tatsächliches oder zulässiges Gesamtgewicht?

Liebe/-r Experte/-in,
ich (Führerschein Kl.3 von 1966,dann nach - vorübergehender - Invalidität BE) fahre einen VW touran 2,0 tdi, der auf 1800 kg Anhängelast aufgelastet ist (von urspr. 1500 kg, lt. Anhängerschein). Nun leihe ich häufiger einen Anhänger für die vielen Umzüge meiner erwachsenen Kinder. Und würde gerne wissen, was mit Anhängelast oder Geasmtgewicht des Anhängers gemeint ist: das tatsächliche oder zulässige Gesamtgewicht des Hängers?
Und was bedeutet da der Ausdruck „Gesamtmasse“?
Und: der Touran hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2240 kg. Darf ich damit auch einen Anhänger mit 2100kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen? Vielleicht wenn das tatsächliche Gesamtgewicht nur 1800 kg beträgt?
Durch die vielen Vorschriften und Ausdrücke kommt man gar nicht so recht durch.
Danke, Stephan.

Hallo Stephan,
die Frage ob der Touran einen Anhänger mit 2100 Kg zGG ziehen darf, kann ich nicht beantworten. Da muss man die Daten aus dem Fz-Schein kennen.Aber die Frage des tatsächlichen- bzw zGG des Hängers kann ich beantworten.
Tatsächliche Gesamtgewicht stellt sich aus dem Leergewicht und das Gewicht der Ladung zusammen.
Das zGG ist das Gewicht, das mit der Ladung (Leergewicht des Hängers plus Ladung) nicht überschritten werden darf.
Die Angaben der zulässigen Anhängerlast ist im Fz-Schein unter Ziffer 28/29 zu finden.
Bei einachsigen Anhängern ist hierbei-wie beim zGG des Zuges - stets die tatsächliche Stützlast abzuziehen, da diese dem tGG des ziehenden Fz zuzurechnen ist.
Gesamtmasse stellt sich aus dem Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger samt Ladung zusammen.
M.f.G.

Nachtrag:

Man darf jeden Anhänger dranhängen, der die zulässige Anhängelast nicht überschreitet und die Gesamtmasse (Leermasse + das was man tatsächlich anhängt) darf nicht grösser als 3,5 t sein. Die Anhängelast darf die Leermasse des PKW nicht überschreiten. Man muss darauf achten, dass man bei FS Klasse B nur einen Anhänger bis 750 kg nutzen darf, sonst benötigt man FS klasse BE

Liebe/-r Stephan.
Bei der Klasse BE finden die für die Klasse C1E festgelegten Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse = Gesamtgewicht des Anhängers ≦ der Leermasse des Zugfahrzeugs; zul. Gesamtmasse der Zugkombination ≦ 12 t)keine Anwendung. Es dürfen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.

Die Anzahl der Achsen der Kombination spielen keine Rolle.

Technische Begrenzungen für die zulässigen Gesamtmassen ergeben sich lediglich durch die gesetzlichen Regelungen der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO.

Entscheidend ist die Regelung, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (bei BE max. 3.5 t) nicht übersteigen darf. Somit müsste es theoretisch möglich sein, den genannten Anhänger mit 2800 kg zulässiger Gesamtmasse zu führen. Es müssen jedoch immer die Daten der Fahrzeugpapiere des
individuellen Fahrzeugs beachtet werden. Im Zweifelsfalle müsste bei Unklarheiten über die Zulässigkeit einer Anhängerkombination ein Sachverständiger der DEKRA
konsultiert werden.
Liebe Grüße
Conny

Hallo,
logischerweise ist mit Gesamtgewicht des Anhängers das tatsächliche Gesamtgewicht gemeint.
Vergleiche auch ADAC-Tipps:
ADAC Tipp: Achten sie bei Modellen, die Sie in die engere Wahl gezogen haben, auf die (mögliche) Angabe eines „Gesamtzuggewichts“ in Prospekt oder Datenblatt. Darunter ist die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und maximal zulässiger Anhängelast zu verstehen. Der Pferdefuß dabei: Die Angabe eines Gesamtzuggewichts kann dazu führen, dass bei voller Ausnützung der max. zulässigen Anhängelast das Zugfahrzeug nicht mehr voll (bzw. kaum mehr) beladen werden kann! Der kritische Fall ist so zu erkennen: zul. Ges.Gew. Zugwagen + max. zul. Anhängelast ergeben eine höhere Summe (!) als das limitierte Gesamtzuggewicht.
MfG
webcruiser