wie sie es mit rechtlichen Schritten gegen den Tätowierer bzw. seinen Chef aus, wenn ein Tattoo verpfuscht wurde. Für das Tattoo gab es keine Vorlage. Ein vorhandenes Tattoo sollte erweitert und farblich verändert werden und sieh nun aus, als hätte ein kleines Kind mit Filzstift daran rumgemalt.
Muß man nichts unterschreiben? Was mit Folgen ist o. ä.? Steht dabei nichts in diese Richtung?
Nicht in jedem Studio muss man etwas unterschreiben. Aber selbst wenn, kann man klagen. Die Frage ist nur ob man in SO ein Fall klagen kann. Ich habe von erfolgreichen Urteilen gelesen, da ging es aber darum, dass das Tattoo zu tief gestochen war oder extrem von der Vorlage abgewichen ist.
Ich weiß nicht ob es erlaubt ist, hier mal ein Bild einzustellen, so dass man das evtl. besser beurteilen kann.
Ich hätte angenommen, daß man etwas unterschreibt, schon allein wegen der gesundheitlichen Aspekte. Ich kann Dir aber leider auch nicht weiterhelfen. Hier würde ich mal einen Anwalt befragen. Vorher abwägen, ob es die Sache wert ist.
Ich hätte halt vorher gerne gewusst, ob sich die Anwaltsuche denn lohnt. Die einzige Möglichkeit, das Teil loszuwerden ist eine Laserbehandlung und die kostet zwischen 500 und 3000 €. Wenn ich wüsste, dass ich mit einer Klage eine Chance auf Erstattung der Kosten hätte, würde ich die Sache angehen. Aber unnötige Anwalts- und Prozesskosten und dann noch die Laserbehandlungskosten, dass kann ich mir nicht leisten.
Hi,
unnötige Anwalts- und Prozesskosten und dann noch die
Laserbehandlungskosten, dass kann ich mir nicht leisten.
Die Erstberatung beim Anwalt sollte nicht sooo teuer sein, danach weißt Du dann genau, ob und wie es weitergeht.
Gruß S
Hallo,
wahrscheinlich wird Dein Beitrag bald gelöscht (wegen der Form) aber ich antworte mal trotzdem.
Der Anwalt wird vermutlich folgende Fragen stellen, die Du vorab schon mal beantworten kannst:
- gibt es ein AGB vom Studio und was steht da drin?
- Was wurde vorher vereinbart?
Da es keinen Berufsverband oder geregelte Ausbildung für Tätowierer gibt, muss man sich vorher über die Arbeiten informieren. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn es keine Vorlage gab.
War die Körperstelle während des tätowierens nicht einsehbar?
Ganz wichtig ist folgendes: WANN hast Du gesagt, dass Dir die Arbeit nicht gefällt? Hast Du es überhaupt gesagt?
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall, der daran gescheitert ist, dass nach der Sitzung (in dem Fall eine Beratung) gezahlt wurde.
Wenn Du nach dem die Arbeit fertig war deutlich zum Ausdruck gebracht hast, dass Dir die Arbeit missfällt und NICHT gezahlt hast, dann hast Du eventuell eine Chance.
Noch ein Tipals Alternative zum Anwalt: die Rechtsberatung des Verbraucherschutzes in Anspruch nehmen.
Viele Grüße