Getränken verbieten?
Auch das.
Ließe das Hausrecht so etwas zu, könnte man mich
rausschmeißen, wenn
ich da nicht mitspielen würde?
Das Hausrecht lässt so ziemlich alles zu. Kein Kinobetreiber istverpflichtet, Leute mit Kameras und eigenen Getränken in seinen Räumlichkeiten zu dulden.
Ohne die Umsätze aus der Gastronomie wäre der Kinobetrieb in der jetzigen Form unmöglich. Die Karten für einen Film würden nicht 5, sondern 12 Euro kosten, wenn man sich den Rest nicht durch Cola und Popcorn holen würde. Hinzu kommt, dass die Verpackungseinheiten auf den Kinobetrieb eingestellt sind, was insbesondere für den Punkt „Reinigung“ und den davon abhängigen reibungslosen Ablauf in den Sälen wichtig ist. Minderwertiges Popcorn aus dem Supermarkt kriegst Du nicht so einfach vom Teppich runter wie das gute Selbstgemachte.
Als ehemalige Servicekraft kann ich aus Erfahrung hinzufügen, dass die Leute, die ihr eigenes Zeug mitbringen, auch die sind, die grundsätzlich ihren Müll wild verstreut im Saal lassen. Das macht die Sache auch nicht billiger.