Taubenabwehr durch Vermieter in Wohnung?!?

Hallo zusammen!

Muß man dem Vermieter erlauben, in der Wohnung (genauer gesagt auf den Fensterbänken) Taubenpiekser zu installieren? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das der Fall ist. Worauf könnte man sich in einem solchen Fall berufen?

Vielen Dank!

KiKi

(Tauben sind zwar nervig aber Fensterbänke können praktisch sein - wie soll man sonst seine Wäsche lüften?)

Hallo,

Muß man dem Vermieter erlauben, in der Wohnung (genauer gesagt
auf den Fensterbänken) Taubenpiekser zu installieren?

also nicht in der Wohnung sondern auf der Fensterbank außen denke ich mal?

Na sicher doch, der Vermieter hat für die Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen, was natürlich auch Vorkehrungsmaßnahmen einschliesst. Die hat der Mieter zu dulden.

Gruß

Joschi

echt jetzt? das finde ich krass - naja, danke für die schnelle antwort!

Hallo KiKi,

echt jetzt? das finde ich krass - naja, danke für die schnelle
antwort!

das spiegelt natürlich nur mein persönliches Rechtsempfinden wider, aber vielleicht hat ja da vnA auch eine andere Auffassung…

Gruß

*auchmalsarkastischseiender* Joschi

Hallo,

ich hatte im Büro mal so einen Fall, allerdings Gewerbeimmobilie. Dort ging es eher darum, dass die Mieter wollten, dass der Vermieter die Fensterbänke schützt und verhindert, dass sich Tauben darauf niederlassen. Er wurde damals dazu verdonnert, da die Fassade und auch die Fensterbänke aussen zu seinen Pflichten gehören und nicht zur vermieteten Sache also Büro gehören.

Und was hintert dich daran die Fenster zum lüften der Kleidung zu öffnen. Oder legst du die draussen auf die Fensterbank. Dann haben es die Tauben ja auch noch weich.

Ich habe nichts gegen Tauben, doch mögen sie sich bitte auf den Bäumen oder so niederlassen.

Grüße Ute

lass mich doch auch mal sarkastisch sein … *Schmoll*

Aussenfensterbänke gehören üblicherweise nicht zur Mietsache. Somit hat der M keinen Einfluss auf die Maßnahme.
Ich grüble im Moment nur über folgendem:
Tauben sind als Ungeziefer anzusehen. Gem. http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html Nr.9 gehört die Ungezieferbekämpfung zu den Nebenkosten. Es können u.U. je nach Vertrags- und Kostengestaltung auch noch laufende Kosten auf den M zukommen.

vnA