Hallo,
ich habe folendes Problem. Für meine Prüfung soll ich ein Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darstellen. Was bedeutet dies genau? Könnte mir jemand diese beiden Begriffe bzw. die Vorgehensweise erklären. Vielen Dank
Hallo,
ich habe folendes Problem. Für meine Prüfung soll ich ein Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darstellen. Was bedeutet dies genau? Könnte mir jemand diese beiden Begriffe bzw. die Vorgehensweise erklären. Vielen Dank
Hallo,
ich habe folendes Problem. Für meine Prüfung soll ich ein
Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
darstellen.
Was bedeutet dies genau? Könnte mir jemand diese beiden
Begriffe bzw. die Vorgehensweise erklären. Vielen Dank
Hallo,
beide Begriffe sind mir nicht bekannt. Vielleicht hilft es
Dir weiter, sich den Aufbau und den Inhalt eines beliebigen
Urteils anzuschauen. Möglicherweise ist unter „Darstellung
in tatsächlicher Hinsicht“ einfach die Darstellung des
Sachverhalts und unter „rechtlicher Hinsicht“ die
rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Gericht zu
verstehen.
Dabei kann ich nicht behiflich sein.
Mfg
Peter Suchanke
Hallo,
leider kann ich Dir hier keine Antwort geben und hoffe für Dich das Du von weiteren Experten die Erklärung bekommst.
Viele Grüße
Barbara
Hallo,
tut mir leid, ich habe keine „Rechtsanwaltsangestellten“ oder ähnliche Ausbildung.
vg
Hi,
Erstens, sorry das ich nicht früher gemeldet habe, aber ich war ein zeit lang Krank.
Zweitens, Bin ich Auslander und kein Jurist, also die wahrscheinlichkeit ist gering das ich dir helfen kann. Aber, ich bin offen für einer herausforderung.
Schau mal im Netz folgendes:
OLG Bamberg v. 12.08.2008: Die gesetzlichen Anforderungen an den Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage für eine gerichtliche Sachentscheidung dürfen nicht überspannt werden. Entscheidend ist, dass der Betroffene anhand der Tatbeschreibung des Bußgeldbescheides, also namentlich aus den Angaben zum Begehungsort und zur Tatzeit erkennen kann, wegen welchem konkreten Fehlverhalten er zur Verantwortung gezogen werden soll und insoweit eine Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausgeschlossen ist.
Das OLG Bamberg (Beschluss vom 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08) hat entschieden:
Dies SOLL ein beispiel von einer Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sein. Der LKW hat eindeutig Rechtswiedrig verhalten, aber durch die fehler in die beweisslage ist er in Rechtlichen und dadurch tatsächlichen sinn, freizusprechen!
So verstehe ich es.
Viel Gluck
Woody
Sorry,
aber da mußt Du jemand anders fragen. Hier bin ich nicht sicher, was gemeint ist.
Gruß album 64