rechtlich-öfentliches TV und Werbung
Hallo, Hannes,
Meine Frage: Wie kann es sein, dass im aktuellen Tatort
‚Willkommen in Hamburg‘ dauerhaft Werbung
gemacht wird. wie
geht sowas im öffentlichen Fernsehen?
Zum Unterschied von Film, wo Werbung immer schon erlaubt war und auch kräftigst geworben wurde und wird (Maserati Biturbo 425 *schmelz*
), ist Product Placement im rechtlich-öffentlichen Fernsehen in Deutschland erst seit 2010 (? - Zeitpunkt bin ich nicht sicher) teilweise erlaubt.
Vorgegeben wird das durch EU-Richtlinien und gilt für fiktionale Programme. So weit ich weiß, darf dafür zwar kein Geld verlangt werden (wir reden immer noch vom ö-r. TV), die beworbenen Waren aber deutlich als „Requisiten“ im Bild zu sehen sein und benutzt werden.
Ich habe den Tatort nicht gesehen - ich weiß daher nicht, ob das weiße „P“ eingeblendet war, das eigentlich für diese Art von Sendungen vorgeschrieben ist.
Verboten ist pp nach wie vor für alle Nachrichtensendungen, Kindersendungen, aktuelle politische Sendungen sowie alle Sendungen, die sich an Verbraucher richten - also Ratgeber, etc.
Alles, was nicht gekennzeichnet ist (oder/und vor und nach den Sendungen extra angekündigt wird) ist Schleichwerbung. Die wird relativ streng geahndet - vor allem, wenn dafür Geld fließt.
Wenn Firmen Geld geben und NICHT im betreffenden Film genannt oder gezeigt werden, nennt man das Sponsoring. Diese Firmen dürfen aber außerhalb mit der Geldgabe Werbung machen (wurde gesponsert von…)
Geregelt ist das alles im Rundfunkstaatsvertrag, den man sicher irgendwo nachlesen kann - nur fehlt mir jetzt die Zeit zum Suchen.
Herzlichen Gruß, Maresa