Taschenkontrolle im Supermarkt

Hallo Nicki,

Vielen Kunden ist es aber nicht egal, die wegen des immer mehr
zunehmenden Diebstahls höheren Preise hinzunehmen.

LOL, woher hast du denn die Erkenntnis das die Diebstaehle zunehmen?
Es ist wohl eher so das die Firmen sparen und ja Personalkosten sind
der groesste Faktor. Wieso denn Detektive oder Kameras (Die Kameras muessen ja ueberwacht werden). Da nimmt man einfach mal das Kassenpersonal. Die koennen das ja mal nebenbei machen.

Wenn es sein muß, ja.

Wieso muss es sein? Damit die Scanaufnahmen dann im Internet auftauchen.
Videos von Ueberwachungskameras sind ja begehrt. Vielleicht sollten die Geschaefte die noch verkaufen. Hast ja nix zu verbergen.

dies würde ich eher als blablabla einstufen.

Und dies hat dich gerade als Diskussionspartner disqualifiziert.
Noch nen schoenen Abend

Wolfgang

Hi,

Hallo Nicki,

Vielen Kunden ist es aber nicht egal, die wegen des immer mehr
zunehmenden Diebstahls höheren Preise hinzunehmen.

LOL, woher hast du denn die Erkenntnis das die Diebstaehle

Steht in fast jeder Zeitung

zunehmen?
Es ist wohl eher so das die Firmen sparen und ja
Personalkosten sind
der groesste Faktor.

Und deswegen darf geklau werden, ja?

Wieso denn Detektive oder Kameras (Die

Kameras muessen ja ueberwacht werden). Da nimmt man einfach
mal das Kassenpersonal. Die koennen das ja mal nebenbei
machen.

Dauert keine 2 Sekunden, kein Problem.

Wenn es sein muß, ja.

Wieso muss es sein? Damit die Scanaufnahmen dann im Internet
auftauchen.
Videos von Ueberwachungskameras sind ja begehrt. Vielleicht
sollten die Geschaefte die noch verkaufen. Hast ja nix zu
verbergen.

Nein, wie gesagt, ich hab nichts zu verbergen.

dies würde ich eher als blablabla einstufen.

Und dies hat dich gerade als Diskussionspartner
disqualifiziert.

Wem juckt´s, mich eigentlich nicht.

Noch nen schoenen Abend

Auch wünsch!

Wolfgang

nicki

Hallo Wolfgang,

Leibesvisitationen (dazu gehören auch sogenannte Taschenkontrollen) sind
zunächst einmal nur den staatlichen Vollzugsorganen (Polizei/Zoll/BGS sowie im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch noch einigen anderen staatlichen Stellen) erlaubt.
Das ist das „Gewaltmonopol“ des Staates…
Privatleuten steht dieses Recht generell nicht zu.
Es besteht jedoch die Möglichkeit,aufgrund eines sogenannten „Unterwerfungs-Vertrages“ auf privatrechtlicher Basis solche Kontrollen
zu ermöglichen.Dieses Verfahren wird z.B. in zahlreichen Großbetrieben angewandt,wo es Betriebsvereinbarungen über „Taschenkontrollen“ gibt.
Da es bei einem Kaufhaus (Supermarkt etc.) jedoch kaum für den normalen Kunden die Möglichkeit gibt, solche „Vereinbarungen“ abzuschließen,sind angebrachte Schilder sinn-und zwecklos…
Rein rechtlich gesehen kann man im Fall der Fälle die „Taschenkonrolle“ verweigern und auf das Herbeirufen der Polizei bestehen (denn nur diese hat das Recht zur „Taschenkontrolle“ ).
Da daß allerdings jede Menge Zeit kostet,würde ich persönlich die Tasche erst gar nicht mit in den Laden nehmen sondern im Auto lassen…:smile:

Achja und noich ein Wort zu der „angeblichen“ Notwendigkeit von
„Taschenkontrollen“…:
Diebstähle im Einzelhandel werden
a) auf die Preise umgelegt (das Geschäft macht dadurch kein Minus!)
b) in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von „Insidern“ begangen
(Quelle: VdS-Statistik)

mfg

Frank

Es ist wohl eher so das die Firmen sparen und ja
Personalkosten sind
der groesste Faktor. Wieso denn Detektive oder Kameras (Die
Kameras muessen ja ueberwacht werden). Da nimmt man einfach
mal das Kassenpersonal. Die koennen das ja mal nebenbei
machen.

In der Diskussion klang u.a. bei Dir an, daß Du statt einer Taschenkontrolle eine Überwachung durch Videokameras bevorzugen würdest. Wenn Du gegen die Taschenkontrolle argumentierst, da diese die Kunden unter Generalverdacht stellt, verstehe ich aber nicht ganz, warum Du mit Überwachung durch Videokameras plötzlich kein Problem hast: deren Einsatz beruht doch auf dem gleichen Generalverdacht und ist unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsrechts viel problematischer als die Taschenkontrolle.

Ciao, Wotan

P.S.: Nur zur Klarstellung: ich bin völlig Deiner Meinung, daß das Aufgeben von Grundrechten für viele hier mit der Überlegung „ich habe doch nichts zu verbergen“ absolut besorgniserregend ist. Ein schönes Beispiel hierfür ist ja auch die Gen-Datei: wie viele Leute da förmlich danach lechzten, sich genetisch zu entblößen, weil sie ja „nichts zu verbergen haben“ - schlimm.
Ich muß allerdings auch sagen, daß ich den gelegentlichen Blick in meine Tasche im Supermarkt nicht unbedingt als den Dreh- und Angelpunkt für diese Diskussion sehe, da Du dem einfach durch Einkauf in anderen Läden entgehen kannst - den Rest regelt dann der Markt.

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Hi Levay,

Die genaue Begründung dafür, dass diese Vereinbarung nichtig
ist, weiß ich nicht mehr. Ist aber jedenfalls so. :smile:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urte…

„1.
Die auf den im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachten Hinweis „Information und Taschenannahme. Sehr geehrte Kunden! Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben,“ folgende Erklärung „anderenfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen“, stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (teilweise Abweichung von BGHZ 124, 39 = NJW 1994, 188 = LM H. 5/1994 § 229 BGB Nr. 3).
2.
Die vorgenannte Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht, nach der Taschenkontrollen nur bei konkretem Diebstahlsverdacht zulässig sind…"

Viele Grüße
Peter

2 „Gefällt mir“

Hallo Wotan,

In der Diskussion klang u.a. bei Dir an, daß Du statt einer
Taschenkontrolle eine Überwachung durch Videokameras
bevorzugen würdest.

Wo klang das bei mir denn an? Wie hier schon gesagt wurde gibt es andere Methoden (Detektiv/Kameras/Rfid) um etwas gegen Diebstahl zu unternehmen.

Eine Taschenkontrolle bei jeder Person die eine Tasche dabei hat finde ich einfach nur unverschaemt.

Wenn Du gegen die Taschenkontrolle
argumentierst, da diese die Kunden unter Generalverdacht
stellt, verstehe ich aber nicht ganz, warum Du mit Überwachung
durch Videokameras plötzlich kein Problem hast: deren Einsatz
beruht doch auf dem gleichen Generalverdacht und ist unter dem
Gesichtspunkt des Persönlichkeitsrechts viel problematischer
als die Taschenkontrolle.

Das sehe ich nicht so. Die Kameras decken den ‚oeffentlichen‘ Raum im Geschaeft ab. Bei einer Taschenkontrolle dringe ich in die Privatsphaere der einzelnen Personen ein. Es geht niemanden was an, ob ich in der Handtasche einen Vibrator/Kondome (whatever(Nur mal so als Beisspiel)) mitfuehre. Siehst du den kleinen aber feinen Unterschied?

P.S.: Nur zur Klarstellung: ich bin völlig Deiner Meinung, daß
das Aufgeben von Grundrechten für viele hier mit der
Überlegung „ich habe doch nichts zu verbergen“ absolut
besorgniserregend ist. Ein schönes Beispiel hierfür ist ja
auch die Gen-Datei: wie viele Leute da förmlich danach
lechzten, sich genetisch zu entblößen, weil sie ja „nichts zu
verbergen haben“ - schlimm.

Wer zieht die Grenzen? Erst ist es der Blick in die Tasche, dann kommt der glaeserne Kunde (RFID), wo automatisch alles gescannt (und andersweitig genutzt)
wird was der Kunde mitfuehrt.

Ich muß allerdings auch sagen, daß ich den gelegentlichen
Blick in meine Tasche im Supermarkt nicht unbedingt als den
Dreh- und Angelpunkt für diese Diskussion sehe, da Du dem
einfach durch Einkauf in anderen Läden entgehen kannst - den
Rest regelt dann der Markt.

Na klar. Noch mag das stimmen. Doch wo kaufe ich ein wenn die grossen Konzerne auf einmal alle an einem Strang ziehen. Wehret den Anfaengen sage ich da nur.
Im Grunde ist es doch einfach. Hat sich der Kunde erst mal an die Taschenkontrolle gewoehnt kann man ja wieder was neues machen (z.B Nur noch mit Kundenkarte(Auf der dann ein RFID-Chip steckt) zahlen). Der Handel kann davon nur profitieren. :frowning:

Ciao

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

ich stimme Dir voll und ganz zu:
auch ich lasse mir grundsätzlich nicht in die Taschen schauen - zur Not und wenn man drauf besteht mache ich großes und lautstarkes Gezeter und lasse alle Waren auf dem Fließband liegen.
Dies war aber bislang nur einmal nötig, ansonsten reichte ein sachliches NEIN auf die Frage „Darf ich mal in Ihre Taschen sehen“, vermutlich, weil die Verkäuferinnen ganz genau wissen, das sie das nicht dürfen.
Ich bin auch nicht bereit, meine Taschen offen an der Information abzugeben (wenn ich mit dem Fahrrad einkaufe, kann ich sie schlecht im Auto lassen) Ich denke mir: Vertrauen gegen Vertrauen und wenn man mir mißtraut (warum sollte ich sonst die Tasche abgeben?) kann man doch nicht von mir erwarten, daß ich den Verkäuferinnen meine Taschen (zum Durchsuchen?) anvertraue.
Also im Klartext: Ausreichende Anzahl abschließbare Fächer oder ich nehme meine Taschen mit in den Markt.

Ich fange auch immer wieder Diskussionen an(gerne laut und deutlich und wenn’s voll ist), wenn ich Schilder sehe „Bitte zeigen Sie unaufgefordert der Kassiererin Ihre Taschen“.
Mir wird dann immer wieder gesagt, daß der Ladendiebstahl ein großes Problem sei. Das mag ja wohl sein - aber das kann man nicht auf Kosten der ehrlichen Kunden lösen.
Ich bin da auch mehr für die Videoüberwachung - damit habe ich keine Probleme, warum auch - Nase bohren muß ich dann im Auto oder zu Hause machen *grins*

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sag’ doch mal nöö!
Moinsen,

Es laeuft dann so ab das dasKassenpersonal fragt, ob man
in die Taschen/Tueten/Koerbe schauen darf.

Okay, hier kann man natürlich „nö“ sagen, nur haste dann warscheinlich auch ein Prob, Deinen Einkauf, bzw. die Bezahlung zu Ende zu führen.

Bei meiner Weigerung kam dann nur man ‚muesse‘
das so machen und …

Müssen ist ja nicht gleich dürfen, denn meiner Meinung nach zählt hier ncht der „Jedermann-Paragraph“, der z.B. einen Detektiv, der Dich auf frischer Tat geschnappt hat, berechtigen würde, Dich ggf. festzuhalten, bis Deine Personalien festgestellt sind. Du jedoch wurdest ja nun wirklich nicht bei einer Straftat ertappt.

Fazit: Dürfen dürfen sie nicht, aber verkaufen müssen sie Dir auch nichts.

Gruß

Markus

Wenn Du gegen die Taschenkontrolle
argumentierst, da diese die Kunden unter Generalverdacht
stellt, verstehe ich aber nicht ganz, warum Du mit Überwachung
durch Videokameras plötzlich kein Problem hast: deren Einsatz
beruht doch auf dem gleichen Generalverdacht und ist unter dem
Gesichtspunkt des Persönlichkeitsrechts viel problematischer
als die Taschenkontrolle.

Das sehe ich nicht so. Die Kameras decken den ‚oeffentlichen‘
Raum im Geschaeft ab. Bei einer Taschenkontrolle dringe ich in
die Privatsphaere der einzelnen Personen ein. Es geht
niemanden was an, ob ich in der Handtasche einen
Vibrator/Kondome (whatever(Nur mal so als Beisspiel))
mitfuehre. Siehst du den kleinen aber feinen Unterschied?

Nein. Es gehört genauso zu meiner Privatsphäre, daß ich nicht will, dáß ich auf irgendeinem Videoband bin und damit festgehalten ist, daß und wann ich wo war und was ich eingekauft habe.
Und richtigerweise setzt Du das „öffentlich“ auch in Anführungsstriche: es ist eben kein öffentlicher Raum. Ich fände es wesentlich problematischer, wenn solche Maßnahmen staatlich verordnet wären oder von staatlichen Organen durchgeführt würden. Hier versuchen private Unternehmen ihre Interessen zu schützen mit einer Methode, die eigentlich nicht zulässig ist und gegen die Du Dich wehren kannst, indem Du eben die Tasche nicht zeigst oder den Laden erst gar nicht betrittst.

Ciao, Wotan

Hallo Markus,

Okay, hier kann man natürlich „nö“ sagen, nur haste dann
warscheinlich auch ein Prob, Deinen Einkauf, bzw. die
Bezahlung zu Ende zu führen.

Da hab ich kein Problem mit.

Müssen ist ja nicht gleich dürfen, denn meiner Meinung nach
zählt hier ncht der „Jedermann-Paragraph“, der z.B. einen
Detektiv, der Dich auf frischer Tat geschnappt hat,
berechtigen würde, Dich ggf. festzuhalten, bis Deine
Personalien festgestellt sind. Du jedoch wurdest ja nun
wirklich nicht bei einer Straftat ertappt.

Deshalb ja auch die Frage ob Sie (Verkauferin) einen begruendeten Verdacht hat.

Fazit: Dürfen dürfen sie nicht, aber verkaufen müssen sie Dir
auch nichts.

Damit kann ich leben.

Gruss

Wolfgang

Merci (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Shiny,

wenn ich da mal etwas pedantisch sein darf:

Jeder Mensch hat laut Grundgesetz einen Schutz seiner Person
und Würde. Gibt man den Märkten Rechte, die nur Staatsorganen
obliegen, wohin soll das führen?

Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht. Denn die (vermeintliche) Rechtsgrundlage soll ja eine Vereinbarung zwischen Kunde und Kaufhaus sein.

Levay

Hi!

Okay, hier kann man natürlich „nö“ sagen, nur haste dann
warscheinlich auch ein Prob, Deinen Einkauf, bzw. die
Bezahlung zu Ende zu führen.

Und dann wird plötzlich die Frage spannend, was im Supermarkt das Angebot und was die Annahme ist :smile:

Ich habe übrigens schon „Nö“ gesagt, und trotzdme wurde der Verkauf abgeschlossen.

Levay

b) in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von „Insidern“

Hast du da Links zu? Finde ich interessant, wusste ich auch gar nicht!

Levay

Hehe…

Malte ist zwar mal wieder ziemlich direkt, bringt es aber auch verdammt gut auf den Punkt :smile:

Levay

Genau da ist das Problem. Buergerrechte werden nach und nach
eingeschraenkt und vielen ist es egal.

Das ist doch keine Frage von „Bürgerrechten“. Kaufhäuser haben ja kein gesetzliches Recht, Taschenkontrollen durchzuführen. Es geht lediglich um eine (auch noch unwirksame) rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Das ist zwar eine bürgerlich-rechtliche Frage, aber keine Frage von „Bürgerrechten“ (als Gegenstück zu hoheitlichen Rechten).

Levay

Hallo Levay,
vorneweg, es wird meiner Meinung nach soundso zuviel „vergesetzt“, ob das einer Rechtssicherheit dient, bezweifele ich.
Ein Vertrag kommt erst mit der Übergabe UND bezahlen der Ware zustande. Der Händler macht ein Angebot, welches Du annehmen kannst oder nicht, wenn nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen, keine Seite kann sich auf einen Vertrag berufen.Es sei denn während der Kaufabwicklung handelt die Verkäuferin mit Dir aus, „wenn Du bezahlst, kann ich Dich untersuchen“,sagst Du ja und bezahlst Du hast Du den Vertrag angenommen.Ein irgendwo aufgehängtes Schild, kann keinen Vertrag abschließen. Der Händler könnte Dir den Zutritt zu seinen Räumen verwehren (Hausrecht), aber keinen Vertrag vor dem Vertrag EINSEITIG aufzwingen. Das wäre die totale Entmündigung, das will und darf bestimmt keiner. In dem Sinn
MbG
shiny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Shiny,

deine Ausführungen sind nicht richtig…

Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden dürfen (unabhängig von ihrer Wirksamkeit) hat doch mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. Das würde ja heißen, dass - die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen vorausgesetzt - nur kontrolliert werden dürfte, wer wirklich etwas kauft. Gerade Diebe neigen aber dazu, nicht zu kaufen… sie stehlen eben lieber…

Außerdem:

Ein Vertrag kommt erst mit der Übergabe UND bezahlen der Ware
zustande.

Das ist mir neu. Ich wüsste auch nicht, dass das in den Rechtswissenschaften so vertreten wird. Der existierende Streit geht doch eher dahin, ob das Eintippen in die Kasse eine Annahmeerklärung darstellt oder ob diese schon vom Kunden abgegeben wurde, als er die Ware auf das Band legte. Dafür ist entscheidend, ob du mit folgendem Recht hast:

Der Händler macht ein Angebot, welches Du annehmen
kannst oder nicht, wenn nicht, ist kein Vertrag zustande
gekommen, keine Seite kann sich auf einen Vertrag berufen.

Das ist zwar richtig (ich sehe es genauso), entspricht aber nicht der herrschenden Meinung. Herrschend ist in der Jurisprudenz die Vorstellung, bei der ausgelegten Ware handle es sich um eine invitatio ad offerendum.

Es
sei denn während der Kaufabwicklung handelt die Verkäuferin
mit Dir aus, „wenn Du bezahlst, kann ich Dich
untersuchen“,sagst Du ja und bezahlst Du hast Du den Vertrag
angenommen.Ein irgendwo aufgehängtes Schild, kann keinen
Vertrag abschließen.

Das ist - mit Verlaub - Unsinn. Natürlich ist die Formulierung so richtig, wie du sie verwendest; ein Schild kann keinen Vertrag machen. Aber das Betreten des Supermarktes gilt dann ja offenkundig als konkludent abgegebene Willenserklärung. Ich wüsste nicht, welche Zweifel daran bestehen sollten.

Levay

Hallo Lavay,
ich bin kein Jurist! Verzeihe mir auch, aber Du verrennst Dich da in etwas.
Kontrollieren darf nur die Polizei, ES SEI DENN DU STIMMST ZU, gekauft oder geklaut.(siehe Gesetze)
Es gibt ein HANDELSGESETZ, darin wird die Beziehung zwischen den Händlern(Käufer und Kunde) geregelt, DIESES ist die GRUNDLAGE und keine Meinungen. Darin steht nirgends, dass eine Seite gegen Gesetze verstoßen darf. Ein Vertrag (zwei Seiten verhandeln) kommt nur zustande, wenn zwei natürliche Personen diesen ausgehandelt haben, ich gebe Dir was, Du gibst mir was. Verkäuferin legt mir die Ware hin und ich bezahle, Ende. Wenn ich den Markt betrete, nehme ich das Angebot an unter den Waren auszuwählen, nehme ich etwas und bezahle es, ist ein Vertrag zustande gekommen, ein KAUFVERTRAG. Meine Willenserklärung(auch die des Händlers) bezieht sich auf das Angebot des Händlers einzugehen, aber nicht meine persönlichen Rechte zu beschränken (ein nächstes Gesetz). Nur weil ein Händler nicht jede Ware einzeln verkauft, kann er gegen Gesetze verstoßen. „Ein Vertrag kommt erst mit der Übergabe UND bezahlen der Ware zustande.“ Genau, denn erst wenn beide Seiten ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, ist ein KAUF- Vertrag abgeschlossen.
Meine Kunden hätten mich schnell auf den Boden der Tatsachen zurück gebracht, wenn ich sie im Bäckerladen hätte durchsuchen wollen. Ob Recht oder Ungerecht.
Unsere Rechte werden schon genug ausgehebelt, siehe Beispiele der anderen.
MbG
shiny

Hallo Levay,

nein diese Daten sind nicht „Öffentlich“ (warum wohl??..*grinz*…)
sndern nur „intern“ beim VdS bzw. bei den entsprechenden Versicherungsgesellschaften…

mfg

Frank