Taugt dieses Arbeitszeugnis was

Leider kann ich es nicht richtig beruteilen, aber vielleicht hat ja der ein oder andere noch eine Idee ob dieses Arbeitszeugnis irgendwelche Haken hat. Es soll wurde ein gutes Zeugniss für einen Arbeitnehmer gefordert, ist das so oder ist da irgendwas drin versteckt? Der Mitarbeiter hat selber gekündigt und daraufhin wurde ihm heute das folgende Zeugnis übersendet.

**Arbeitszeugnis
Herr XXXX, geboren am 99.99.9999, wurde am 99.99.9999 als ECM System Engineer
eingestellt und war bis zum 99.99.9999 bei uns beschäftigt.

Die YYYY ist als unabhängiges Unternehmen seit 1990 anerkannter
Spezialist für ganzheitliche, prozessorientierte Archiv-, DMS-, Workflow- und Enterprise
Content Management (ECM) Lösungen. Das Tochterunternehmen YYYY
GmbH, bei welchem Herr XXXX beschäftigt war, beschäftigt sich in diesem Umfeld seit 2008
mit den ECM-Themenstellungen rund um das ERP-Standardsystem SAP R/3®.
Nach kurzer Einarbeitungszeit wurde Herr XXXX in vollem Umfang mit den Aufgaben als
Berater und Programmentwickler betraut.

Sein Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Migration von Altarchivsystemen (z.B. IXOS, Easy Archiv) nach d.velop/d.3
  • SAP Ablageprozesse für Ein- und Ausgangsdokumente
  • Realisierung von Schnittstellenprogrammen auf Basis von ABAP/4
  • Realisierung von SAP Funktionserweiterungen auf Basis von ABAP/4
  • Pflege von produktiven Infrastrukturen unserer Kunden inklusive Softwareupdates
  • Betreuung unserer SAP Systemlandschaft
  • Support-Tätigkeiten

Herr XXXX füllte den ihm übertragenen Arbeitsbereich sehr zufriedenstellend aus.

Herr XXXX besitzt ein solides Urteilsvermögen und konnte hinsichtlich seiner Arbeitsabläufe gut durchdachte Anregungen machen und realisieren. Er war immer ein belastbarer Mitarbeiter, dessen Arbeitsqualität auch bei wechselnden Anforderungen stets zufriedenstellend war.

Er zeichnete sich durch eine selbständige sowie systematische
Arbeitsweise aus und stellte sich schnell und flexibel auf veränderte Situationen ein.

Durch seine aktive Einstellung in Verbindung mit seinen guten Kenntnissen führte Herr XXXX seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit durch.

Durch seine sehr guten Umgangsformen und seine zuvorkommende Art wurde er stets geschätzt. Herr XXXX hat unsere Kunden stets aufmerksam und entgegenkommend bedient.

Herr XXXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.
Wir danken Herrn XXXX für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und bedauern seinen Weggang sehr. Wir wünschen diesem allseits anerkannten Mitarbeiter auf seinem
weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.**

Leider kann ich es nicht richtig beruteilen, aber vielleicht
hat ja der ein oder andere noch eine Idee ob dieses
Arbeitszeugnis irgendwelche Haken hat. Es soll wurde ein gutes
Zeugniss für einen Arbeitnehmer gefordert, ist das so oder ist
da irgendwas drin versteckt? Der Mitarbeiter hat selber
gekündigt und daraufhin wurde ihm heute das folgende Zeugnis
übersendet.

Abgesehen davon, dass auf Grund des fehlenden Ein- und Austrittsdatums keine abschließende Beurteilung möglich ist, würde ich das Zeugnis als bestenfalls mittelprächtig, eher schlecht einstufen.

Gruß

S.J.

Hallo,
Sie waren stets mit dir zufrieden.
Glatte 5 würde ich sagen. Richtig würde es heißen… zu unserer vollen/vollsten Zufriedenheit um eine gute Benotung zu bekommen.
Gruß Sunny

*seufz* Ich bekomme immer wieder mit, dass Leute Arbeitszeugnisse ausstellen, die einfach keine Ahnung haben/ sich nicht informieren. Die beiden Vorposterinnen haben recht: Das Zeugnis ist eher schlecht, liegt aber hauptsächlich an diesem „zufriedenstellend“. Ideal wäre in der Tat „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollsten Zufriedenheit“. Ich würde den Aussteller des Zeugnisses drauf ansprechen. Meine Erfahrung zeigt, dass es in den wenigsten Fällen Absicht ist und sich die meisten einfach nicht mit der „Zeugnissprache“ auskennen. Good Luck :o)

Ergänzung
Moin
*seufz* Ich bekomme immer wieder mit, dass Leute

Arbeitszeugnisse ausstellen, die einfach keine Ahnung haben/
sich nicht informieren. Die beiden Vorposterinnen haben recht:
Das Zeugnis ist eher schlecht, liegt aber hauptsächlich an
diesem „zufriedenstellend“. Ideal wäre in der Tat „zur
vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollsten
Zufriedenheit“. Ich würde den Aussteller des Zeugnisses drauf
ansprechen. Meine Erfahrung zeigt, dass es in den wenigsten
Fällen Absicht ist und sich die meisten einfach nicht mit der
„Zeugnissprache“ auskennen. Good Luck :o)

Ja, so ganz scheint das bei dir aber auch der Fall zu sein, wenn dein Posting suggerieren soll, dass diese Formulierungen die Note festlegen.

Vielmehr ist es so, dass aus der Gesamtheit der Zeugnisformulierungen hervorgeht, was man von dem AN hält. Wenn da nur Selbstverständlichkeiten aufgezählt werden, keine konkreten Erfolge benannt werden usw., dann wird auch bei „zur vollen Zufriedenheit“ kein gutes Zeugnis daraus. Aber da muss man schon ein sehr subtiles Sprachgefühl haben, um diese Zusammenhänge zu erkennen.

Hier im Forum sind ein paar gute Leute, die es wirklich drauf haben, denen aber durch inkomplette Arbeitszeugnisse die Beurteilung erschwert bis unmöglich gemacht wird.

Liebe Grüße, Flaschenpost

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Wenn da nur Selbstverständlichkeiten aufgezählt werden, keine
konkreten Erfolge benannt werden usw., dann wird auch bei „zur
vollen Zufriedenheit“ kein gutes Zeugnis daraus. Aber da muss
man schon ein sehr subtiles Sprachgefühl haben, um diese
Zusammenhänge zu erkennen.

Ich frage mich nur, wieviele Einstellenden auch über dieses subtile Gefühl verfügen (ernst gemeinte Frage). Im Konzern mit funktionierender HR bestimmt, aber beim netten Mittelständler, bei dem der Chef und seine Leute das nebenbei machen… und von denen gibt’s sehr viele.

Und genau das ist das Problem!
Moin!

Ja, und die haben da auch eine Verantwortung.

Immerhin ist ein angemessenes Arbeitszeugnis deshalb auch einklagbar. Wobei das ein steiniger Weg ist.

Aber ich gebe dir da völlig Recht!

Gruß, Flaschenpost

Bloß wir soll da was einklagbar sein, wenn der Chef „stets vollste Zufriedenheit“ schreibt und ihm ansonsten nicht viel einfiel? Subtile NAchrichten sind schlecht erklagbar…

In diesem Fall…
… war immer nur von ‚zufriedenstellend‘ die Rede, was recht mau ist.

Bloß wir soll da was einklagbar sein, wenn der Chef „stets
vollste Zufriedenheit“ schreibt und ihm ansonsten nicht viel
einfiel? Subtile NAchrichten sind schlecht erklagbar…

Ja, aber wenn nachweisbare Erfolge unerwähnt bleiben kann man das sicher einklagen.

Möglicherweise hängt dann einiges von der Begründung und Argumentation bei der Klage ab. Aber das ist Spekulation, ich bin kein Fachmann.

Solche ‚Codes‘ sind ein ganz heikles Terrain, weil eben nichts klar benannt werden muss, sondern verschlüsselt wird. Und die Verschlüsselung nachweisen…

Ein weites Feld, das!

Gruß, ChrisTine

Hi,

Hier im Forum sind ein paar gute Leute, die es wirklich drauf
haben, denen aber durch inkomplette Arbeitszeugnisse die
Beurteilung erschwert bis unmöglich gemacht wird.

Ein beträchtlicher Teil derselben hat sich mittlerweile abgemeldet, wie mir scheint.

Gruß S