Liebe WWWler,
in einem kürzlich gesendeten Tatort rächte sich ein wohl unschuldig Verurteilter an seiner Richterin, indem er sich in ihr ungeschütztes WLAN einwählte und sich im Internet auf einer Sado-Maso-Seite als die Richterin ausgab. Er vereinbarte über das Netz eine „verabredete“ Vergewaltigung mit einem anderen Nutzer. Und als dieser die vermeintliche Verabredung freudig erregt wahrnehmen wollte, erschlug ihn die Richterin in Notwehr (es stellt sich später raus, dass es ein Notwehrexzess war, aber das sei mal dahingestellt). Meine Frage lautet nun: Welcher Straftaten hat sich denn unser Rächer konkret schuldig gemacht? Und welche davon wiegt strafrechtlich am schwersten?
Vielen Dank und viele Grüße,
Matt
Hallo!
Gute Frage, die habe ich mir auch gestellt. Es handelt sich wohl um eine versuchte Vergewaltigung in mittelbarer Täterschaft. Der Totschlag ist ihm nicht objektiv zurechenbar.
Vielen Dank! Hättest Du auch einen Tipp, in welcher Preislage sich das Urteil in etwa bewegen würde? Wäre eine Bewährungsstrafe erwartbar?
Viele Grüße,
Matt
Hallo,
Vielen Dank! Hättest Du auch einen Tipp, in welcher Preislage sich das Urteil in etwa bewegen würde? Wäre eine Bewährungsstrafe erwartbar?
Für einen bereits Vorbestraften, der sich ausgrechnet an (s)einer Richterin in Selbstjustiz übt? Na auf jeden Fall würde es bestimmt spannend. Man könnte als Anwalt ja erstmal immer behaupten, dass der Richter befangen wäre. Schließlich soll hier ein Urteil über jemanden gefällt werden, der sich an einem Richter gerächt hat. Aus dieser Sicht hat der Angeklagte wohl eher auf weniger Verständnis und Milde als sonst zu hoffen. Solange immer nur die Anderen betroffen sind, ist es schließlich leicht auch Wiederholungstäter wieder auf die Öffentlichkeit loszulassen. Bei eigener wenn auch nur indirekter Betroffenheit sieht das dann vielleicht anders auch.
Grüße