Moin,
Person A hat eine Wohnung in der Nähe von FFM vermietet in einem Hochhaus mit ca. 450 Parteien - von anfang an gab es Problem mit den Mietern.
Nun wurde der Vermeiter von der Hausverwaltung informiert, daß die Mieter auf dem Balkon Tauben halten. Der Vrmieter wurde hiervon nicht in Kenntnis gesetzt und wird von der Hausverwaltung aufgefordert sich um das Problem zu kümmern.
Die Frage die sich da stellt - fallen Tauben unter Kleintierhaltung?
A würde jetzt gern den Vermeiter eine Frist von zwei Wochen setzen zur Etnfernung dr Tauben und danach dem Mieter kündigen.
Gruß
Bernd
P.S.: Wäre schön wenn Fundstelle im Internet gibt wo entsprehcnedes Urtail/Gesetzestext steht - ahbe selber nichts gefunden.
Hallo,
Person A hat eine Wohnung in der Nähe von FFM vermietet in
einem Hochhaus mit ca. 450 Parteien - von anfang an gab es
Problem mit den Mietern.
Nun wurde der Vermeiter von der Hausverwaltung informiert, daß
die Mieter auf dem Balkon Tauben halten. Der Vrmieter wurde
hiervon nicht in Kenntnis gesetzt und wird von der
Hausverwaltung aufgefordert sich um das Problem zu kümmern.
Das nenne ich mal ulkig…haben die Ms dort wirklich einen Taubenschlag, oder füttern sie die wildlebenden Tauben an? Letzteres ist in D verboten.
Wenn sie die Tauben anfüttern würde ich das mal dem Umweltamt bzw. Gesundheitsamt melden.
Zur Taubenhaltung als solche in einem Hochhaus konnte ich zwar nichts finden, aber vielelicht sind doch ein paar Ansatzpunkte dabei:
http://www.kreis-pinneberg.de/Bereiche/Fachdienste/B…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Aktue…
http://www.vermieter-ratgeber.de/index.php?id=81&tt_…
Das heißt, man bräuchte evtl. ein Gutachten welches bestätigt, dass die Taubenhaltung in einem Hochhaus nicht zumutbar ist, weil ja je nach Gegend die Taubenhaltung durchaus zulässig und hinzunehmen ist.
Fotos zur Dokumentation der Sachlage sind immer gut.
Gruß
Maja
Moin,
danke schonmal, allerdings beinhaltet keiner dieser Links eine Antwort auf die frage ob Tauben unter Klenitierhaltung fallen, d. h. genehmigt werden müssen vom Vermieter.
Zudem handelt es sich ja hier um ein Hochhaus und die Tauben sind auf dem Balkon - offenbar in Pappkartons gehalten. Ist natürlich nicht zu vergleichen mit Taubenhaltung in einem Garten, usw…
Gruß
Bernd
Hallo
Taubenhaltung fällt mit Sicherheit nicht unter „Kleintierhaltung“.
Ordnungsamt kann mit Sicherheit Auskunft geben.
Gruß