Sind die tatsächlichen KFZ-Kosten für Privatpersonen noch absetzbar oder geht das jetzt nur noch über die Entfernungspauschale?
Hintergrund ist der, dass nach einem Unfall mit dem eigenen PKW für die Reparaturdauer von 4 Monaten mehrfach Mietwagen für den Arbeitsweg benutzt wurden, die weder von der Versicherung noch vom Arbeitgeber erstattet wurden. Kurze Zeit nach der Reparatur wurde das Auto verschrottet und auch noch mehrfach danach für den Arbeitsweg ein Mietwagen benutzt.
Können die Mietwagenkosten einzeln abgesetzt werden?