wenn es hier verkehrt ist ----- sorry
Frage:
Kann man einen Taufpaten „entlassen“, evangelisch wie katholisch
Eine Bekannte von mir hat für ihre Tochter eine Taufpatin, die sich seit fast 2 Jahren nicht das geringste um das Kind kümmert. Nun wollen sie eine neue Taufpatin „bestellen“, geht das und wenn ja, wie?
Danke euch
Hallo Ingo,
ich habe mal gehört, daß es tatsächlich möglich ist, einen anderen als Paten eintragen zu lassen. Wie es im einzelnen abläuft, weiß ich nicht - das wird Dir ein Pfarrer/Pastor sicher erklären können.
Auf der anderen Seite stellt sich natürlich die Frage, mit welchen Aufgaben Deine Bekannte das Patenamt verbindet bzw. wie sie das ‚sich um das Patenkind kümmern‘ deutet; ständig Geschenke anschleppen, heißt nicht unbedingt kümmern.
Der Pate soll nach meinem Verständnis (so kenne ich es zumindestens von meinem Patenonkel) ein weiser Begleiter und ein guter Freund sein; bei einem zwei- oder dreijährigen Kind spielt das nicht wirklich eine Rolle… Wir hatten beide nichts mit der Kirche zu tun (katholische Taufe war in Polen allgemeiner Usus), trotzdem gab es da eine sehr enge Verbundenheit - die ist wichtig…
Gruß
Renee
Hallo Renee,
also denen geht es nicht um Geschenke oder sonstiges, aber wenn die nicht einmal zum Geburtstag, Weihnachten etc. anrufen und sich erkundigen, wie es denn dem Kind geht … na ich weiß ja nicht. Sicher, ein Kind von 2-3 Jahren kann damit noch nichts verbinden aber was ist in 6-7 Jahren?
Das Kind hat doch jetzt schon keinen Bezug zu der Tante.
Gruß
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Hallöchen noch einmal,
weiß ja nicht. Sicher, ein Kind von 2-3 Jahren kann damit noch
nichts verbinden aber was ist in 6-7 Jahren?
Das Kind hat doch jetzt schon keinen Bezug zu der Tante.
Ja, das ist eben die große Frage… Laß es mich so ausdrücken: Wenn das Patenkind der Tante am Allerwertesten vorbeigeht, kann sie sich das Patenamt an denselbigen klatschen. Ich kenne weder die Eltern noch die besagte Tante und bin weiß Gott keine Expertin für solche Sachen, aber aus weltlicher Sicht behaupte ich mal, daß man eine solche Patin in der Pfeife rauchen kann…
Grüßle
Renee
Hi,
Frage:
Kann man einen Taufpaten „entlassen“, evangelisch wie
katholisch
Eine Bekannte von mir hat für ihre Tochter eine Taufpatin, die
sich seit fast 2 Jahren nicht das geringste um das Kind
kümmert. Nun wollen sie eine neue Taufpatin „bestellen“, geht
das und wenn ja, wie?
formal mit Eintragung irgendwo, wird wohl nicht möglich sein, und m.E. ist das auch nicht nötig.
Ich hatte das gleiche Problem. Da es von der Taufpatin nur noch Kritteleien gab und es echt nicht mehr zum Aushalten war -nach jedem Auftritt war ich tief beleidigt, sie hatte wohl durch eine Therapie alle ihre bisherigen Werte und Freunde gewechselt-
Nun, dieser Situation habe ich ein Ende gesetzt: Ich habe ihr klipp und klar gesagt, dass es nicht hilfreich ist, wenn sie mich ständig beleidigt und habe sie offiziell aus ihrer Patenschaft entlassen. Für meine Tochter war das schon ein Problem, weil eine andere Patin immer ihrer Schwester Aufmerksamkeit schenkt.
Für die Erstkommunion ist eine gute Freundin eingesprungen und hat ihr als besonderes Geschenk ihr Gotteslob mit Widmung geschenkt (bei der Erstkommunion hat der Taufpate keine Aufgabe)-so war das für meine Tochter dann o.k. und für die Firmung suchen wir eben eine Firmpatin. Da wird uns schon noch etwas einfallen.
Dass Taufpaten schlicht sich nicht mehr kümmern, kommt immer wieder mal vor. Ich hatte mir deshalb viel Mühe mit der Auswahl gegeben. Geklappt hat es aber trotzdem nicht. Vielleicht ist ihr nicht mal ein Vorwurf zu machen, eher ihrem Therapeuten, der sie alle Brücken hinter sich abreißen ließ. Das ist mir und ihren früheren Freundinnen bis heute nicht verständlich.
Viele Grüße
C.
Hi,
ich weiß nicht, wieviel Formelles dazu gehört, um das zu tun. Ich habe ein Patenkind, und bin von meiner Freundin gebeten worden, im Ernstfall nicht nur dieses Kind zu mir zu nehmen, sondern auch das große Schwesterchen. Beide haben jeweils zwei Paten, von der Schwester bin ich keine Patin. Aber beide Kinder scheinen an mir zu hängen, und ich hänge an ihnen, auch wenn mir mein Beruf nicht so viel Zeit lässt, mich um die beiden so zu kümmern, wie ich mir das wünschen würde. Ich habe meiner Freundin versprochen, im Ernstfall beiden Kindern ein Zuhause zu sein; irgendwie müsste das dann eben zu schaffen sein. Aber vielleicht sollte ich ihr einmal sagen, dass sie darüber etwas Schriftliches festlegt. Danke für diese Anregung. Dir viel Erfolg, ich würde an Deiner Stelle auch einen anderen Menschen suchen, der Patenstelle vertritt.
liebe Grüße,
Susanne
weiß jemand ob die „patenpflicht“ mit der volljährigkeit des kindes endet?
gruß
datafox
Hallo data,
die religiöse Taufpatenpflicht (soweit in den jeweiligen Fraktionen vorgesehen) endet meines Wissens mit der Religionsmündigkeit des Patenkindes = Vollendung des 14. Lebensjahres. Im Bereich der evangelischen (von der ich am relativ meisten weiß) und reformierten Fraktionen fällt dieses mit der Konfirmation (dem selbständigen Bekenntnis zu Glaube & Gemeinde) zusammen.
Wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere, benötigten die zwei meiner „Betgeschwister“ (= Mitkonfirmanden), die unmittelbar vor der Konfirmation getauft wurden, keine Paten.
Schöne Grüße
MM
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weiß jemand ob die „patenpflicht“ mit der volljährigkeit des
kindes endet?
Wohl nicht… Meines Wissens übernimmt der Pate die (Mit)Verantwortung für die geistige/moralische Entwicklung des Getauften im kirchlichen Sinne und die ist nur selten mit der Volljährigkeit abgeschlossen.
Auch im Privatbereich - so sich Pate und Täufling gut verstehen - ist es selten mit der Volljährigkeit erledigt.
Gruß
Renee
PS. Sage mal, kennst Du Dich zufällig mit der Geschichte Jerusalems aus? Ich hätte da ein paar Fragen…