Täterfahndung mit Foto nach 18 Monaten

„Die Polizei sucht mit Fotos nach zwei Männern, die im Mai vergangenen Jahres einen 24-Jährigen am Schlesischen Tor in Kreuzberg attackiert haben. Sie schlugen ihm mit der Faust ins Gesicht, das Opfer ging bewusstlos zu Boden. Anschließend traten sie ihm zwei mal gezielt ins Gesicht. Der 24-Jährige erlitt eine Schädelfraktur und wurde stationär in einem Krankenhaus behandelt. (…) Wer hat am Morgen des 9. Mai 2015 am U-Bahnhof Schlesisches Tor Beobachtungen gemacht, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten?“ http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-kreuzberg-fotofahndung-nach-brutaler-attacke-am-u-bahnhof/14861956.html

Wenn ein Ladendiebstahl irgendwann man auf den Tisch kommt weil andere Fälle wichtiger waren - meinetwegen. Aber warum kommt hier die Öffentlichkeitsfahndung erst 18 Monate nach der Tat?

Ich weiss das sowas nur auf richterliche Anordnung geht, aber warum dauert das so lange?

Hallo Kasi,
https://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/fahndung.htm
offenbar waren weniger intensive Fahndungsmaßnahmen noch nicht ausgeschöpft :wink: .
Was meinst du, warum der neue Senat in Berlin der Ausweitung der Videoüberwachung nicht zustimmt? Wenn in den Tageszeitungen fast tagtäglich Fotos von Straßenbanden mit „sonstiger“ ethnischer Zugehörigkeit erscheinen müssten, „würde diese Information vielleicht einzelne Bürger verunsichern“.

Gruß
rakete

Du meinst wirklich dass sich einzelne Bürger von „Einzelfällen“ beunruhigen lassen würden?

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Keine Meldung kommentieren ohne eine Verschwörungstheorie einfließen zu lassen.

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Das hat jetzt was mit meiner Frage zu tun?

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Genausowenig wie rakentenbasis’ Antwort.

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Um mal in Berlin zu bleiben: Auf dem RAW-Gelände in Berlin sind es z.B. nicht die japanischen Austauschstudenten die dort auffällig werden. Dito am Kotti und im „Görli“.

Soviel zu seiner „Verschwörungstheorie“…

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Das stimmt aber nicht ganz. Ich hatte Link und Begründung für den voraussichtlich hervorzuholenden Datenschutz-Hintergrund (Ziff. 1. Satz 3 u. 4) geliefert.

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Was hatte das mit der Ausgangsfrage zu tun?

Und der Kommentar?

Eben.

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Hallo,

Eigentumsdelikte werden hierzulande immernoch „höher“ bewertet als Körpervertzung. Bedenke z.B. dass die Prügelstrafe durch Eltern an ihren Kindern noch nicht sehr lange verboten ist.

Das Recht geht seinen altmodischen Gang und beschützt vor allem Eigentum.
Leider.

Gruß, Paran

Hallo,
die Freigabe öffentlicher Video- oder Fotoaufnahme zu Fahndungszwecken gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Das macht ein Richter erst, wenn alle anderen (milderen) Fahndungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben.

Das soll vorallem vor Vorverurteilung oder Selbstjustiz schützen. Man denke an die komplexen Tatgeschehnisse im Fall Tugce oder dem Tötungsdelikt in der Münchener U-Bahn. Außerdem spielt das Jugendstrafrecht mit seiner hohen Täter- bzw.Jugendschutzfunktion eine Rolle, wenn das Alter des abgebildeten Gesuchten nicht eindeutig darüber liegt.

Über den Sinn und Unsinn - gerade bei Tätern mit „optisch nicht ethnisch deutschen Wurzeln“ und einer damit ggf. verbundenen Fluchtgefahr - lässt sich nach einem derart langen Zeitraum natürlich streiten, aber das gehört nicht zur Frage.

Gruß vom
Schnabel

Diese Behauptung liest man immer wieder, aber ich warte bis heute auf eine irgendeine - geschweige denn eine schlüssige - Begründung.

Magst Du mit gutem Beispiel voran gehen?

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