Hallo Experten,
muss ein Freiberufler oder Unternehmer „Kleinkram“ für den Computer - Maus,
Tastatur oder Netzteil für ein Laptop - auf 3 Jahre nach AfA abschreiben? Kann man
diese Verschleißteile auch sofort als Betriebsausgabe absetzen?
Wie wird „eigenständiger Kleinkram“ - Tischuhren, Universalnetzteile, Telefone
etc. - als Betriebsausgabe abgesetzt? Es handelt sich ja nicht um Büro - bzw.
Verbrauchsmaterial. Wird z.B. ein Kleingerät für 10 Euro als GWG abgeschrieben?
Ist es möglich die oben genannten Geräte bei vorliegender Kleinbetragsrechnung
z.B. unter „sonstige Betriebsausgaben“ zu verbuchen und sofort als Betriebsausgabe
geltend zu machen?
Gruß
Teranaut