Hi.
Heißt es
„…ein tatbestandsausschließendes Einverständnis“ oder
„…ein Tatbestand ausschließendes Einverständnis“
?
Danke!!
Markus
Hi.
Heißt es
„…ein tatbestandsausschließendes Einverständnis“ oder
„…ein Tatbestand ausschließendes Einverständnis“
?
Danke!!
Markus
Hallo,
wenn du gerade im StGB unterwegs bist - z.B. in §§ 14 oder 242 oder was weiß ich nicht noch alles - weil du vielleicht Einwilligung und Einverständnis abgrenzen willst, dann ist
„tatbestandsausschließend“ richtig.
Da ändert auch keine Recht- oder Linkschreibreform was dran, denn es ist im sprachlichen Register relativ fix.
MFG Cleaner