Tastatur und Maus nach AfA abschreiben?

Hallo Experten,

muss ein Freiberufler oder Unternehmer „Kleinkram“ für den Computer - Maus,
Tastatur oder Netzteil für ein Laptop - auf 3 Jahre nach AfA abschreiben? Kann man
diese Verschleißteile auch sofort als Betriebsausgabe absetzen?

Wie wird „eigenständiger Kleinkram“ - Tischuhren, Universalnetzteile, Telefone
etc. - als Betriebsausgabe abgesetzt? Es handelt sich ja nicht um Büro - bzw.
Verbrauchsmaterial. Wird z.B. ein Kleingerät für 10 Euro als GWG abgeschrieben?

Ist es möglich die oben genannten Geräte bei vorliegender Kleinbetragsrechnung
z.B. unter „sonstige Betriebsausgaben“ zu verbuchen und sofort als Betriebsausgabe
geltend zu machen?

Gruß

Teranaut

Hallo!

muss ein Freiberufler oder Unternehmer „Kleinkram“ für den
Computer - Maus,
Tastatur oder Netzteil für ein Laptop - auf 3 Jahre nach AfA
abschreiben? Kann man
diese Verschleißteile auch sofort als Betriebsausgabe
absetzen?

Die Frage hat sich mir auch schon gestellt, meine Steuerberaterin meinte, ich solle es als „Wartungskosten für Hard- und Software“ ansetzen… gehört ja zum PC und eine neue Maus kauft man, wenn die alte kapputt ist und ohne funktioniert er nicht. Bei Lexware im SKR03 wäre das die 4806, wenn das ein Fachmann anders sieht, kann er mich gere korrigieren.

Viele Grüße,

yummi