Wie ist ein Schreiben vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut „Nach vorliegenden Unterlagen sind nicht alle Einnahmen aus der Nebentätigkeit erklärt“ und der Aufforderung zur Überprüfung zu deuten? Ist damit bereits eine sogenannte „Entdeckung der Tat“ gemäß §371 der AO erfolgt, wodurch die Wirkung einer Selbstanzeige nicht mehr voll gegeben ist?
Hallo Ocram,
Right you are and here they go again.
371 im Sinne eines Anspruches auf Straffreiheit funktioniert in dem Moment, wo dieses Schreiben raus ist, nicht mehr. Mit folgenden Feinheiten:
(1) § 371 (1) sagt: „Wer … unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei“. Ich betone „insoweit“, heißt: Wenn mehrere Einzeltaten vorliegen, kann 371 in Bezug auf diejenigen (unabhängigen) Einzeltaten immer noch funktionieren, die noch nicht - auch noch nicht teilweise - entdeckt sind.
(2) Es handelt sich hier nicht um einen in diesem Wortlaut in allen Fällen verwendeten Standard-Text. Die Formulierung „… sind nicht erklärt“ anstelle von „haben Sie in Ihrer Steuererklärung nicht aufgeführt“ oder ähnlichen konkreten, direkten, persönlichen Formulierungen kann möglicherweise interpretiert werden als: „Über die Frage Vorsatz oder nicht kann man mit uns diskutieren, das hängt bis jetzt noch von Ihrer Kooperationsbereitschaft ab“.
Es ist wegen (2) sicher nicht verkehrt, die Überprüfung mit detaillierter Schilderung zu versehen, welche Irrtümer hier im Spiel gewesen sein können.
Vor langer Zeit wurde ein (Jugend)strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen mich u.a. deswegen eingestellt, weil der Jugendrichter ein älterer Herr mit pädagogischen Ambitionen war und ich rechtzeitig erfahren hatte, daß in meinem Schreiben „mea maxima culpa“ in der ersten Zeile das Wörtlein „höflichst“ enthalten sein sollte und daß die Grußformel „mit vorzüglicher Hochachtung“ lauten sollte.
Schöne Grüße
MM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Wie ist ein Schreiben vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut
„Nach vorliegenden Unterlagen sind nicht alle Einnahmen aus
der Nebentätigkeit erklärt“ und der Aufforderung zur
Überprüfung zu deuten? Ist damit bereits eine sogenannte
„Entdeckung der Tat“ gemäß §371 der AO erfolgt, wodurch die
Wirkung einer Selbstanzeige nicht mehr voll gegeben ist?
MM kann mit seiner Deutung Recht haben, falls es ein sehr dienstbeflisssener Beamter ist, der sich auch noch auf das Strafrecht stürzen will…
Grundsätzlich ist es eine Standardformulierung, die überhaupt nichts über Steuerhinterziehung aussagt, nur dass es Unstimmigkeiten gibt und die sollten schnell und vollumfänglich ausgeräumt werden. Oft ist es dann mit dem Änderungsbescheid auch erledigt. Das kommt auch auf den Umfang der nicht erklärten Beträge an. Andererseits würde die Steuerfahndung auch morgens um 6.00 zuhause klingeln, wenn die einen großen Fisch vermuten würden 
Also alles aufklären hilft bestimmt.
viele Grüße
Cirwalda
Aber alles aufklären hilft bestimmt.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
Dank für den Tip und die ausführliche Aufklärung. Was hat aber die 1600 Euro zu bedeuten?
Viele Grüße
Ocram
Aber alles aufklären hilft bestimmt.
Schöne Grüße
MM
Hallo Ocram,
Was hat aber die 1600 Euro zu bedeuten?
die Zahl hab ich genannt in bezug auf Cirwaldas Hinweis, dass ich möglicherweise Gespenster sehe und nur ein sehr engagierter Beamter die Sache von vornherein der Bußgeld- und Strafsachenstelle übergibt.
Wenn die Steuer, die auf die bisher irrtümlich unvollständig erklärten Nebeneinkünfte entfällt, diesen Betrag überschreitet, muss von jeder beteiligten Stelle (Betriebsprüfung, Veranlagung) die Bußgeld- und Strafsachenstelle informiert werden.
Heißt in Deinem Fall: Selbst dann noch, wenn Post von dieser genannten Stelle - etwa betreffend Einleitung des Verfahrens - kommt, bedeutet das erstmal nur, dass ein Routinevorgang stattfindet. z.B. die Frage Vorsatz oder nicht, Schwere/Geringfügigkeit des Verschuldens und die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße sind davon noch nicht berührt. Es ist halt der Anspruch auf Straffreiheit nach 371 AO, der nicht mehr besteht. Alle anderen Wege bleiben offen.
Schöne Grüße
MM