tatbestandsausschließend (ein Wort?)

Hi.

Heißt es

„…ein tatbestandsausschließendes Einverständnis“ oder
„…ein Tatbestand ausschließendes Einverständnis“
?

Danke!!
Markus

Hallo,

wenn du gerade im StGB unterwegs bist - z.B. in §§ 14 oder 242 oder was weiß ich nicht noch alles - weil du vielleicht Einwilligung und Einverständnis abgrenzen willst, dann ist
„tatbestandsausschließend“ richtig.
Da ändert auch keine Recht- oder Linkschreibreform was dran, denn es ist im sprachlichen Register relativ fix.

MFG Cleaner