Kann mir hier jemand kurz und prägnant den Unterscheid zwischen Tateinheit und Tatmehrheit verdeutlichen?
Ich schreibe Anfang Februar meine StrafR Klausur und ich lese die Folie mit den Erläuterungen nun zum dritten Mal und irgendwie fehlt der zündende Funken, wann denn nun Tateinheit und wann Tatmehrheit vorliegt -.-
Liegt Tateinheit vor, liegt eine einzelne Handlung vor.
Liegt Tatmehrheit vor, liegen mehrere getrennte Handlungen vor.
Beispiel 1:
Ein Fußgängerweg überquert eine Straße. In der Mitte befindet sich eine Fußgängerampel. Der Überweg ist mit Ampeln geregelt. Es steht also eine je eine Ampel auf jeder Straßenseite und je eine Ampel auf der Fußgängerinsel.
Überquert man die Straße, läuft man durch zwei Ampeln.
Überquert nun ein Fußgänger die Ampeln bei rot, würde ich dies als Tateinheit einstufen. Er begeht nicht 2-Mal einen Rotlichtverstoß, sondern 1-Mal, da es sich eigentlich um eine Ampelanlage handelt, die nur wegen der Fußgängerinsel zweifach ausgeführt werden muss.
Beispiel 2:
Ein Fußgängerweg überquert eine Straße, wieder mit Ampeln geregelt.
500 Meter weiter überquert er wieder eine Straße, hier auch mit Ampeln geregelt.
Läuft nun ein Fußgänger bei rot über beide Ampeln, würde ich auf Tatmehrheit erkennen. Er begeht zwei voneinander getrennte Handlungen, er begeht 2-Mal einen Rotlichtverstoß an unabhängigen Ampelanlagen.