Taschenkontrolle im Supermarkt

Liebe Leute,

kürzlich wurde ich in einem Drogeriemarkt ohne besonderen Grund gebeten, meine mitgeführte Tasche zwecks Kontrolle derselben zu öffnen. Als sich herausstellte, dass die Verkäuferin, die mich dazu aufforderte, keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen konnte, habe ich mich geweigert und wurde von ihr darüber belehrt, dass es meine Pflicht sei, die Taschenkontrolle zuzulassen.

Ich bin dann trotzdem einfach gegangen und habe mich schriftlich beschwert. Rechtlich gesehen ist die Sache wohl eindeutig, die höchstrichterliche Rechtsprechung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 106/93 lässt sich mit folgenden Leitsätzen zusammenfassen:

— schnipp —

  • Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden.

  • Die im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachte Hinweistafel mit dem Text

»Information und Taschenannahme. Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.«

stellt weder eine rechtsverbindliche Ausgestaltung des Hausrechts des Geschäftsinhabers noch eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.

— schnipp —

Ich habe dazu zwar keine Fragen mehr, aber vielleicht ist es was für die FAQ (auch wenn es gar keine so häufig gestellte Frage ist).

Ach so, ja: Schlecker hat sich bei mir schriftlich für den Vorfall entschuldigt.

Levay

Hallo Levay,

den wahren Rechtskenner macht aber aus, das er seine Rechte kennt und nur im rechten Augenblick darauf „pocht“. Die arme Verkäuferin macht nur ihren Job wie jeder andere. Die hat keine Ahnung von Tatverdacht oder nicht. Wenn man nix zu verbergen hat, macht man die Tasche auf und weg ist man. Das verbucht man unter ärgerlich und meidet in Zukunft jene Kette.

Ob man sich mit „Hey, sie haben nicht das Recht weil BGH vom … Aktenzeichen …“ nicht eher lächerlich macht als wenn man mal die Tasche aufmacht?

der showbee

Hi,

Ob man sich mit „Hey, sie haben nicht das Recht weil BGH vom
… Aktenzeichen …“ nicht eher lächerlich macht als wenn
man mal die Tasche aufmacht?

nein, finde ich nicht. Was in meinen Taschen ist, geht die nix an.

Gruß,

Malte

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Guten Morgen.

Mich würde interessieren, was erfüllt sein muss um einen konkreten Diebstahlverdacht zu haben.Also ich meine ich kann doch jeden verdächtigen einen Diebstahl begangen zu haben.
Liegt das nicht einzig und allein im Ermessen des Betrachters?

Danke

Hallo!

Ob man sich mit „Hey, sie haben nicht das Recht weil BGH vom
… Aktenzeichen …“ nicht eher lächerlich macht als wenn
man mal die Tasche aufmacht?

Also in der konkreten Situation habe ich auch schon mal nachgegeben, aber auch schon einmal nicht und trotzdem gilt: Recht muss Recht bleiben und es besteht die Gefahr, wenn schon das eine Recht nie beachtet wird, dann wird es irgendwann einmal ein weiteres sein, welches nicht beachtet wird.

Und das Argument, man hat nichts zu verbergen lasse ich generell nicht gelten. Damit könnte (und das wird ja tatsächlich gemacht) man jeden Eingriff in die Privatsphäre und jede Bespitzelungsmaßnahme begründen. Was dann mit den Daten passiert, möchte ich mir gar nicht ausdenken, von der realen Missbrauchsgefahr ganz zu schweigen.
Ich finde daher, Levay hat völlig zu Recht so gehandelt, auch wenn ich für das Kaufhaus Verständnis habe.

Gruß
Tom

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Hallo!

Mich würde interessieren, was erfüllt sein muss um einen
konkreten Diebstahlverdacht zu haben.Also ich meine ich kann
doch jeden verdächtigen einen Diebstahl begangen zu haben.

Ja, aber dann ist der Verdacht nicht „konkret“, sondern einfach eingebildet. Das reicht natürlich nicht. Es müssen schon gewisse objektive Hinweise gegeben sein, dass ein Diebstahl vorliegen könnte.

Gruß
Tom

Recht muss Recht bleiben und es besteht die Gefahr, wenn schon
das eine Recht nie beachtet wird, dann wird es irgendwann
einmal ein weiteres sein, welches nicht beachtet wird.

Hallo,

nun ja, aber im konkreten Fall „Taschengucken-im-Supermarkt“ wird es wohl nicht zu übermäßigen Rechtsbrüchen kommen. Ich wurde auch schon einige male gefragt, ob man mal in meine Tasche schauen könne. Warum nicht? Neben dem „ich habe nichts zu verbergen“ Argument ist es auch ein zeitliches Moment. Weigere ich mich, macht das einen Riesen TamTam, alle denken ich wäre der Delinquent, ggf. lassen sie irgendeinen Bodybilder erscheinen oder gar die Polizei. Nicht nur das „Aufsehen“ auch die vergeigte Zeit war mir bisher immer zu kostbar um mein Recht durchsetzen zu wollen. Nebenbei: diese konkreten Läden (nicht Ketten) habe ich nie wieder aufgesucht…

Aber wenn man mit der Rechtsbruchkeule kommt, kann ich das nicht vergleichen. Einen Eingriff in meine Rechte durch Datensammler oder staatliche Organe vermeide ich genauso, das ist aber m.E. eine andere Frage. Einen Polizisten würde ich wohl energischer Fragen, was es solle bzw. in diversen Ämtern gebe ich nur das Preis was sie wissen müssen.

Hier muss man differenzieren!

Gruß vom

showbee

Hallo!

nun ja, aber im konkreten Fall „Taschengucken-im-Supermarkt“
wird es wohl nicht zu übermäßigen Rechtsbrüchen kommen. Ich
wurde auch schon einige male gefragt, ob man mal in meine
Tasche schauen könne. Warum nicht? Neben dem „ich habe nichts
zu verbergen“ Argument ist es auch ein zeitliches Moment.
Weigere ich mich, macht das einen Riesen TamTam, alle denken
ich wäre der Delinquent, ggf. lassen sie irgendeinen
Bodybilder erscheinen oder gar die Polizei. Nicht nur das
„Aufsehen“ auch die vergeigte Zeit war mir bisher immer zu
kostbar um mein Recht durchsetzen zu wollen. Nebenbei: diese
konkreten Läden (nicht Ketten) habe ich nie wieder
aufgesucht…

Ja das verstehe ich ja auch. Hab ich ja auch schon so gemacht wie gesagt. Ich widerspreche dir da gar nicht.

Aber wenn man mit der Rechtsbruchkeule kommt, kann ich das
nicht vergleichen. Einen Eingriff in meine Rechte durch
Datensammler oder staatliche Organe vermeide ich genauso, das
ist aber m.E. eine andere Frage. Einen Polizisten würde ich
wohl energischer Fragen, was es solle bzw. in diversen Ämtern
gebe ich nur das Preis was sie wissen müssen.

Hier muss man differenzieren!

Ja, da gebe ich dir Recht, man muss differenzieren. Trotzdem kann ich das Verhalten von Levay nachvollziehen und finde es nicht falsch.

Gruß
Tom

Hallo,

Ja, aber dann ist der Verdacht nicht „konkret“, sondern
einfach eingebildet. Das reicht natürlich nicht. Es müssen
schon gewisse objektive Hinweise gegeben sein, dass ein
Diebstahl vorliegen könnte.

Und selbst dann muß du nicht jedem X-beliebigem erlauben in deine Tasche gucken zu dürfen. Die können ja dann gerne die Polizei rufen, die dann in meine Tasche gucken darf. Denn selbst DIE dürfen nur auf Verdacht in meine Tasche gucken!

Viele Grüße
Anja

du verdirbst doch die ganze Verbrechensstatistik…
Hallo Levay,

na du verdirbst aber dann doch die ganze Verbrechensstatistik…*Ironietag*…

Mal ein paar BASICS dazu…

1.Taschen (oder Körperliche Kontrollen können nur durch staatliche
Vollzugskräfte (Polizei/Zoll usw.)) auch gegen den Willen
des betroffenen durchgeführt werden.

2.Nur wenn die betreffende Person ihr explizites Einverständnis in
schriftlicher Form (z.B Besucher/Passierscheine bei Großbetrieben)
gibt,darf auch ein „Privatmann“ Taschen durchsuchen.
(Anders erhält man auch bei vielen Firmen überhaupt keinen Zugang)

3.Auch ein „Diebstahlsverdacht“ rechtfertigt für keine Privatperson
ein „Durchsuchen“.

4.Auch ein „Festhalten“ (vorläufige Festnahme nach „Jedermannsrecht“)
wie es von Kaufhausdetektiven-und Personal gerne "praktziert wird,
ist nur dann gerechtfertigt,wenn der betreffende Mitarbeiter mit
eigenen Augen gesehen hat,wie jemand etwas „stiehlt“.

Gerade bei den Detektiven muss man wissen,das diese häufig für einen
„Appel und ein Ei“ arbeiten und somit ein ureigenstes Interesse daran
haben,möglichst viele „Diebe“ zu erwischen um die „Fangprämie“
(meistens ja 50 €) zur Aufbesserung ihres Lohnes zu ergattern.
So ist zum Beispiel bei einer großen Baumarkt-Kette der „Ladensheriff“
von einer Drittfirma und darf für 6 € Brutto!! die Stunde „Gauner“
fangen…und es kommt noch schöner…da ja spätestens nach einer Woche dieser „Typ“ bei der „Stammkundschaft“ bekannt ist,muss der natürlich dann zu einem anderen Baumarkt in NRW…
Der fährt dann locker im Monat seine 3 bis 4 Tausend Kilometer mit dem
eigenen Pkw und bekommt dafür ein Fahrgeld in Höhe von 100€ für den ganzen Monat!!

mfg

Hallo!

Das sehe ich auch so! Manchmal hat man eben doch etwas zu verbergen. Sei es benutzte Unterwäsche, weil man gerade vom Sport kommt oder peinliche DVDs usw… Wobei man beachten muss, dass manchen Leuten ganz normale Dinge schon peinlich sein können. Wenn z.B. der verklemmte Teenager die Tasche mit den rosa Plüschtieren seiner Schwester vor seinen Freunden an der Kasse öffnen soll…

Deshalb sollte jeder das Recht haben, eine Taschenkontrolle abzulehnen!

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Ob man sich mit „Hey, sie haben nicht das Recht weil BGH vom
… Aktenzeichen …“ nicht eher lächerlich macht als wenn
man mal die Tasche aufmacht?

Definitiv!

Aber Showbee, vieleicht solltest du lesen, was ich geschrieben habe. Ich habe in meinem BRIEF Bezug auf die Rechtsprechung genommen. Die Situation im Laden war eine ganz andere. Ich habe mit keinem Wort von irgendeiner Rechtsprechung gesprochen, ich habe auch nicht argumentiert, sondern ich habe mich nur geweigert. Die einzige, die den anderen belehren wollte, war die Verkäuferin. Das habe ich auch so geschrieben.

Levay

1 Like

Ja, da gebe ich dir Recht, man muss differenzieren. Trotzdem
kann ich das Verhalten von Levay nachvollziehen und finde es
nicht falsch.

Wohlgemerkt war meine Tasche total leer. Aber wenn ich sie immer nur dann nicht öffnen würde, wenn ich einen guten Grund dafür habe, wäre das ziemlich unlogisch. Entweder ganz oder gar nicht.

Levay

Hallo

[…]Wenn man nix zu
verbergen hat, macht man die Tasche auf und weg ist man. Das
verbucht man unter ärgerlich und meidet in Zukunft jene Kette.

Das sehe/handhabe ich etwas anders. Entweder ich bin damit einverstanden (höflich gefragt, evtl. noch erklärt das es in letzter Zeit Probleme gab, auf die Tränendrüse gedrückt „ich will ja garnicht aber Chef befiehlt“ etc. :smile: ) dann werde ich auch weiter Kunde in dem Laden bleiben.
Oder es gefällt mir nicht, dann aber auch so, das sie wissen das und warum sie ein paar Kunden weniger haben werden.

Gruß, DW.

Interessanter Aspekt
Hallo Zusammen,
einen interessanten Aspekt hierbei finde ich wie es ausschaut, wenn z.B. zwei Einkaufsmärkte recht nah beieinander liegen.
Angenommen ein Kunde Kauft zuerst bei A ein um dann bei B das noch Fehlende zu besorgen.Darf dann die Verkäuferin von B die Tüten mit den Waren aus A öffnen (lassen)um zu schauen ob eventuell eigene Produkte in die Tüte des anderen Supermarktes gekommen sind?(versehentlich natürlich)

Gut im normalfall wird sogar noch die Quittung verlangt etc. Aber wie schaut dies rein rechtlich aus?

Gruß,
WKN

Das wurde ja schon im Ausgangsposting beantwortet: ohne konkreten Diebstahlverdacht geht gar nix.

OK-spinn ich mal etwas weiter
Hi!

Mal angenommen, ein ziemlich unfreundlicher Detektiv ist der Meinung, mich bei einem (seinem eigenen nicht begründeten) Verdacht festzuhalten…

Also: Er macht sich breit und sagt mir: Du kommst hier nicht raus!

Ich bin dann damit nicht einverstanden und gehe gewaltsam - wie sieht dann die Rechtslage aus?

Als ich noch jung, langhaarig und sportlich war, ist mir nämlich mal so etwas ähnliches passiert. Nur, dass mir der Typ freiwillig den Weg frei machte, als ich ihm sagte, dass ich ihm aufs Maul freundlich mitteilte, dass ich mich nicht festhalten lasse.

Oder ganz krass: Könnte man den Typen dann wegen Freiheitsberaubung dran kriegen?

Immer unter der Bedingung, dass man definitiv NICHTS geklaut hat.

LG
Guido

Hallo Guido,

da muss man differenzieren: Ein Festhalterecht besteht nach herrschender Meinung nur, wenn wirklich ein Diebstahl begangen wurde. Wobei hier im Übrigen noch an Notwehr zu denken ist.

Wenn der Detektiv irrtümlich glaubte, du habest gestohlen, unterliegt er allerdings einem Erlaubnistatbestandsirrtum.

Levay

Hi!

da muss man differenzieren: Ein Festhalterecht besteht nach
herrschender Meinung nur, wenn wirklich ein Diebstahl begangen
wurde. Wobei hier im Übrigen noch an Notwehr zu denken ist.

Also: Wäre körperliche Gewalt benutzt worden, wäre es vermutlich Notwehr gewesen?

Wenn der Detektiv irrtümlich glaubte, du habest gestohlen,
unterliegt er allerdings einem Erlaubnistatbestandsirrtum.

Das hatte ich schon mal :wink:
Also: Er hätte für den Freiheitsentzug nicht belangt werden können, weil er dachte…

LG
Guido