Hallo,
wie kann man denn genau berechnen in welcher Höhe man durch die Kirchensteuer belastet ist?
Ich habe mir folgende laienhafte Überlegungen gemacht:
bei einem angenommenen
Bruttoeinkommen von 33.600 (I, keine Kinder)
hätte man (nach Interneteinkommenssteuerrechner) 6.869 € an Einkommenssteuer zu zahlen + 618 € an Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer kann man als Sonderausgaben absetzen.
33.600 - 618 = 32.982
Eikommensteuer wäre dann: 6.664 und Kirchensteuer 599
Die Gesamtbelastung durch die Kirchsteuer wäre also die letztendliche Kirchensteuer: 599 minus die Steuerersparnis bei der EKSt. 6869-6664 = 205 --> 599-205= 394
394 € wäre also die Gesamtbelastung durch die Kirchenmitgliedschaft.
Ist das so richtig gerechnet?
Danke.
Veronika
Servus,
im Grundsatz ist der Ansatz richtig, aber im Einzelnen enthält er einige Fehler:
-
zu versteuerndes Einkommen und Bruttoeinnahmen sind nicht identisch. Arbeitnehmer ohne andere Einkünfte gehen hier sinnvollerweise über die Lohnsteuerjahrestabelle, da kommt man etwas näher an die genauen Zahlen ran.
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das Modell unterstellt jährlich gleich hohe Einnahmen. Kommt bei Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug Klasse I oder IV relativ gut hin, bleibt aber in dem Punkt ungenau, dass der Ansatz als Sonderausgaben immer die Lohnsteuer ausmacht, die im jeweiligen Jahr - nicht für das jeweilige Jahr - bezahlt worden ist.
-
das Modell berücksichtigt nicht den Solidaritätszuschlag.
Für eine Größenordnung und um das Prinzip zu verstehen, ist es aber ganz gut geeignet.
Schöne Grüße
MM
Dankeschön.
- zu versteuerndes Einkommen und Bruttoeinnahmen sind nicht
identisch. Arbeitnehmer ohne andere Einkünfte gehen hier
sinnvollerweise über die Lohnsteuerjahrestabelle, da kommt man
etwas näher an die genauen Zahlen ran.
in der Lohsteuerjahrestabelle guck ich ja dann aber auch nur dahin was 12 x das Monatsbrutto ausmacht. Dürfte ja dann auch nicht das reale zu versteuernde Einkommen sein. Was zieht man als AN von den Bruttoeinnahmen ab?
dass der Ansatz als
Sonderausgaben immer die Lohnsteuer ausmacht, die im
jeweiligen Jahr - nicht für das jeweilige Jahr - bezahlt
worden ist.
ich dachte man zahlt als An immer die Lohnsteuer für das Jahr auch im Jahr, oder?
- das Modell berücksichtigt nicht den Solidaritätszuschlag.
Was hat der für Auswirkungen? In etwa?
Für eine Größenordnung und um das Prinzip zu verstehen, ist es
aber ganz gut geeignet.
Dankeschön. Das war mir das Wichtigste.
Viele Grüße,
Veronika
Servus,
in der Lohsteuerjahrestabelle guck ich ja dann aber auch nur
dahin was 12 x das Monatsbrutto ausmacht.
Ja, aber da ist der Werbungskostenpauschbetrag und eine Pauschale für Sonderausgaben bereits berücksichtigt. Wenn mans genauer machen will, muss man vom Brutto die tatsächlichen Werbungskosten, die tatsächlichen Sonderausgaben und die tatsächlichen außergewöhhnlichen Belastungen und noch Dieses und Jenes falls gegeben abziehen.
ich dachte man zahlt als An immer die Lohnsteuer für das Jahr
auch im Jahr, oder?
ja, aber wenn bei der Festsetzung der Kirchensteuer für das Jahr eine Nachzahlung oder eine Erstattung rumkommt, findet das im Folgejahr oder auch später statt. Bei von Jahr zu Jahr schwankenden Einkünften muss man diese zeitliche Verschiebung berücksichtigen.
Was hat der für Auswirkungen? In etwa?
5,5% der festgesetzten ESt, in etwa (mit Spezialitäten beim Kinderfreibetrag)
Schöne Grüße
MM
Hallo,
also da muss ich nun doch nochmal nachfragen:
ja, aber wenn bei der Festsetzung der Kirchensteuer für das
Jahr eine Nachzahlung oder eine Erstattung rumkommt, findet
das im Folgejahr oder auch später statt. Bei von Jahr zu Jahr
schwankenden Einkünften muss man diese zeitliche Verschiebung
berücksichtigen.
Heißt das also, wenn man 600 € Kirchensteuer gezahlt hat und nach dem Abzug als Sonderausgaben muss man nur 550 zahlen und man muss auch noch 30 Euro weniger EKSt zahlen, dann kriegt man fom FA nicht gleich 80 Euro erstattet? Sondern erstmal nur 30 Euro EKSt und die restl. 50 von der Kirchensteuer erst im nächsten Jahr?
So ungefähr?
Und noch eine Frage:
Ist der Sonderausgabenabzug begrenzt?
Danke.
Grüße,
Veronika