Tatsächlicher Preis (Kosten) eines KFZ bei Leasing

Hallo,

ich wollte mal wissen, welcher Preis sich für ein KFZ ergibt, wenn man es least statt direkt kauft.
Annahmen:
Kfz kostet 55.000,- € Barpreis
Steuersatz des Leasingnehmers 45%
Laufzeit 3 Jahre
Restwert nach 3 Jahren 42%
monatliche Leasingrate: 1150,- €
Die Leasingrate über die Gesamte Laufzeit beträgt dann 41.400,- €, der Restwert 23.100,- €.

Bei 45% Steuersatz sparrt man 18.600 € Steuer bei der Leasingrate. Wenn man den Abkauf des KFZ vorher beim FA deklariert, kann man 40% von Kaufpreis (also 9240,- €) als Rücklagen ebenfalls absetzen. Das sind weitere 4.158,- € Steuerersparnis durch das Bilden der Rücklagen (man muss das KFZ dann natürlich auch abkaufen).

die Gesamtkosten des KFZs errechnen sich dann als
Leasingrate 41.400,- €

  • Restwert 23.100,- €

64.500,- €

  • Steuerersparnis 18.600,- €
  • 4.158,- €


Kosten KFZ: 41.742,- €

also weniger als der Barkaufpreis.

Kann das sein oder unterliege ich einem gravierenden Denkfehler???

Hallo,
um den Vergleich Leasing/Barkauf vollständig zu haben, sollten noch berücksichtigt werden :

  • Bei Barkauf kann man idR einen Abschlag vom Listenpreis (von bis zu 14%) heraushandeln.
  • Beim Leasing hat man zusätzlich auf der Habenseite : die Zinsen für die Anlage des Barpreises.
    Gruß
    Karl

Den Abschlag vom Listenpreis habe ich berücksichtigt, bekommt man meist in etwa gleicher Höhe auch beim Leasing (das Auto wird ja von der Bank gekauft und an mich „geliehen“). Die Verzinsung des Restwertes habe ich nicht berücksichtig, da dieser erst angespart werden soll. Aber prinzipiell haben Sie natürlich Recht!

Gruß

Für den Abschlag kann man sich bspw. an dieser Siete „orientieren“ (Achtung: man sollte einen lokalen Händler nicht damit „erpressen“!!!)

http://www.neuwagen-schnaeppchen.de/

Hallo,

ich wollte mal wissen, welcher Preis sich für ein KFZ ergibt,
wenn man es least statt direkt kauft.
Annahmen:
Kfz kostet 55.000,- € Barpreis
Steuersatz des Leasingnehmers 45%
Laufzeit 3 Jahre
Restwert nach 3 Jahren 42%
monatliche Leasingrate: 1150,- €
Die Leasingrate über die Gesamte Laufzeit beträgt dann
41.400,- €, der Restwert 23.100,- €.

Bei 45% Steuersatz sparrt man 18.600 € Steuer bei der
Leasingrate.

Wie errechnest Du diese Ersparnis?
Einmal die voll absetzbare Leasingrate 45% von 41.400: Das sind die 18600€.
Aber wenn ich den Wagen kaufe, dann kann ich doch auch jedes Jahr die Kosten abschreiben: Im ersten Jahr z.B. 20% der Anschaffungskosten, dann jedes Jahr wieder 20% des Restwertes. Mal durchgerechnet ergeben sich insgesamt Abschreibungen von 36.977€, davon 45% sind 16639€.
Am Ende hat der Wagen einen Buchwert von 18.023€. Die Differenz zum Realwert ist als Gewinn zu versteueren, wenn verkauft wird: 45% von 5.077€ sind 2284€. Somit hat man beim Kauf insgesamt Steuern von 14.354€ weniger gezahlt.

Kosten KFZ: 41.742,- €

also weniger als der Barkaufpreis.

Und beim Barkauf 55.000€ - 14.354€ = 40.646€.
Oder ich habe mich als Laie im Steuerrecht absolut verhauen.

dass man nach kauf des kfz es abschreiben kann wusste ich nicht. dann ist die ersparnis rechnerisch noch höher.
was ggf hinzukommt ist die 1% reglung. es sei denn, mann weist privatfahren mit fahrtenbuch nach. wie ist es, wenn man zusätzlich ein (privat-)kfz auf den eigenen namen hat, gild das leasing-kfz dann als reiner geschäftswagen?

Hallo,

Kosten KFZ: 41.742,- €

also weniger als der Barkaufpreis.

Und beim Barkauf 55.000€ - 14.354€ = 40.646€.
Oder ich habe mich als Laie im Steuerrecht absolut verhauen.

… Was den Satz belegt, den ein von mir sehr geschätzter Finanzvorstand mir mal gesagt hat : „Leasen ist etwas für Leute, die für die Anschaffung eigentlich nicht genug Geld haben. Die Finanzierung lässt sich dann die Bank bezahlen.“
Analog gilt dasselbe für Barkauf vs Ratenkauf.
Gruß
Karl

Hallo auch.

dass man nach kauf des kfz es abschreiben kann wusste ich
nicht. dann ist die ersparnis rechnerisch noch höher.

Eigentlich genau das Gegenteil.

Rechne das ganze mal ohne Steuereffekte durch, eine Investition, die sich vor Steuern nicht lohnt, lohnt sich auch nach Steuern nicht.

Ausserdem spielen deine Steuern bei dieser Entscheidung (kaufen oder leasen) keine Rolle.

Grüße
Joshua

dass man nach kauf des kfz es abschreiben kann wusste ich
nicht.

Na sicher. Es ist eine Anschaffung, deren Abnutzung duch die Abschreibung abgebildet wird. Steuerlich ist ein Kauf erstmal nicht wirksam. Du gibst 50000€ (Geld) aus und bekommst 50000€ (investitionsgut), hast also weder Aus- noch Einnahmen.
Erst die Abschreibung sorgt dafür, dass die Wertminderung der angeschafften Güter auch die Steuer senkt.

dann ist die ersparnis rechnerisch noch höher.

Nicht beim Leasing. Dort ist die Leasingrate alleine das Maß dessen, was als Betriebsausgabe die Steuer mindert.

was ggf hinzukommt ist die 1% reglung. es sei denn, mann weist
privatfahren mit fahrtenbuch nach. wie ist es, wenn man
zusätzlich ein (privat-)kfz auf den eigenen namen hat, gilt
das leasing-kfz dann als reiner geschäftswagen?

Das kann man so machen. Dann sollte er auch tunlichst nicht privat genutzt werden!
Ich habe z.B. einen rein geschäftlichen genutzten Wagen und einen in der Mischnutzung - mit der 1% Regelung. Letzte Prüfung war erst letztes Jahr, keine Beanstandungen.