Tauben fangen

Hallo,

ist es für einen Menschen ohne Jagdlizenz erlaubt, eine Lebendfalle für Tauben auf seinem Balkon aufzustellen? Würde das unter Wilderei fallen oder gegen den Tierschutz verstossen, falls Tauben in die Falle gehen?

Stadttauben sind ja keine Wildtiere, sondern verwildete Brieftauben.

Ich bitte, das bei der Diskussion zu beachten, und bin auf Eure Beiträge gespannt.

Grüße, Ralf

das ist wilderei–ausserdem müssen die schonzeiten eingehalten werden.
bei problemen mit tauben an den jagdpächter wenden–adresse müsste das ordnungsamt der gemeinde wissen.

das ist wilderei–ausserdem müssen die schonzeiten eingehalten
werden.
bei problemen mit tauben an den jagdpächter wenden–adresse
müsste das ordnungsamt der gemeinde wissen.

Hallo Hans,
verwilderte Haustauben unterliegen nicht dem Jagdrecht. Somit haben sie auch keine Schonzeiten und eine Aneignung ist auch keine Wilderei. Der Jagdpächter ist kein Ansprechpartner.
Grüße
Ulf

ist es für einen Menschen ohne Jagdlizenz erlaubt, eine
Lebendfalle für Tauben auf seinem Balkon aufzustellen? Würde
das unter Wilderei fallen oder gegen den Tierschutz
verstossen, falls Tauben in die Falle gehen?

Hallo Ralf,
ich habe dir mal ein Beispiel heraus gesucht. http://www.weilheim-schongau.de/data/Stichworte_A_Z/…
Beachte dabei bitte, dass die betroffenen Landesgesetze voneinander abweichen können.
Kleiner Wink: Vika ausfüllen, und wenn es nur das Bundesland ist
Grüße
Ulf

Hallo Hans und Ulf,

vielen Dank für Eure Beiträge, vor allem dieser Link ist interessant.

Ich werde mich mal weiter damit beschäftigen.

Grüße
Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]