Tatbestand Belästigung

Hallo allerseits,

gibt es eigentlich den Tatbestand der Belästigung? Ab wann darf man sich denn belästigt fühlen und die Ordnungshüter um Hilfe bitten? Mal angenommen, schulpausierende Halbwüchsige ballern sich vor der Haustür einer friedliebenden Person die Birne zu, pöbeln, hinterlassen Dreck, ärgend das arbeitende Volk. Kann die hier belästigte Person mit ruhigem Gewissen eine Anzeige wegen Belästigung aufgeben oder gibt es sowas im juristischen Sinne gar nicht? Welche Möglichkeiten hat die belästigte Person, den Frieden vor ihrer Tür zurückzuholen? Mal unter der Voraussetzung, dass sie alles vernunftbehaftete bereits getan hat.

bye
Micha

Wasserschlauch
… nach oben richten und ganz unnauffällig für Regen sorgen.

Gruß

Stefan

… nach oben richten und ganz unnauffällig für Regen sorgen.

Ja ja, das gefällt denen dann vielleicht noch bei der Hitze :smile:

Micha

Hallo!
Rechtlich weiß ich nicht!
Aber vielleicht nutzt es was, der Schule Bescheid zu geben. Die haben evtl. einen Schulsozialarbeiter, der vielleicht einen anderen Zugang zu den Jungs hat. An unserer Schule hats was genutzt.
Mit dem Gartenschlauch ist so ne Sache. Ich würde mich nicht auf einen Kleinkrieg mit Halbwüchsigen einlassen, denn die kommen und gehen wann sie wollen. Der Spritzer muss bleiben und aushalten was kommen mag.
LG
Stefan

Hallo,
ich würde in der Tat auch die Schulleitung informieren.
Das mit dem Wasser finde ich auch eine gute idee - ich würde hier
allerdings eine schöne große Giesskanne nehmen (und bloss nicht dabei
erwischen lassen, sonst bekommst DU die Anzeige wegen Belästigung).
Das mit der Giesskanne habe ich schon mal probiert, hat prima
funktioniert! Wenns mal nicht ganz so schlimm ist, auch mal ein Auge
zudrücken…

Hallo,

gibt es eigentlich den Tatbestand der Belästigung?

ich glaube nicht. Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Störung der öffentlichen Ordnung ist alles im Angebot.

ujk

Hi Micha!
Es gibt auch den Tatbestand des „Landfriedensbruchs“, also eine Störung auf öffentlichen Plätzen und Wegen etc.
Das ist so ähnlich wie der Hausfriedensbruch, allerdings ist der „Inhaber“ die Kommune, also müsste diese (Ordnungsamt) und/oder (ggfs. zusätzlich?) die Polizei zuständig sein…

LG, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt auch den Tatbestand des „Landfriedensbruchs“, also
eine Störung auf öffentlichen Plätzen und Wegen etc.

Ich glaube, das trifft den besagten Fall am besten. Die Kommune wurde ja auch oft genug darüber informiert, die Polizei ebenfalls.
Danke für den Tipp!

bye
Micha

Hallo Micha,
das geschilderte Verhalten der Jugendlichen kann alles Mögliche sein (von Ordnungswidrigkeit bis Straftat)-das hängt vom ganz konkreten Einzelfall ab. Nur, ein „Landfriedensbruch“ ist es mit Sicherheit nicht. Dazu einfach mal § 125 StGB lesen. Dort liegt die Schwelle schon recht hoch.
Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klassische Musik
Hi,

man kann versuchen den Bereich ~nicht zu laut natürlich~ mit klassischer oder auch volkstümlicher Musik zu beschallen.
Das soll schon zur Abwanderung von Jugendlichen geführt haben *g*.

viele Grüße
Sue

Hey Sue,

das ist DER Hit! Das wird ein Spaß :smiley:

bye
Micha