Hallo,
wie funktioniert eine Taschenpfändung ?
Von wem wird diese durchgeführt?
Gruß,
WKN
Hallo,
wie funktioniert eine Taschenpfändung ?
Von wem wird diese durchgeführt?
Gruß,
WKN
Hallo WKN,
der Gerichtsvollzieher spricht den Schuldner an, und es wird alles gepfändet, was er in der Tasche hat.
Grüße
Almut
Hallo WKN,
der Gerichtsvollzieher spricht den Schuldner an, und es wird
alles gepfändet, was er in der Tasche hat.
Grüße
Almut
okay, soweit verstanden, aber wie kommt der gerichtsvollzieher ins Spiel?
Angenommen Person A hat einen mahnbescheid erwirkt und dieser ist vollstreckbar, wie kann er sich das GEld von dem Schuldner besorgen, wenn er weiß, dass dieser bereits die Finger gehoben hat? (ich hoffe das Beispiel paßt für den Fall der Taschenpfändung…
Hallo WKN,
um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, muss eine Zwangvollstreckung erfolgen. Dazu reicht kein Mahnbescheid, dazu benötigt man einen vollstreckbaren Titel (Urteil).
Hier noch mal ein Zitat:
Bei der Zwangsvollstreckung in Geldforderungen im Wege der Taschenpfändung nimmt der Gerichtsvollzieher das beim Schuldner gefundene Bargeld oder andere wertvolle Sachen in Besitz. Hierbei hat der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Geldbetrag zu belassen, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht. Ausgehend von dem Tag der Pfändung hat der Gerichtsvollzieher also den Zeitpunkt der nächsten Zahlung zu berücksichtigen. Da der Schuldner das Geld in der Regel rasch ausgibt und sein Einkommen meist durch Überweisung auf sein Konto bargeldlos erhält, hat sich diese Art der Vollstreckung in der Praxis wegen Erfolglosigkeit nicht durchgesetzt.
Ansonsten google doch mal nach „Taschenpfändung“, da steht auch noch einiges.
Grüße
Almut
Hallo Almut, soweit auch klar.
Wie käme A an ein Urteil?bzw. an einen Titel?
Ein Vollstreckungsbescheid aufgrund eines Mahnbescheides würde ausreichen?Wenn ja, wie ist der weitere Verlauf?
Wenn nein, was wäre sonst von nöten wenn A ein Vollstreckungsbescheid vorläge?
Gruß, und danke WKN
Hi,
mit dem vollstreckbaren Titel (ob Urteil oder Vollstreckungsbescheid) gehts zum Amtsgericht (am Ort des Schuldners) zur Gerichtsvollzieherverteilungsstelle. Die sagen einem die Anschrift vom zuständigen GV, der kümmert sich dann um den Rest. Wahlweise sollte (oftmals ertragreichere) Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Pfändung von Konten bzw. Arbeitslohn. Diese gehen nicht über den GV, sondern direkt über das Amtsgericht in Funktion des Vollstreckungsgerichts. Und wenn einem das ganze über den Kopf wächst und der Schuldner ggf. zahlen kann, dann sollte man sich professioneller Hilfe bedienen und einen Anwalt zu Rate ziehen.
mfg vom
showbee
wie kann er sich das GEld von dem Schuldner
besorgen, wenn er weiß, dass dieser bereits die Finger gehoben
hat?
Ja wenn ich deine Zeilen hier richtig deute, dann bleibt auch die Taschenpfändung erfolglos und der der sie veranlasst hat, sitzt auch noch aufden Kosten derselben.
Gruss Ivo
Hi Showbee,
wie sind denn die jeweiligen Kosten für entweder den Weg zum GV oder die Ausführung durch das Vollstreckungsgericht?
Welchen Weg würdest Du denn in o.g. Fall persönlich gehen?
Angenommen PErson A wäre tatsächlich der GEschädigte, ab welchem BEtrag würdest Du selbstdie Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern versuchen Dein Recht durchzusetzen bzw. die Forderung bezahlt zu bekommen?
Gruß,
WKN
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich versuch’s mal so, wie ich es vor 30 Jahren gelernt habe.
Es besteht also ein Titel gegen einen Schuldner. Dieser Schuldner hat kein Geld (was er beweisen konnte), bisherige Pfändungsversuche verliefen fruchtlos.
Nun kommst Du in eine ebenso edles wie anrüchiges Etablissment. Dort siehst Du im Schummerlicht halb hinter einer Palme versteckt den Schuldner mit Schampus und zwei netten Damen. Der einen steckt er grade einen Geldschein in den Ausschnitt, und du siehst, der hat richtig dick Kohle in der Brieftasche.
Also gehst Du diskret auf Toilette, rufst den Gerichtsvollzieher an, dass er bitte pronto seinen Popo in Richtung „Blaue Maus“ in Bewewgung setzten soll, um eine Taschenpfändung vorzunehmen, und wartest in der dunkelsten Ecke.
Der Rest ist einfach. Gerichtsvollzieher kommt, Du führst ihn zum Schuldner, der wird sein Geld los, und der GV und Du, ihr freut euch und versauft das Geld. Während der Schuldner von zwei eher kräftigen jungen Herren eine Spezialmassage des Magens bekommt und einen beschleunigten Abflug macht.
Das wäre dann eine gelungene Taschenpfändung.
Noch Fragen ? *grins*
Gruss
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das hängt wohl von zu vielen subjektiven Merkmalen ab, als das man allgemeine Tips geben kann.
Finanzielle Lage des Schuldners, Höhe der Summe absolut und relativ zum Vermögen des Schuldners und des Gläubigers sowie natürlich Wille zum „Ärgern“
Bsp. Millionärsgläubiger haben eigentlich keinen finanziellen Grund wegen 100,-- Euro den GV los zuschicken. Aber ggf. weil sie den anderen Ärgern wollen? Genauso kann es durchaus gerechet sein, wenn ein armer Gläubiger auch wegen 1,-- Euro den GV zum Millionärsschuldner losschickt. Wahlweise macht es natürlich keinen Sinn 100.000,- Euro bei einem verarmten Arbeitslosen pfänden zu lassen etc. pp.
Grundsätzlich ist Pfändung von Konten und Arbeitslohn schneller und ertragreicher, wenn es denn was gibt (also Geld bzw. Arbeit). Pfändung von Sachen funktioniert nur, wenn es über den bescheidenen Haushalt hinausgeht, da fast alles unpfändbar ist (Radio, TV, Kühlschrank) bzw. nicht pfändungswürdig (20jahre alter Ford Escort) und wenn pfändbare Sachen vorhanden sind (Porsche in Garage), dann ist zu 99% auch pfändbares Geld auf irgendwelchen Konten, weshalb wieder der Weg vorzuziehen wäre. Die Zwangsvollstreckung in Grundstücke kann sehr lohnend sein, wenn kaum Lasten bestehen (das voll auf Pump finanzierte Eigenheim ist meist nicht Ertragreich), aber hier dauert es sehr lange bis man an Geld kommt und man muss viel Gerichtskosten vorschießen, dass wird sich erst ab Schuldsummen jenseits der 5.000 Euro lohnen.
Ergo: die Frage ist nicht zu beantworten, wenn man die Umstände des Einzelfalles nicht kennt.
Gruß vom
showbee
Hallo WKN,
für eine „Taschenpfändung“ must du…
erst dann wird der GVZ auf deinen Antrag hin tätig und „erwartet“
den Schuldner zum Zwecke der „Taschenpfändung“…
Du sollstest aber auch hier an den „Alten Spruch“ denken…
„Werfe Guten Geld nich noch Schlechtes HInterher…“