Eine Banalität - ich bin mir dessen bewusst, aber genau wissen möchte ich’s schon: Darf die Kassiererin im Supermarkt verlangen, dass man sie in die Tasche gucken lässt? Soweit ich weiß, nein, und das habe ich bei einem konkreten Vorfall heute auch geäußert, als eine ältere Dame vor mir aufgefordert wurde, den Inhalt ihres Beutels herzuzeigen und für einen anderswo eingekauften Artikel den Kassenzettel (obwohl zu 99% jedes Geschäft seinen Namen auf dem Preisaufkleber stehen hat und auf jeder Brottüte der Name der Bäckerei prangt).
Auf meine Kritik hin wurde mir gesagt, es wären überall Hinweise angebracht, dass Kunden ihre Taschen im Auto lassen sollen (also ein paar Fußgänger gibt es noch…) oder in den vorgesehenen Fächern einschließen (viel zu wenige, und man muss auch da eine Mark einwerfen) oder vorn an der Information ablegen (also ich glaube nicht, dass die Damen hinter dem - oft verwaisten - Tresen sich darum kümmern, wer mit welcher Tasche davongeht).
Meines Wissens ist eine Kontrolle nur statthaft, wenn auf Grund einer Beobachtung der konkrete Verdacht besteht, dass die betreffende Person einen Diebstahl begangen hat, ansonsten kann man verlangen, dass die Polizei hinzugezogen wird.
„Wer nichts zu verbergen hat…“, meinte süffisant die Kassiererin, dazu kann ich nur sagen: Grade WEIL ich nichts zu verbergen habe, empfinde ich solche Kontrollen als beleidigend.
Grummel!
Eva